{"id":"bgbl2-2016-23-9","kind":"bgbl2","year":2016,"number":23,"date":"2016-08-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/23#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-23-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_23.pdf#page=12","order":9,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt","law_date":"2016-07-14T00:00:00Z","page":1004,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["1004 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 25. August 2016\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen\nVom 6. Juli 2016\nDas Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der\nStaatenlosen (BGBl. 1976 II S. 473, 474) wird nach seinem Artikel 39 Absatz 2\nfür\nMali                                                                        am 25. August 2016\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n27. Mai 2016 (BGBl. II S. 730).\nBerlin, den 6. Juli 2016\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G ö t z S c h m i d t - B r e m m e\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Protokolls von Nagoya\nüber den Zugang zu genetischen Ressourcen\nund die ausgewogene und gerechte Aufteilung\nder sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile\nzum Übereinkommen über die biologische Vielfalt\nVom 14. Juli 2016\nDas Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu gene-\ntischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus\nihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische\nVielfalt (BGBl. 2015 II S. 1481, 1483) wird nach seinem Artikel 33 Absatz 2 für\nChina*                                                                   am 6. September 2016\nunter Ausschluss der Anwendbarkeit auf Hongkong und Macao\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n13. Juni 2016 (BGBl. II S. 861).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Protokoll, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bun-\ndesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der\nWebseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß\nProtokoll zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 14. Juli 2016\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}