{"id":"bgbl2-2017-10-11","kind":"bgbl2","year":2017,"number":10,"date":"2017-04-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2017/10#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2017-10-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2017/bgbl2_2017_10.pdf#page=30","order":11,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Ersten Änderung der Vereinbarung über die Entsendung von Personal des deutschen Verteidigungsbereichs zum Heer der Vereinigten Staaten von Amerika","law_date":"2017-04-06T00:00:00Z","page":494,"pdf_page":30,"num_pages":3,"content":["494 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. April 2017\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Ersten Änderung der Vereinbarung\nüber die Entsendung von Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nzum Heer der Vereinigten Staaten von Amerika\nVom 6. April 2017\nDie in Washington D.C. am 24. Januar 2017 unterzeichnete Erste Änderung\nder Vereinbarung vom 30. Juli 2014 zwischen dem Bundesministerium der Ver-\nteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten durch den Führungsstab des\nHeeres, über die Entsendung von Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nzum Heer der Vereinigten Staaten von Amerika (BGBl. 2014 II S. 1346, 1347) ist\nnach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 24. Januar 2017\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 6. April 2017\nB u n d e s m i n i s te r i u m d e r Ve r te i d i g u n g\nIm Auftrag\nDr. W e i n g ä r t n e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. April 2017                       495\nErste Änderung\nder Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika,\nvertreten durch den Führungsstab des Heeres,\nüber die Entsendung von Personal des deutschen Verteidigungsbereichs\nzum Heer der Vereinigten Staaten von Amerika\nDas Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik          „Außerdem hat die entsendende Regierung entsandtes Per-\nDeutschland und das Verteidigungsministerium der Vereinigten          sonal des deutschen Verteidigungsbereichs auf Ersuchen der\nStaaten von Amerika, vertreten durch den Führungsstab des             aufnehmenden Vertragspartei, der aufnehmenden Regierung\nHeeres, (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet) haben        oder der Regierung des aufnehmenden Drittstaates aus dem\neine Vereinbarung über die Entsendung von Personal des deut-          Hoheitsgebiet der aufnehmenden Regierung oder gegebe-\nschen Verteidigungsbereichs zum Heer der Vereinigten Staaten          nenfalls aus dem Hoheitsgebiet der Regierung des aufneh-\nvon Amerika getroffen, die am 30. Juli 2014 in Kraft getreten ist     menden Drittstaates abzuberufen.“\nund im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet wird. Nach Ab-\n5. In Artikel IX (Ansprüche) Absatz 9.3. wird Satz 1 durch fol-\nsatz 11.4. des Artikels XI (Inkrafttreten, Änderung, Geltungsdauer\ngenden Wortlaut ersetzt:\nund Beendigung) der Vereinbarung wünschen die Vertragspar-\nteien, die Vereinbarung wie folgt zu ändern:                          „Die entsendende Vertragspartei stellt sicher, dass entsand-\n1. In Artikel I (Begriffsbestimmungen) wird folgender Absatz          tes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs und seine\nnach Absatz 1.5. angefügt:                                        Angehörigen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für\nihre privaten Kraftfahrzeuge gemäß den geltenden Gesetzen,\n„1.5.1. „Regierung des aufnehmenden Drittstaates“ bezeich-        sonstigen Vorschriften und Richtlinien der Regierung der auf-\nnet die in Anlage A (Aufgabenbereich und rechtliche       nehmenden Vertragspartei und der Regierung des aufneh-\nStellung) und Anlage B (Muster-Dienstpostenbe-            menden Drittstaates beziehungsweise der Gebietskörper-\nschreibung für Dienstposten beim Heer der Vereinig-       schaft des Staates der aufnehmenden Vertragspartei oder\nten Staaten von Amerika für Personal des deutschen        der Regierung des aufnehmenden Drittstaates, in der sie sich\nVerteidigungsbereichs) genannte Regierung.“               befinden, abschließen.“\n2. In Artikel III (Pflichten und Zuständigkeiten) wird Absatz 3.3. 6. In Artikel XI (Inkrafttreten, Änderung, Geltungsdauer und Be-\ndurch folgenden Wortlaut ersetzt:                                 endigung) Absatz 11.8. wird Satz 1 durch folgenden Wortlaut\n„Entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbereichs          ersetzt:\ndarf keine Aufgaben wahrnehmen, die nach den Gesetzen             „Spätestens am Tag des Außerkrafttretens oder der Beendi-\noder sonstigen Vorschriften der aufnehmenden Regierung,           gung dieser Vereinbarung zieht die entsendende Vertragspar-\nder Regierung des aufnehmenden Drittstaates oder der auf-         tei ihr entsandtes Personal des deutschen Verteidigungsbe-\nnehmenden Vertragspartei Offizieren oder Bediensteten der         reichs und dessen Angehörige aus dem Hoheitsgebiet der\naufnehmenden Regierung, der Regierung des aufnehmenden            aufnehmenden Vertragspartei oder gegebenenfalls aus dem\nDrittstaates oder der aufnehmenden Vertragspartei vorbehal-       Hoheitsgebiet des aufnehmenden Drittstaates ab und be-\nten sind. Entsandtes Personal des deutschen Verteidigungs-        gleicht alle der aufnehmenden Vertragspartei nach dieser Ver-\nbereichs hat alle geltenden Richtlinien, Verfahren, Gesetze       einbarung geschuldeten Beträge.