{"id":"bgbl2-2016-28-4","kind":"bgbl2","year":2016,"number":28,"date":"2016-10-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/28#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-28-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_28.pdf#page=6","order":4,"title":"Bekanntmachung über eine Berichtigung der authentischen deutschen Fassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007","law_date":"2016-09-23T00:00:00Z","page":1158,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["1158             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 21. Oktober 2016\nBekanntmachung\nüber eine Berichtigung der authentischen deutschen Fassung\ndes Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007\nVom 23. September 2016\nNach einem Berichtigungsprotokoll des Verwahrers                3. Protokolle, Teil B (Protokolle, die dem Vertrag von\ndes Vertrags, der Regierung der Italienischen Republik,              Lissabon beizufügen sind), Protokoll Nr. 1 zur Ände-\nvom 20. Mai 2016 ist der Wortlaut der authentischen                  rung der Protokolle zum Vertrag über die Europäische\ndeutschen Fassung des Vertrags von Lissabon vom                      Union, zum Vertrag zur Gründung der Europäischen\n13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die                 Gemeinschaft und/oder zum Vertrag zur Gründung der\nEuropäische Union und des Vertrags zur Gründung der                  Europäischen Atomgemeinschaft, Artikel 1 Nummer 12\nEuropäischen Gemeinschaft einschließlich der zwei Pro-               (Protokoll über die Satzung der Europäischen Inves-\ntokolle zum Vertrag von Lissabon und der elf Protokolle,             titionsbank) Buchstabe h\ndie durch den Vertrag von Lissabon den Verträgen beige-              Es wird die folgende Ziffer angefügt:\nfügt werden, sowie der von der Konferenz der Vertreter\nder Regierungen der Mitgliedstaaten angenommenen                     „iii) In Absatz 4 werden die Worte “im Rahmen dieses Ver-\ntrags und dieser Satzung“ ersetzt durch “im Rahmen der\nErklärungen, wie sie in der Schlussakte vom selben Tage\nVerträge und dieser Satzung“.\naufgeführt sind (BGBl. 2008 II S. 1038, 1039), wie folgt\nberichtigt worden:                                                4. Schlussakte, II. Protokolle, Teil A\n1. Artikel 2 Nummer 212 Buchstabe a                                  Anstatt:\n„A. Protokolle\n(Änderung von Artikel 228)\nzum Vertrag über die Europäische Union,\nAnstatt:                                                                        zum Vertrag über die Arbeitsweise\nder Europäischen Union\n„(2) Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die                          und gegebenenfalls zum\nsich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union                            Vertrag zur Gründung\nergeben, nach Auffassung der Kommission nicht getroffen,                       der Europäischen Atomgemeinschaft“\nso kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen\nUnion anrufen, ...“                                               muss es heißen:\nmuss es heißen:                                                                             „A. Protokolle,\ndie dem Vertrag über die Europäische Union,\n„(2) Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die                    dem Vertrag über die Arbeitsweise\nsich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben, nach Auffas-                            der Europäischen Union\nsung der Kommission nicht getroffen, so kann die Kommis-                              und gegebenenfalls dem\nsion den Gerichtshof anrufen, ...“.                                                    Vertrag zur Gründung\nder Europäischen Atomgemeinschaft\n2. Artikel 2 Nummer 212 Buchstabe b\nbeizufügen sind“.\n(Änderung von Artikel 228)\n5. Schlussakte, II. Protokolle, Teil B\nAnstatt:                                                          Anstatt:\n„(3) Erhebt die Kommission beim Gerichtshof der Euro-                                      „Protokolle\npäischen Union Klage nach Artikel 226, weil sie der Auffas-                         zum Vertrag von Lissabon“\nsung ist, ...“\nmuss es heißen:\nmuss es heißen:\n„Protokolle,\n„(3) Erhebt die Kommission beim Gerichtshof Klage nach                          die dem Vertrag von Lissabon\nArtikel 226, weil sie der Auffassung ist, ...“.                                          beizufügen sind“.\nBerlin, den 23. September 2016\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nMartin Kotthaus"]}