{"id":"bgbl2-2017-17-14","kind":"bgbl2","year":2017,"number":17,"date":"2017-07-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/17#page=44","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-17-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_17.pdf#page=44","order":14,"title":"Bekanntmachung der Ergänzungsvereinbarung zur deutsch-amerikanischen Vereinbarung über Verbinddungspersonal im Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers","law_date":"2017-07-06T00:00:00Z","page":804,"pdf_page":44,"num_pages":5,"content":["804 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls von Nagoya\nüber den Zugang zu genetischen Ressourcen\nund die ausgewogene und gerechte Aufteilung\nder sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile\nzum Übereinkommen über die biologische Vielfalt\nVom 29. Juni 2017\nDas Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu ge-\nnetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich\naus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die bio-\nlogische Vielfalt (BGBl. 2015 II S. 1481, 1483) wird nach seinem Artikel 33 Ab-\nsatz 2 für\nJapan                                                                am 20. August 2017\nKorea, Republik                                                      am 17. August 2017\nKuwait                                                               am 30. August 2017\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n5. Mai 2017 (BGBl. II S. 650).\nBerlin, den 29. Juni 2017\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h\nBekanntmachung\nder Ergänzungsvereinbarung\nzur deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber Verbindungspersonal\nim Hinblick auf die Entsendung\neines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nVom 6. Juli 2017\nDie in Uedem am 1. Juni 2017 unterzeichnete Ergänzungsvereinbarung zur\nVereinbarung vom 30. Oktober 2001 und 6. Dezember 2001 zwischen dem\nBundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem\nVerteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über Ver-\nbindungspersonal (BGBl. 2015 II S. 1186, 1187) im Hinblick auf die Entsen-\ndung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers zum Joint Functional\nComponent Command for Space, U.S. Strategic Command ist nach ihrem\nArtikel II Absatz 1\nam 1. Juni 2017\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 6. Juli 2017\nB u n d e s m i n i s te r i u m d e r Ve r te i d i g u n g\nIm Auftrag\nDr. W e i n g ä r t n e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017                       805\nErgänzungsvereinbarung\nzur Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Verbindungspersonal\nim Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nzum Joint Functional Component Command for Space, U.S. Strategic Command\nPräambel                                1. Die Pflichten des deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nsind folgende:\nDies ist eine Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung vom\n30. Oktober und 6. Dezember 2001 zwischen dem Bundes-                 a) Unterstützung operativer Aspekte der deutsch-amerika-\nministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland               nischen Zusammenarbeit hinsichtlich der militärischen\nund dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von              Nutzung des Weltraums.\nAmerika über Verbindungspersonal, die am 6. Dezember 2001 in          b) Darstellung und Beschreibung der deutschen militäri-\nKraft getreten ist (nachfolgend als „Vereinbarung“ bezeichnet).           schen Position im Hinblick auf die militärische Nutzung\nDiese Ergänzungsvereinbarung unterliegt den Bestimmungen der              des Weltraums.\nVereinbarung.\nc) Unterrichtung und Information des JFCC SPACE über\nDiese Ergänzungsvereinbarung legt die Aufgabenbeschrei-                Deutschlands militärische Fähigkeiten und Strategien im\nbung und die Verfahren für die Entsendung eines deutschen                 Weltraum sowie diesbezügliche Vorbehalte und Ein-\nLuftwaffenverbindungsoffiziers zum Joint Functional Component             schränkungen.\nCommand for Space (JFCC SPACE) des U.S. Strategic                     d) Entwicklung und Umsetzung von Informationsaustausch-\nCommand (USSTRATCOM) fest.                                                mechanismen zur Förderung der operativen Kommunika-\nIn Bezug auf diese Entsendung ist das Bundesministerium der            tion zwischen deutschen und amerikanischen Weltraum-\nVerteidigung der Bundesrepublik Deutschland die „entsendende              organisationen.