“\nund sonstigen Vorschriften der aufnehmenden Regierung, der\nRegierung des aufnehmenden Drittstaates und der aufneh-        7. In Anlage A (Aufgabenbereich und rechtliche Stellung) Arti-\nmenden Vertragspartei, einschließlich derjenigen im Bereich       kel I (Personal des deutschen Verteidigungsbereichs – Recht-\nSicherheit, zu beachten.“                                         liche Stellung im Sinne der Zulassung) wird Satz 1 durch\nfolgenden Wortlaut ersetzt:\n3. In Artikel VI (Technische und administrative Angelegenheiten)\nwird ein Absatz 6.12. mit dem folgenden Wortlaut angefügt:        „Als Vertreter der/des [Name der ausländischen Organisation]\nunterliege ich kraft einer erweiterten Genehmigung zum Be-\n„Die Verantwortung für alle diplomatischen Einflug-/Überflug-\nsuch der/des [Name des Führungsstabs der jeweiligen US-\ngenehmigungen oder sonstigen Anforderungen für Personal\nTeilstreitkraft, des Kampfkommandos, der Dienststelle des\ndes deutschen Verteidigungsbereichs in Bezug auf die Re-\nVerteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten von Ame-\ngierung des aufnehmenden Drittstaates liegt ausschließlich\nrika oder einer sonstigen Kommandobehörde oder Organisa-\nbei der entsendenden Regierung.“\ntion des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten\n4. In Artikel VII (Disziplinarangelegenheiten und Abberufung) Ab-     von Amerika] vorbehaltlich vertraglicher Bestimmungen, an-\nsatz 7.2. wird Satz 2 durch folgenden Wortlaut ersetzt:           derer besonderer Rechtsgrundlagen oder der Bedingungen","496                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. April 2017\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz\nPostanschrift: 11015 Berlin\nHausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (0 30) 18 580-0\nRedaktion: Bundesamt für Justiz\nSchriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II\nPostanschrift: 53094 Bonn\nHausanschrift: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn\nTelefon: (02 28) 99 410-40\nVerlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH\nPostanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nHausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0\nSatz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige\nBekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundes-\ngesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnement-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-1 40\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 63,00 €.                     Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nBezugspreis dieser Ausgabe: 4,85 € (3,80 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten).                  Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1109\neiner mir gewährten diplomatischen Immunität den bundes-                             4. Kommandobehörde/Organisation/Dienstort im Ge-\nund einzelstaatlichen sowie kommunalen Gesetzen der Ver-                                 schäftsbereich des Verteidigungsministeriums der Ver-\neinigten Staaten von Amerika beziehungsweise den Gesetzen                                einigten Staaten von Amerika:\nder Regierung von/des [Namen der Regierung des aufneh-\nmenden Drittstaates einfügen].“                                                      5. Regierung des aufnehmenden Drittstaates:\n8. Anlage B (Muster-Dienstpostenbeschreibung für Dienstpos-                               6. Qualifikationen:\nten beim Heer der Vereinigten Staaten von Amerika für Per-                                  A. VS-Ermächtigung:\nsonal des deutschen Verteidigungsbereichs) wird gestrichen\nund durch folgende neue Anlage B ersetzt:                                                   B. Dienstgrad/Dienstrang:\n„Anlage B                                            C. Erforderliche formale Ausbildung:\nMuster-Dienstpostenbeschreibung für Dienstposten                                    D. Bemerkungen:\nbeim Heer der Vereinigten Staaten von Amerika\nfür Personal des deutschen Verteidigungsbereichs                             7. Für die administrative und operative Aufsicht über Perso-\nnal des deutschen Verteidigungsbereichs zuständige\n1. Funktion:\nOrganisation der aufnehmenden Vertragspartei:“\n2. Beschreibung des Dienstpostens und der wahrzuneh-\nmenden Aufgaben:\nDiese Erste Änderung der Vereinbarung tritt am Tag ihrer Un-\n3. Verwendungsdauer:                                                             terzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.\nGeschehen zu Washington D.C. am 24. Januar 2017 in deut-\nscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleicher-\nmaßen verbindlich ist.\nFür das Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nThomas J. Ernst\nFür das Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika,\nvertreten durch den Führungsstab des Heeres\nWilliam C. Hix"]}