{"id":"bgbl2-2017-15-4","kind":"bgbl2","year":2017,"number":15,"date":"2017-06-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/15#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-15-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_15.pdf#page=13","order":4,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Comisión Trinacional del Plan Trifínio (CTPT) über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2017-05-09T00:00:00Z","page":693,"pdf_page":13,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2017 693\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Comisión Trinacional del Plan Trifínio (CTPT)\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 9. Mai 2017\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 16./17. und 21. März\n2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nComisión Trinacional del Plan Trifínio (CTPT) über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben: „Bildung für eine integrale Entwicklung – URL III“) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 21. März 2017\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 9. Mai 2017\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nUlrike Metzger","694 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2017\nDer Botschafter                                                              17. März 2017\nder Bundesrepublik Deutschland\nin der Republik El Salvador\nFrau Exekutivsekretärin,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Verbalnote\nvom 22. September 2016, Gz: WZ 445 ZA 018) folgende Vereinbarung über Finanzielle\nZusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Comisión\nTrinacional del Plan Trifínio (CTPT) oder anderen, von der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der CTPT gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von der\nKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das Vorhaben „Bildung für eine integrale\nEntwicklung – URL III“ einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von bis zu 8 435 000 Euro\n(in Worten: acht Millionen vierhundertfünfunddreißigtausend Euro) zu erhalten, wenn\nnach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens festgestellt worden ist.\n2. Das unter Nummer 1 genannte Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der CTPT durch andere Vorhaben ersetzt\nwerden.\n3. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der CTPT zu einem späteren\nZeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung des unter\nNummer 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durch-\nführung und Betreuung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens von der KfW zu\nerhalten, findet diese Vereinbarung Anwendung.\n4. Die Verwendung des unter Nummer 1 genannten Betrages, die Bedingungen, zu de-\nnen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt\nder zwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrages zu schließen-\nde Vertrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\nunterliegt.\n5. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb\neiner Frist von sechs Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungs-\nvertrag geschlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. De-\nzember 2022.\n6. Die CTPT bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im rechtlichen Rahmen\nihres Mandats darum, dass der Abschluss und die Durchführung des unter Nummer 4\ngenannten Vertrages von Steuern und sonstigen Abgaben in den Mitgliedsländern der\nCTPT befreit werden.\n7. Die CTPT bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im rechtlichen Rahmen\nihres Mandats darum, dass bei den sich aus der Gewährung des Finanzierungsbei-\ntrages ergebenden Transporten von Personen und Gütern im See-, Land- und Luft-\nverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen\nüberlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen werden, welche die gleichberech-\ntigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutsch-\nland ausschließen oder erschweren, und dass gegebenenfalls die für eine Beteiligung\ndieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen erteilt und eingeholt\nwerden.\n8. Die Registrierung dieser Vereinbarung beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach\nArtikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkraft-\ntreten von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die andere\nVertragspartei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten\nRegistrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen be-\nstätigt worden ist.\n9. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Vereinbarung werden durch\ndie Vertragsparteien gütlich im Rahmen von Gesprächen beziehungsweise Verhand-\nlungen beigelegt.\n10. Die Vertragsparteien können Änderungen dieser Vereinbarung vereinbaren.\n11. Diese Vereinbarung wird in deutscher und in spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2017       695\nFalls sich die CTPT mit den unter den Nummern 1 bis 11 gemachten Vorschlägen ein-\nverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der CTPT zum Ausdruck\nbringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen\nbilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Exekutivsekretärin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nBernd Finke\nBotschafter\nAn die\nExekutivsekretärin der\nTrinationalen Kommission des Plan Trifínio\nFrau Miriam Hirezi\nSan Salvador"]}