\nVertragspartei“ und das Verteidigungsministerium der Vereinigten      e) Abruf und Entgegennahme des deutsch-amerikanischen\nStaaten von Amerika, vertreten durch das JFCC SPACE des                   Informationsaustauschbedarfs sowie Unterstützung des\nUSSTRATCOM, die „aufnehmende Vertragspartei“.                             Verfahrens „Orbital Data Request“.\nf) Erleichterung des direkten Austauschs von als Ver-\nArtikel I                                     schlusssache eingestuften Daten im Einklang mit den gül-\ntigen Bestimmungen.\nAufgabenbeschreibung für die Verwendung\neines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers                g) Einbringung von Fachwissen bei der Entwicklung allge-\nbeim JFCC SPACE des USSTRATCOM                               meiner Taktiken, Techniken und Verfahren im Hinblick auf\ndie deutsch-amerikanische Weltraumunterstützung für\n(1) Bezeichnung: Deutscher Luftwaffenverbindungsoffizier               Operationen und SSA/Space Domain Awareness.\n(2) Aufgabenbeschreibung: Das JFCC SPACE ist eine Kom-             h) Einbringung von Fachwissen bei der Entwicklung und Ko-\nponente des USSTRATCOM und hat die Federführung in SSA-                   ordinierung eines anlassbezogenen Operationskonzepts\nInitiativen (SSA – Space Situational Awareness, Erstellung und            (CONOPS) zur anlassbezogenen Datenintegration für ein\nBewertung der Weltraumlage) mit Bündnispartnern zur Bereit-               gemeinsames Umfeld.\nstellung zeitgerechter, genauer Informationen, damit Entschei-        i)  Einbringung von Fachwissen bei der Entwicklung und\ndungen über Weltraumressourcen auf einer besseren Informa-                Durchführung gemeinsamer Aus- und Fortbildungsmaß-\ntionsgrundlage getroffen werden können. Hauptaufgabe des                  nahmen für den Weltraumbereich.\ndeutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers ist es, als Vertreter der\nj)  Unterstützung und Koordinierung bilateraler deutsch-\nentsendenden Vertragspartei für operative Aspekte der bilatera-\namerikanischer Treffen und Kooperationsprogramme und\nlen deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit im Hinblick auf die\nsonstiger Maßnahmen, sofern erforderlich (zum Beispiel\nmilitärische Nutzung des Weltraums mit dem Schwerpunkt Welt-\nwechselseitig durchzuführende Bediener-Einweisungs-\nraumlage und Weltraumoperationen zu fungieren. Es wird erwar-\nlehrgänge).\ntet, dass der Verbindungsoffizier den routinemäßigen Austausch\ntaktischer Daten zwischen den nationalen SSA-Zentren, ein-            k) Einbringung von Fachwissen bei der Planung und Durch-\nschließlich der Bearbeitung von Themen bezüglich der opera-               führung von weltraumbezogenen Übungen, Planspielen\ntiven und strategischen militärischen Nutzung des Weltraums,              und Workshops (zum Beispiel SSA Table Top Exercise\nunterstützt.                                                              (TTX), Schriever Wargame).","806               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017\nl)  Entwicklung und Fortschreibung einer deutschen Daten-             (6) Für die administrative und operative Aufsicht über den\nbank über Einsatzerfahrungen im Hinblick auf Aspekte           deutschen Luftwaffenverbindungsoffizier zuständige Organisa-\nder Zusammenarbeit im Weltraum.                                tion der aufnehmenden Vertragspartei:\nm) Mitwirkung am Informationsaustausch bezüglich deut-             JFCC SPACE, USSTRATCOM\nscher Beteiligung an Aktivitäten der Europäischen Union        747 Nebraska Avenue, Suite A-300-8\nfür die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im             Vandenberg Air Force Base, California 93437-6288\nWeltraum (Space Surveillance and Tracking, SST).\n(7) Für die administrative und operative Aufsicht über den\nn) Unterstützung und Koordination der deutschen Teilnahme          deutschen Luftwaffenverbindungsoffizier zuständige Organisa-\nam International Space Symposium, am deutsch-ame-              tion der entsendenden Vertragspartei:\nrikanischen Space Cooperation Forum und an den Sit-\nzungen der Arbeitsgruppe Weltraum der deutschen und            Kommando Luftwaffe\nder amerikanischen Luftwaffe.                                  Postfach 220053\n14061 Berlin, Deutschland\no) Unterstützung und Organisation deutscher Besuche bei\namerikanischen Einrichtungen, nach Bedarf.                        (8) Vorbereitende Maßnahmen: Vor Dienstantritt des deut-\nschen Luftwaffenverbindungsoffiziers ist eine Erklärung nach\np) Unterstützung und Erleichterung amerikanischer Besuche          Anlage A (Erklärung zum Aufgabenbereich und zur rechtlichen\nzum Thema Weltraum in der Bundesrepublik Deutsch-              Stellung) zu dieser Ergänzungsvereinbarung auszufüllen.