{"id":"bgbl2-2016-21-15","kind":"bgbl2","year":2016,"number":21,"date":"2016-07-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/21#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-21-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_21.pdf#page=30","order":15,"title":"Bekanntmachung der deutsch-kambodschanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2016-06-27T00:00:00Z","page":934,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["934 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 20. Juli 2016\nBekanntmachung\nder deutsch-kambodschanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 27. Juni 2016\nDie Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom\n24. November 2014/25. Dezember 2014 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Kö-\nniglichen Regierung von Kambodscha zur Änderung des\nAbkommens vom 23. Juli 2014 über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit 2013 (BGBl. 2016 II S. 730, 731) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 25. Dezember 2014\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 27. Juni 2016\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nBjörn Schildberg\nDer Botschafter                                               Phnom Penh, 24. November 2014\nder Bundesrepublik Deutschland\nPhnom Penh\nExzellenz,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Königlichen Regierung von Kambodscha über Finanzielle Zusammenarbeit\n2013 vom 23. Juli 2014 sowie auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen zwischen\nunseren Regierungen vom 4. Dezember 2013 folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Das in dem genannten Abkommen vom 23. Juli 2014 in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1\ngenannte „Programm Soziale Absicherung im Krankheitsfall IV“ wird durch die Maßnahme\n„Deutscher Beitrag zum kambodschanischen Health Sector Support Programme“ ersetzt,\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n23. Juli 2014 auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Königliche Regierung von Kambodscha mit den unter Nummern 1 bis 3 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nJ o a c h i m Fre i h e r r M a r s c h a l l v o n B i e b e r s t e i n\nBotschafter der Bundesrepublik Deutschland\nSeiner Exzellenz\ndem Vize-Premierminister,\nErster Vize-Vorsitzender des Council\nfor the Development of Cambodia\nder Königlichen Regierung von Kambodscha\nHerrn Keat Chhon\nPhnom Penh"]}