{"id":"bgbl2-2016-21-4","kind":"bgbl2","year":2016,"number":21,"date":"2016-07-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/21#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-21-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_21.pdf#page=16","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kolumbianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2016-06-16T00:00:00Z","page":920,"pdf_page":16,"num_pages":2,"content":["920 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2016\nBekanntmachung\nder deutsch-kolumbianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 16. Juni 2016\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 29. September 2015/23. Oktober 2015 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Kolumbien auf der Grundlage des\nAbkommens vom 19. Juli 2012 (BGBl. 2013 II S. 11, 12;\n2015 II S. 518) über Finanzielle Zusammenarbeit (Vor-\nhaben: „REDD Early Movers (REM)“) ist nach ihrer Inkraft-\ntretensklausel\nam 23. Oktober 2015\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 16. Juni 2016\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2016             921\nBotschaft                                                  Bogotá, D. C., 29. September 2015\nder Bundesrepublik Deutschland\nBogotá\nIhre Exzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen über Entwicklungszusam-\nmenarbeit vom 4. Dezember 2014 sowie auf der Grundlage des Abkommens zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kolumbien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit vom 19. Juli 2012 folgende Vereinbarung über Finanzielle\nZusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der\nRepublik Kolumbien, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungs-\nbeitrag für das Vorhaben „REDD Early Movers (REM)“ von bis zu 10 500 000 Euro (in\nWorten: zehn Millionen fünfhunderttausend Euro) zu erhalten.\n2. Der Empfänger des genannten Finanzierungsbeitrags ist das Ministerium für Umwelt und\nnachhaltige Entwicklung (Ministerio de Ambiente y Desarrollo Sostenible – MADS). Das\nVorhaben ist inhaltlich und finanziell bis spätestens 31. Dezember 2019 abzuschließen.\nNicht abgerufene Mittel verfallen ersatzlos.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens vom 19. Juli 2012 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kolumbien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit auch für dieses Vorhaben.\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n5. Diese Vereinbarung kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien durch\ndiplomatischen Notenwechsel geändert werden. Die Änderungen treten am Tag des\nEingangs der Antwortnote in Kraft.\nFalls sich die Regierung der Republik Kolumbien mit den unter den Nummern 1 bis 5\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Ver-\neinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nGünter Knieß\nBotschafter\nIhrer Exzellenz\nder Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Kolumbien\nFrau María Ángela Holguín Cuéllar\nBogotá"]}