{"id":"bgbl2-2016-29-4","kind":"bgbl2","year":2016,"number":29,"date":"2016-10-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/29#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-29-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_29.pdf#page=17","order":4,"title":"Bekanntmachung des deutsch-tansanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2016-09-20T00:00:00Z","page":1193,"pdf_page":17,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 25. Oktober 2016 1193\nBekanntmachung\ndes deutsch-tansanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 20. September 2016\nDas in Daressalam am 4. November 2015 unterzeich-\nnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten\nRepublik Tansania über Finanzielle Zusammenarbeit 2015\nist nach seinem Artikel 5\nam 4. November 2015\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 20. September 2016\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. R a l f - M a t t h i a s M o h s","1194             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 25. Oktober 2016\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Vereinigten Republik Tansania\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2015\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland           c) „Programm Entwicklung des Wassersektors Phase IV –\nInvestment Finance Facility“ bis zu 7 000 000 Euro (in Worten:\nund\nsieben Millionen Euro),\ndie Regierung der Vereinigten Republik Tansania –\nd) „Programm Städtische Wasser-/Sanitärversorgung – 7-Städte-\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen          Upgrading-Programm“ bis zu 10 000 000 (in Worten: zehn\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten          Millionen Euro),\nRepublik Tansania,\ne) „Klimaangepasste Wasser- und Sanitärversorgung in Regional-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-       zentren“ bis zu 25 000 000 Euro (in Worten: fünfundzwan-\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu         zig Millionen Euro),\nvertiefen,                                                       f) „Nachhaltige Entwicklung von Schutzgebieten“ bis zu\n25 000 000 Euro (in Worten: fünfundzwanzig Millionen),\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                          g) „Serengeti Südumgehung“ bis zu 24 000 000 Euro (in Worten:\nvierundzwanzig Millionen Euro),\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung\nin der Vereinigten Republik Tansania beizutragen,                wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorhaben\nfestgestellt worden ist.\nunter Bezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhand-\nlungen vom 13. August 2015 –                                        (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben können im Einver-\nnehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nsind wie folgt übereingekommen:                               land und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania durch\nandere Vorhaben ersetzt werden.\nArtikel 1                             (3) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht   der Regierung der Vereinigten Republik Tansania zu einem\nes der Regierung der Vereinigten Republik Tansania oder          späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur\nanderen, von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden         Vorbereitung der in Absatz 1 genannten Vorhaben oder für not-\nEmpfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)         wendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung\nFinanzierungsbeiträge in Höhe von insgesamt 121 000 000 Euro     der in Absatz 1 genannten Vorhaben von der KfW zu erhalten,\n(in Worten: einhunderteinundzwanzig Millionen Euro) für folgende findet dieses Abkommen Anwendung.\nVorhaben zu erhalten:\na) „Soziale Sicherung für Arme zur Verbesserung der Mütter-                                  Artikel 2\ngesundheit und der HIV-Prävention“ bis zu 20 000 000 Euro\n(1) Die Verwendung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten\n(in Worten: zwanzig Millionen Euro),\nBeträge, die Bedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt\nb) „CCBRT-Kofinanzierung einer Mutter-Kind-Klinik“ bis zu        werden, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die\n10 000 000 (in Worten: zehn Millionen Euro),                zwischen der KfW und den Empfängern der Finanzierungs-"]}