{"id":"bgbl2-2016-6-7","kind":"bgbl2","year":2016,"number":6,"date":"2016-03-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/6#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-6-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_6.pdf#page=14","order":7,"title":"Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2016-01-26T00:00:00Z","page":254,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["254 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 8. März 2016\nBekanntmachung\ndes deutsch-albanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 26. Januar 2016\nDas in Tirana am 6. Juli 2015 unterzeichnete Abkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerrat der Republik Albanien über Finan-\nzielle Zusammenarbeit 2011 für das Vorhaben „Energie-\neffizienz-Sektorprogramm Stromübertragung“ ist nach sei-\nnem Artikel 5 Absatz 1\nam 19. August 2015\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 26. Januar 2016\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDirk Schattschneider","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 8. März 2016                             255\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerrat der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2011\nfür das Vorhaben\n„Energieeffizienz-Sektorprogramm Stromübertragung“\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                (3) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nnahmen nach Absatz 2 werden in Darlehen umgewandelt, wenn\nund                               sie nicht für solche Maßnahmen verwendet werden.\nder Ministerrat der Republik Albanien –\nArtikel 2\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik             (1) Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrages, die\nAlbanien,                                                         Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das\nVerfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der KfW\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-    und den Empfängern des Darlehens und der Finanzierungsbei-\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu      träge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\nvertiefen,                                                        Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\n(2) Die Zusage des in Artikel 1 genannten Betrages entfällt,\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\nsoweit nicht innerhalb von acht Jahren nach dem Zusagejahr die\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,\nentsprechenden Darlehensverträge geschlossen wurden. Für den\nBetrag in Artikel 1 endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung  2016.\nin der Republik Albanien beizutragen,\n(3) Der Ministerrat der Republik Albanien, soweit er nicht\nunter Bezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundes-      selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der KfW alle Zah-\nrepublik Deutschland (Verbalnote Nr. 164/2011 vom 21. Septem-     lungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der Darlehens-\nber 2011) –                                                       nehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden Verträge\ngarantieren.\nsind wie folgt übereingekommen:\n(4) Der Ministerrat der Republik Albanien, soweit er nicht Emp-\nfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird etwaige Rückzahlungs-\nArtikel 1                           ansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden\nFinanzierungsverträge entstehen können, gegenüber der KfW\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\ngarantieren.\nes dem Ministerrat der Republik Albanien oder anderen von bei-\nden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Darlehensneh-\nmern, für das Vorhaben „Energieeffizienz-Sektorprogramm                                        Artikel 3\nStromübertragung“ ein vergünstigtes Darlehen der Kreditanstalt\nfür Wiederaufbau (KfW), das im Rahmen der öffentlichen Ent-          Der Ministerrat der Republik Albanien stellt die KfW von sämt-\nwicklungszusammenarbeit gewährt wird, von bis zu 40 000 000       lichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im\nEuro (in Worten: vierzig Millionen Euro) zu erhalten, wenn nach   Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung der in Artikel 2\nPrüfung die entwicklungspolitische Förderungswürdigkeit des       Absatz 1 erwähnten Verträge in Albanien erhoben werden.\nVorhabens festgestellt worden ist, die gute Kreditwürdigkeit der\nRepublik Albanien weiterhin gegeben ist und der Ministerrat der\nRepublik Albanien eine Staatsgarantie gewährt, sofern er nicht                                 Artikel 4\nselbst Kreditnehmer wird. Dieses Vorhaben kann nicht durch an-\ndere Vorhaben ersetzt werden.                                        Der Ministerrat der Republik Albanien überlässt bei den sich\naus der Darlehensgewährung und der Gewährung der Finanzie-\n(2) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es      rungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und Gütern\ndem Ministerrat der Republik Albanien zu einem späteren Zeit-     im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten\npunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge     die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine Maßnahmen,\nzur Vorbereitung des in Absatz 1 genannten Vorhabens oder wei-    welche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunterneh-\ntere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen        men mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen\nzur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vor-     oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteili-\nhabens von der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen An-        gung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigun-\nwendung.                                                          gen."]}