\nland, nach Bedarf.\n2. Der deutsche Luftwaffenverbindungsoffizier ist dem Chef des                                       Artikel II\nStabes des JFCC SPACE unterstellt.\nInkrafttreten, Änderung, Geltungsdauer und Beendigung\n3. Der Verbindungsoffizier wird truppendienstlich dem deut-\nschen Verbindungskommando in den Vereinigten Staaten von              (1) Diese Ergänzungsvereinbarung tritt am Tag der Unterzeich-\nAmerika unterstellt.                                               nung durch beide Vertragsparteien in Kraft und bleibt es, solange\ndie Vereinbarung in Kraft ist.\n(3) Verwendungsdauer: 36-72 Monate\n(2) Diese Ergänzungsvereinbarung kann jederzeit im beider-\n(4) Kommandobehörde, Organisation, Truppenteil und Dienst-\nseitigen schriftlichen Einvernehmen der Vertragsparteien geän-\nort der aufnehmenden Vertragspartei:\ndert oder beendet werden.\nJFCC SPACE, USSTRATCOM\n747 Nebraska Avenue, Suite A-300-8                                        (3) Jede Vertragspartei kann diese Ergänzungsvereinbarung\nVandenberg Air Force Base, California 93437-6288                       durch schriftliche Anzeige an die andere Vertragspartei mit einer\nFrist von neunzig (90) Tagen kündigen. Maßgebend für die Be-\n(5) Qualifikationen:                                                 rechnung der Frist ist der Tag des Eingangs der Kündigung bei\n1. VS-Ermächtigung: Geheim                                             der anderen Vertragspartei.\n2. Dienstgrad und Dienstrang: Oberstleutnant/O-5 (U.S.) - A 14            (4) Tritt die Vereinbarung außer Kraft, tritt auch diese Ergän-\n(DEU)                                                              zungsvereinbarung außer Kraft.\n3. Erforderliche formale Ausbildung: Keine                                (5) Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien\nnach Artikel VI (Finanzielle Regelungen) und Artikel VII (Sicherheit)\n4. Kenntnisse und Fertigkeiten: Es wird erwartet, dass der deut-\nder Vereinbarung bestehen ungeachtet der Beendigung oder des\nsche Luftwaffenverbindungsoffizier über ein operatives Ver-\nAußerkrafttretens dieser Ergänzungsvereinbarung fort.\nständnis der militärischen Nutzung des Weltraums verfügt,\num die mit dem Dienstposten einhergehenden Pflichten                  (6) Diese Ergänzungsvereinbarung besteht aus zwei (2) Arti-\nwahrnehmen zu können.                                              keln und einer (1) Anlage.\nGeschehen zu Uedem am 1. Juni 2017 in deutscher und eng-\nlischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich\nist.\nFür das Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nB u r k h a rd Po to t z k y\nFür das Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nClinton E. Crosier","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017                                807\nAnlage A\nzur Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Verbindungspersonal\nim Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nzum Joint Functional Component Command for Space, U.S. Strategic Command\nErklärung zum Aufgabenbereich und zur rechtlichen Stellung\nArtikel I                             während meines Aufenthalts beim JFCC SPACE, USSTRATCOM\nzugeteilt wird. Mir ist ferner bekannt, dass ich alle Informations-\nRechtliche Stellung des\nersuchen, Besuche und sonstigen Dienstgeschäfte, die unter die\nLuftwaffenverbindungsoffiziers im Sinne der Zulassung\nmit meiner Zulassung verbundenen Bedingungen fallen, über\nAls Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung der       meinen Ansprechpartner koordinieren muss. Darüber hinaus ist\nBundesrepublik Deutschland unterliege ich kraft einer Geneh-       mir bekannt, dass Informationsersuchen, die über den Rahmen\nmigung zum längerfristigen Besuch des Joint Functional             meiner Zulassung hinausgehen, über das Büro des Verteidi-\nComponent Command for Space (JFCC SPACE), einer Kom-               gungsattachés bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutsch-\nponente des U.S. Strategic Command (USSTRATCOM) vorbe-             land in Washington, D. C., zu stellen sind.\nhaltlich vertraglicher Bestimmungen, sonstiger besonderer\n(5) Sonstige Besuche: Mir ist bekannt, dass Besuche bei Ein-\nRechtsbefugnisse, der Bedingungen einer mir gegebenenfalls\nrichtungen, deren Zweck nicht in unmittelbarer Beziehung zu den\ngewährten diplomatischen Immunität oder der mir durch das\nmit meiner Zulassung verbundenen Bedingungen steht, über das\nNATO-Truppenstatut eingeräumten Rechtsstellung den bundes-\nBüro des Verteidigungsattachés an der Botschaft der Bundes-\nund einzelstaatlichen sowie kommunalen Rechtsvorschriften der\nrepublik Deutschland in Washington, D. C. zu organisieren sind.