{"id":"bgbl2-2017-16-5","kind":"bgbl2","year":2017,"number":16,"date":"2017-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/16#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-16-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_16.pdf#page=18","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-ecuadorianischen Verein-barung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-06-01T00:00:00Z","page":738,"pdf_page":18,"num_pages":2,"content":["738 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2017\nFalls sich die Regierung der Republik Ecuador mit den unter den Nummern 1 bis 8 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nPeter Linder\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Ecuador\nHerrn Ricardo Patiño Aroca\nQuito\nBekanntmachung\nder deutsch-ecuadorianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 1. Juni 2017\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 30. April 2014/14. November 2014 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Ecuador über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit (Programm „Waldschutz (Socio Bosque) und\nREDD“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 14. November 2014\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 1. Juni 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nChristoph Rauh","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2017                     739\nBotschaft                                                                Quito, 30. April 2014\nder Bundesrepublik Deutschland\nQuito\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland an die\nRegierung der Republik Ecuador mit Verbalnote Nummer 398/2011 vom 2. Dezember\n2011, sowie auf den Notenwechsel zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle\nZusammenarbeit vom 27. Juli 2010 und 26. Januar 2011 (REDD-Socio Bosque) folgende\nergänzende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Ecuador oder anderen von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden\nEmpfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen weiteren Finanzie-\nrungsbeitrag von insgesamt 10 000 000 Euro (in Worten: zehn Millionen Euro) für das\nProgramm „Waldschutz (Socio Bosque) und REDD“ für die Entwicklung des nationalen\nRahmens zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen aus Entwaldung – „REDD“\n(Reducing Emissions from Deforestation and Degradation) insbesondere zur Förderung\ndes Programms „Socio Bosque“ zu erhalten, wenn nach Prüfung dessen Förderungs-\nwürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, dass es als Vorhaben des Umwelt-\nschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelstän-\ndische Betriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung oder\nals Maßnahme, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau dient,\ndie besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungs-\nbeitrags erfüllt.\n2. Kann bei dem in Nummer 1 bezeichneten Vorhaben die dort genannte Bestätigung\nnicht erfolgen, ermöglicht es die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der\nRegierung der Republik Ecuador, von der KfW für dieses Vorhaben bis zur Höhe des\nvorgesehenen Finanzierungsbeitrags ein Darlehen zu erhalten.\n3. Das in Nummer 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ecuador durch\nandere Vorhaben ersetzt werden. Wird es durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben\ndes Umweltschutzes, der sozialen Infrastruktur, als Kreditgarantiefonds für mittelstän-\ndische Betriebe, als Maßnahme, die der Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung\nvon Frauen dient, oder als eine selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung\ndie besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungs-\nbeitrages erfüllt, so kann ein nicht rückzahlbarer Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein\nDarlehen, gewährt werden.\n4. Die Verwendung des in Nummer 1 genannten Betrages, die Bedingungen, zu denen er\nzur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt die\nzwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrages zu schließende\nVereinbarung, die den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschrif-\nten unterliegt. Die Zusage des in Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht\ninnerhalb einer Frist von 8 Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechende Finanzie-\nrungsvereinbarung geschlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf\ndes 31. Dezember 2019.\n5. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Notenwechsels vom\n27. Juli 2010 und 26. Januar 2011 auch für diese ergänzende Vereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Falls sich die Regierung der Republik Ecuador mit den unter den Nummern 1 bis 6\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwort-\nnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nDr. A l e x a n d e r O l b r i c h\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Ecuador\nHerrn Ricardo Patiño Aroca\nQuito"]}