{"id":"bgbl2-2017-16-14","kind":"bgbl2","year":2017,"number":16,"date":"2017-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/16#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-16-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_16.pdf#page=38","order":14,"title":"Bekanntmachung der deutsch-französischen Verein-barung über den Deutsch-Französischen Integrationsrat","law_date":"2017-06-20T00:00:00Z","page":758,"pdf_page":38,"num_pages":3,"content":["758 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2017\nIII.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des König-\nreichs Dänemark haben mit Notenwechsel vom 24. August 2011 und 27. Sep-\ntember 2011 eine Vereinbarung gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Bonn-Überein-\nkommens zur Änderung der gemeinsamen Grenzen ihrer in der Anlage zu diesem\nÜbereinkommen bezeichneten Zonen getroffen, die nach ihrer Inkrafttretens-\nklausel am 27. September 2011 in Kraft getreten ist. Diese Änderung ist gemäß\nArtikel 17 Absatz 2 des Bonn-Übereinkommens in Verbindung mit Artikel 12\nAbsatz 2 der Übereinkunft zur Änderung der gemeinsamen Grenzen für\nalle Vertragsparteien des Bonn-Übereinkommens                            am       1. Juni 2017\nin Kraft getreten. Die deutsche einleitende Note der Änderungsvereinbarung ist\nauf der Webseite* des Auswärtigen Amts als Verwahrer des Bonn-Übereinkom-\nmens veröffentlicht.\nIV.\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des König-\nreichs der Niederlande haben mit Notenwechsel vom 24. März 2015 und 14. April\n2015 eine Vereinbarung gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Bonn-Übereinkommens\nzur Änderung der gemeinsamen Grenzen ihrer in der Anlage zu diesem Überein-\nkommen bezeichneten Zonen getroffen, die nach ihrer Inkrafttretensklausel am\n1. Juni 2015 in Kraft getreten ist. Diese Änderung ist gemäß Artikel 17 Absatz 2\ndes Bonn-Übereinkommens in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 der Überein-\nkunft zur Änderung der gemeinsamen Grenzen für\nalle Vertragsparteien des Bonn-Übereinkommens                            am       1. Juni 2017\nin Kraft getreten. Die deutsche Antwortnote der Änderungsvereinbarung ist auf\nder Webseite* des Auswärtigen Amts als Verwahrer des Bonn-Übereinkommens\nveröffentlicht.\n* Der Text aller oben genannten Änderungen ist in allen verfügbaren Sprachfassungen auf der Webseite\ndes Auswärtigen Amts als Verwahrer dieses Übereinkommens unter www.auswaertiges-amt.de\n(→ Außen- und Europapolitik → Internationales Recht → Deutschland als Verwahrer völkerrechtlicher\nVerträge) einsehbar.\nBerlin, den 14. Juni 2017\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G u i d o H i l d n e r\nBekanntmachung\nder deutsch-französischen Vereinbarung\nüber den Deutsch-Französischen Integrationsrat\nVom 20. Juni 2017\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom\n5. Mai 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Französischen Repu-\nblik über die Gründung eines Deutsch-Französischen\nIntegrationsrates ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 5. Mai 2017\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 20. Juni 2017\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2017              759\nVereinbarung\nin der Form eines Notenwechsels\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Französischen Republik\nüber die Gründung\neines Deutsch-Französischen Integrationsrates\nDer Bundesminister des Auswärtigen                                    Goslar, den 5. Mai 2017\nHerr Minister,\nder 18. Deutsch-Französische Ministerrat vom 7. April 2016 hat beschlossen, die\ndeutsch-französische Zusammenarbeit in den Bereichen der Integration und des Zusam-\nmenhalts innerhalb der Gesellschaft zu stärken. Dazu wird ein Deutsch-Französischer Rat\nzur Integration in unseren Gesellschaften (nachfolgend: „Integrationsrat“) einberufen. Ich\nbeehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgende\nMaßnahmen vorzuschlagen:\n1. In dem Verständnis des Bedarfes einer engen, gemeinschaftlichen deutsch-franzö-\nsischen Zusammenarbeit und im Geiste der deutsch-französischen Freundschaft\nfördert der Integrationsrat die Integration in beiden Staaten, intensiviert den Austausch\nüber die jeweiligen Praktiken und leistet so einen gemeinsamen Impuls für diese\ngesamtgesellschaftliche Herausforderung in Deutschland und Frankreich sowie in\nEuropa.