\nVereinigten Staaten von Amerika. Mir ist bekannt, dass mir durch\ndie Übernahme der Funktion als Verbindungsoffizier beim JFCC          (6) Uniform: Mir ist bekannt, dass ich, soweit nicht anders an-\nSPACE, USSTRATCOM keine diplomatischen oder anderwei-              geordnet, bei der Erledigung von Dienstgeschäften beim JFCC\ntigen besonderen Vorrechte zuteilwerden.                           SPACE, USSTRATCOM oder in sonstigen Einrichtungen im Ge-\nschäftsbereich des Verteidigungsministeriums der Vereinigten\nArtikel II                             Staaten von Amerika die Uniform meiner nationalen Streitkräfte\nzu tragen habe. Ich werde die Anzugordnung der mich entsen-\nMit der Zulassung des                         denden Vertragspartei einhalten.\nVerbindungsoffiziers verbundene Bedingungen\n(7) Dienstzeit: Mir ist bekannt, dass mein Dienst von montags\n(1) Aufgabenbereich: Mir ist bekannt, dass sich meine Tätig-    bis freitags jeweils von [Zeit] bis [Zeit] dauert. Sollte ich außerhalb\nkeit auf Aufgaben der Vertretung des Bundesministeriums der        der Dienststunden Zugang zu meinem Arbeitsbereich benötigen,\nVerteidigung der Bundesrepublik Deutschland beschränkt und         muss ich dazu über meinen Ansprechpartner um Genehmigung\ndass von mir erwartet wird, die Auffassung des Bundesministe-      durch den Sicherheitsbeauftragten der Dienststelle ersuchen. Mir\nriums der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland im           ist ferner bekannt, dass es [notwendig ist] [nicht notwendig ist],\nHinblick auf Angelegenheiten zu vertreten, die in beiderseitigem   mir bei diesem Zugang außerhalb der Dienststunden einen\nInteresse des Bundesministeriums der Verteidigung der Bundes-      Begleitoffizier der Vereinigten Staaten von Amerika zur Seite zu\nrepublik Deutschland und des Verteidigungsministeriums der         stellen. Alle infolge dieses Zugangs außerhalb der Dienststunden\nVereinigten Staaten von Amerika liegen. Ich werde keine Funk-      gegebenenfalls anfallenden Zusatzkosten sind der Regierung der\ntionen wahrnehmen, die nach den Gesetzen oder sonstigen            Vereinigten Staaten von Amerika zu erstatten.\nVorschriften Offizieren oder Bediensteten der Regierung der\n(8) Sicherheit:\nVereinigten Staaten von Amerika vorbehalten oder nach deut-\nschem Recht sowie geltend gemachten Einschränkungen und            a. Mir ist bekannt, dass Zugang zu Informationen der Regierung\nVorbehalten nicht zulässig sind.                                        der Vereinigten Staaten von Amerika auf Informationen be-\ngrenzt ist, die nach Feststellung meines Ansprechpartners zur\n(2) Kosten: Mir ist bekannt, dass alle im Zusammenhang mit\nWahrnehmung der Aufgaben als Verbindungsoffizier, wie in\nmeinen Pflichten als Verbindungsoffizier anfallenden Kosten,\nder Aufgabenbeschreibung dargestellt, erforderlich sind. Mir\ninsbesondere für Reisen, Büroraum, Büroarbeiten, Unterkunft,\nist außerdem bekannt, dass ich keinen Zugang zu Rechner-\nVerpflegung sowie ärztliche und zahnärztliche Leistungen, vor-\nsystemen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\nbehaltlich abweichender Vereinbarungen in einschlägigen inter-\nhabe, es sei denn, die über den Rechner zugänglichen Infor-\nnationalen Übereinkommen vom Bundesministerium der Vertei-\nmationen sind gemäß geltenden Gesetzen, sonstigen Vor-\ndigung der Bundesrepublik Deutschland zu tragen sind.\nschriften und Richtlinien der Vereinigten Staaten von Amerika\n(3) Verlängerung und Neuzulassung: Mir ist bekannt, dass für         zur Weitergabe an mich freigegeben.\nden Fall, dass das Bundesministerium der Verteidigung der\nb. Alle Informationen, zu denen ich während des Zeitraums mei-\nBundesrepublik Deutschland eine Verlängerung oder Neuzulas-\nner Zulassung gegebenenfalls Zugang habe, sind wie dem\nsung meiner Verwendung über die ursprüngliche Dauer meiner\nBundesministerium der Verteidigung vertraulich zur Verfü-\nZulassung hinaus beantragen möchte, spätestens dreißig (30)\ngung gestellte Informationen zu behandeln und dürfen von\nTage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung zum längerfristigen\nmir nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der\nBesuch ein neuer Besuchsantrag gestellt werden muss.