{"id":"bgbl2-2016-3-7","kind":"bgbl2","year":2016,"number":3,"date":"2016-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/3#page=42","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-3-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_3.pdf#page=42","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Revision 2 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen  Vorschriften erteilt wurden","law_date":"2016-01-04T00:00:00Z","page":130,"pdf_page":42,"num_pages":1,"content":["130   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 27. Januar 2016\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\nder Revision 2 des Übereinkommens\nüber die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften\nfür Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile,\ndie in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können,\nund die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen,\ndie nach diesen Vorschriften erteilt wurden\nVom 4. Januar 2016\nDas Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher tech-\nnischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in\nRadfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedin-\ngungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen\nVorschriften erteilt wurden, ist in der Fassung der Revision 2 (BGBl. 1997 II S. 998,\n999) nach seinem Artikel 7 Absatz 3 für\nÄgypten                                                   am    3. Februar 2013\nAlbanien                                                  am 5. November 2011\nGeorgien                                                  am        25. Mai 2015\nin Kraft getreten.\nEs wird ebenfalls nach seinem Artikel 7 Absatz 3 für\nSan Marino                                                am    26. Januar 2016\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n25. November 2010 (BGBl. II S. 1568).\nBerlin, den 4. Januar 2016\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}