\nDer Integrationsrat trägt dazu bei,\n– konkrete Projekte zur Förderung der Integration unter Berücksichtigung der Erfah-\nrungen auf allen Ebenen und unter Einbindung der deutsch-französischen Institutio-\nnen, der Zivilgesellschaft, von Verbänden, Wissenschaft, Stiftungen sowie lokalen\nund zentralen Verwaltungen aus beiden Staaten aufzuwerten oder zu ermutigen;\n– den Austausch guter Praktiken zwischen deutschen und französischen Akteuren der\nIntegration zu fördern;\n– Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die gleiche gesellschaftliche Teilhabe zu\nermöglichen;\n– Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und alle Formen der Diskriminie-\nrung zu bekämpfen;\n– den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu einer gleichberechtigten Teilhabe aller ins-\nbesondere an Bildung, Arbeitsmarkt, Kultur, Medien und Sport, unabhängig von ihren\nWurzeln, ihrem Glauben und ihren Lebensbedingungen, unter Wahrung unserer\ngemeinsamen europäischen Werte zu gewährleisten;\n– den Austausch im Bereich der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts\ninnerhalb der Europäischen Union, insbesondere innerhalb europäischer Partner-\nschaften mit Integrationsbezug zu fördern;\n– den Austausch und die Zusammenarbeit zugunsten des sozialen Zusammenhalts in\nStädten zu fördern, besonders im Rahmen der neuen Städteagenda der Euro-\npäischen Union.\n2. Den Vorsitz des Integrationsrates übernehmen die beiden Innenminister gemeinsam\nmit den Beauftragten für die deutsch-französische beziehungsweise französisch-deut-\nsche Zusammenarbeit, die ex officio auch ordentliche Mitglieder des Integrationsrates\nsind.\n3. Der Integrationsrat setzt sich aus insgesamt vierundzwanzig Mitgliedern zusammen.\nDavon sind je neun Mitglieder deutsche und französische Persönlichkeiten beziehungs-\nweise Vertreter von Institutionen. Zwei weitere Vertreter der deutsch-französischen\nöffentlich geförderten Institutionen werden als ordentliche Mitglieder gemeinsam von\nbeiden Staaten ernannt. Die Mitglieder werden für den Zeitraum von drei Jahren von\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Regierung der\nFranzösischen Republik in die ehrenamtliche Funktion berufen. Im Fall des Ausschei-\ndens benennt die jeweilige Regierung für die verbleibende Mandatsperiode ersatzweise\nein neues Mitglied.\n4. Der Integrationsrat tritt vorzugsweise im Vorfeld der Deutsch-Französischen Ministerräte\nsowie bei Bedarf zusammen. Die Sitzungen des Integrationsrates finden abwechselnd\nauf Einladung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen\nRepublik statt. Zu den Sitzungen können auf Anregung der Mitglieder und nach Ent-\nscheidung der Co-Vorsitzenden Experten hinzugezogen werden. Die Co-Vorsitzenden\nunterrichten den Deutsch-Französischen Ministerrat über die Arbeit des Integrations-\nrates. Die Arbeit des Integrationsrates wird zum Ende jeder dreijährigen Mandatsperiode\ngemeinsam evaluiert.","760                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2017\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz\nPostanschrift: 11015 Berlin\nHausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (0 30) 18 580-0\nRedaktion: Bundesamt für Justiz\nSchriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II\nPostanschrift: 53094 Bonn\nHausanschrift: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn\nTelefon: (02 28) 99 410-40\nVerlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH\nPostanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nHausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0\nSatz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige\nBekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundes-\ngesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnement-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-1 40\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 63,00 €.             Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nBezugspreis dieser Ausgabe: 6,75 € (5,70 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten).          Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1109\n5. Die jeweiligen Kosten für das Funktionieren des Integrationsrates sowie weitere Kosten,\ndie aus der Zusammenarbeit herrühren, werden im Rahmen jeweils bestehender jähr-\nlicher Haushaltslinien von der betreffenden Regierung getragen.\n6. Diese Vereinbarung wird in deutscher und französischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Frankreich mit den unter Nummern 1 bis 6 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.\nSigmar Gabriel\nSeiner Exzellenz\ndem Minister des Auswärtigen und für Internationale Entwicklung\nder Französischen Republik\nHerrn Jean-Marc Ayrault"]}