\nRegierung der Vereinigten Staaten von Amerika an andere\n(4) Ansprechpartner: Mir ist bekannt, dass mir nach Abschluss        Personen, Firmen, Organisationen oder Regierungen freige-\ndes Zulassungsverfahrens ein Ansprechpartner als Betreuer               geben oder weitergegeben werden.","808                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2017\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz\nPostanschrift: 11015 Berlin\nHausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (0 30) 18 580-0\nRedaktion: Bundesamt für Justiz\nSchriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II\nPostanschrift: 53094 Bonn\nHausanschrift: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn\nTelefon: (02 28) 99 410-40\nVerlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH\nPostanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nHausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0\nSatz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige\nBekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundes-\ngesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnement-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-1 40\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 63,00 €.             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Dezember 2001 in Kraft getreten ist,\nich mich bereit, meinem Ansprechpartner jeden Vorfall zu                und nach der Ergänzungsvereinbarung vom [Datum einfügen] zur\nmelden, bei dem mir Informationen angeboten oder zur Ver-               Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nfügung gestellt werden, zu deren Besitz ich nicht ermächtigt            der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsminis-\nbin.                                                                    terium der Vereinigten Staaten von Amerika über Verbindungs-\nd. Falls erforderlich, werde ich außen an meiner Kleidung deut-               personal im Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luft-\nlich sichtbar einen Sicherheitsausweis tragen. Dieser Ausweis           waffenverbindungsoffiziers zum Joint Functional Component\nwird von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika              Command for Space, U.S. Strategic Command, die am [Datum\nzur Verfügung gestellt.                                                 einfügen] in Kraft getreten ist, gemäß Vereinbarung zwischen\ndem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik\n(9) Einhaltung der Bedingungen: Ich bin über die mit meiner               Deutschland und dem Verteidigungsministerium der Vereinigten\nZulassung verbundenen Bedingungen belehrt worden, habe sie                    Staaten von Amerika zugelassen worden bin. Ferner bestätige\nverstanden und werde sie einhalten. Nichteinhaltung der Bedin-                ich, dass ich verstanden habe und belehrt wurde über: (1) meine\ngungen kann zur Aufhebung meiner Zulassung führen. Mir ist fer-               rechtliche Stellung im Sinne meiner Zulassung, (2) die mit meiner\nner bekannt, dass die Aufhebung meiner Zulassung weitere Maß-                 Zulassung verbundenen Bedingungen und (3) die Einzelheiten\nnahmen nach einschlägigen Stationierungsabkommen oder                         meiner Zulassung. Außerdem erkläre ich, dass ich die mit meiner\nsonstigen internationalen Übereinkünften nicht ausschließt.                   Zulassung verbundenen Bedingungen und die daraus resultie-\n(10) Begriffsbestimmungen: Für Begriffe, die hier nicht defi-             renden Verpflichtungen einhalten werde.\nniert sind, gelten die Begriffsbestimmungen der einschlägigen\nVereinbarung, die meine Entsendung als Verbindungsoffizier\nregelt.\n(Unterschrift des Verbindungsoffiziers)\nArtikel III\nEinzelheiten der Zulassung des Verbindungsoffiziers\n(1) Ansprechpartner: [Name des Ansprechpartners/der An-                   (Name des Verbindungsoffiziers in Druckbuchstaben)\nsprechpartner] ist/sind mir als Ansprechpartner zugewiesen wor-\nden.\n(2) Zulassung: Ich bin zugelassen für das JFCC SPACE,                     (Dienstgrad und/oder Amtsbezeichnung)\nUSSTRATCOM und vertrete das Bundesministerium der Vertei-\ndigung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem JFCC\nSPACE, USSTRATCOM, wie im gegenseitigen Einvernehmen der\n(Datum)\nVertragsparteien vereinbart.\n(3) Reisen: Ich kann nach den mit meiner Zulassung verbun-\ndenen Bedingungen mit Genehmigung meines Ansprechpartners\nfolgende Orte besuchen:                                                       (Unterschrift des Belehrenden)\n[Zutreffende Orte einfügen]\nArtikel IV                             (Name des Belehrenden in Druckbuchstaben)\nBestätigung der Einweisung des Verbindungsoffiziers\nIch, [Name des Verbindungsoffiziers], nehme zur Kenntnis und\nbestätige, dass ich nach der Vereinbarung vom 30. Oktober und                 (Datum)"]}