{"id":"bgbl2-2016-15-11","kind":"bgbl2","year":2016,"number":15,"date":"2016-06-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/15#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-15-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_15.pdf#page=20","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf","law_date":"2016-05-10T00:00:00Z","page":620,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["620               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 9. Juni 2016\nArtikel 5                                            (2) Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. De-\nzember 2020.\n(1) Der im Abkommen vom 23. Juli 2014, geändert durch die\nVereinbarungen vom 24. November 2014 und 25. Dezember\n2014, zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland                                                     Artikel 6\nund der Königlichen Regierung von Kambodscha über Finan-                         (1) Dieses Abkommen tritt am Tage seiner Unterzeichnung in\nzielle Zusammenarbeit 2013 für das Vorhaben „Deutscher                       Kraft.\nBeitrag zum kambodschanischen Health Sector Programme“\nvorgesehene Finanzierungsbeitrag wird mit einem Betrag von                       (2) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\n6 000 000 Euro (in Worten: sechs Millionen Euro) reprogrammiert              Vereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\nund zusätzlich für das in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c) er-                Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\nwähnte Vorhaben „Deutscher Beitrag zum Health Equity and                     Regierung der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die an-\nQuality Improvement Programme (H-EQIP)“ verwendet, wenn                      dere Vertragspartei wird unter Angabe der VN-Registrierungs-\nnach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden                 nummer von der erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald die-\nist.                                                                         se vom Sekretariat der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.\nGeschehen zu Phnom Penh am 9. März 2016 in deutscher,\nkhmer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich\nist. Bei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und des\nkhmer Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJ o a c h i m Fre i h e r r M a r s c h a l l v o n B i e b e r s t e i n\nFür die Königliche Regierung von Kambodscha\nKeat Chhon\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens der Vereinten Nationen\nüber Verträge über den internationalen Warenkauf\nVom 10. Mai 2016\nDas Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge\nüber den internationalen Warenkauf (BGBl. 1989 II S. 586, 588; 1990 II S. 1699)\nwird nach seinem Artikel 99 Absatz 2 für\nAserbaidschan*                                                                     am 1. Juni 2017\nnach Maßgabe einer Erklärung zur regionalen Anwendbarkeit des Überein-\nkommens\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n6. Januar 2016 (BGBl. II S. 134).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\ngemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 10. Mai 2016\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}