{"id":"bgbl2-2016-20-6","kind":"bgbl2","year":2016,"number":20,"date":"2016-07-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/20#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-20-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_20.pdf#page=20","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen","law_date":"2016-06-13T00:00:00Z","page":884,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["884 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 13. Juli 2016\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens\nzum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen\nVom 13. Juni 2016\nDas Internationale Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller\nPersonen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. 2009 II S. 932, 933; 2011 II\nS. 848) wird nach seinem Artikel 39 Absatz 2 für\nSri Lanka*                                                                       am 24. Juni 2016\nnach Maßgabe einer Erklärung gemäß Artikel 32 des Übereinkommens\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n23. Oktober 2015 (BGBl. II S. 1356).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\ngemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 13. Juni 2016\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h\nBekanntmachung\ndes deutsch-moldauischen Abkommens\nüber Entwicklungszusammenarbeit\nVom 13. Juni 2016\nDas in Berlin am 10. Juli 2014 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Moldau\nüber Entwicklungszusammenarbeit ist nach seinem Arti-\nkel 11 Absatz 1\nam 20. Mai 2015\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Juni 2016\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDirk Schattschneider"]}