{"id":"bgbl2-2016-27-3","kind":"bgbl2","year":2016,"number":27,"date":"2016-10-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/27#page=35","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-27-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_27.pdf#page=35","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-mongolischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2016-09-05T00:00:00Z","page":1147,"pdf_page":35,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 17. Oktober 2016           1147\nBekanntmachung\nder deutsch-mongolischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 5. September 2016\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 16. November 2015/18. Januar 2016 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Mongolei über Finanzielle Zusammenarbeit\nunter Bezugnahme auf das Abkommen vom 7. April 2009\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2008 (BGBl. 2009 II\nS. 790) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 18. Januar 2016\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 5. September 2016\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKathrin Oellers\nDer Botschafter                                             Ulan Bator, 16. November 2015\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 5. September 2014\nsowie auf das Abkommen vom 7. April 2009 über Finanzielle Zusammenarbeit folgende\nVereinbarung vorzuschlagen:\n1. Das im Abkommen vom 7. April 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Mongolei über Finanzielle Zusammenarbeit 2008\nfür das Vorhaben „Umweltgerechte Stadtentwicklung Ulan Bator – Wohnviertel Yarmag\nNisekh“ vorgesehene Darlehen wird mit einem Betrag von 4 500 000 Euro (in Worten:\nvier Millionen fünfhunderttausend Euro) reprogrammiert und zusätzlich für das im\nProtokoll der Regierungsverhandlungen vom 5. September 2014 erwähnte Vorhaben\n„Energieeffizienzprogramm I“ verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswür-\ndigkeit festgestellt worden ist. Für dieses Darlehen gelten die damalige Verfallsklausel\nvon acht Jahren und die damaligen IDA-Konditionen (40 Jahre Laufzeit, 10 Freijahre,\n0,75 % Zinsen). Es wird darauf verwiesen, dass diese Mittel Ende 2016 verfallen, wenn\nbis dahin kein Darlehensvertrag geschlossen wird.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n7. April 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Mongolei über die Finanzielle Zusammenarbeit auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher, mongolischer und englischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des deut-\nschen und des mongolischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFalls sich die Regierung der Mongolei mit den unter Nummern 1 bis 3 gemachten Vor-\nschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nGerhard Thiedemann\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Mongolei\nHerrn Lundeg Purevsuren\nUlan Bator"]}