{"id":"bgbl2-2016-10-7","kind":"bgbl2","year":2016,"number":10,"date":"2016-04-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2016/10#page=25","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2016-10-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2016/bgbl2_2016_10.pdf#page=25","order":7,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten und die Anwendung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge","law_date":"2016-03-28T00:00:00Z","page":401,"pdf_page":25,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2016 401\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten und die Anwendung\ndes Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen\nauf den einheitlichen Abwicklungsfonds\nund über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge\nVom 28. März 2016\nI.\nNach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 zu dem Über-\neinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den ein-\nheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge\n(BGBl. 2014 II S. 1298, 1299; 2015 II S. 1183) wird bekannt gemacht, dass das\nÜbereinkommen nach seinem Artikel 11 Absatz 2\nam 1. Januar 2016\nin Kraft getreten ist und nach seinem Artikel 12 Absatz 1 für die Bundesrepublik\nDeutschland nach Maßgabe der bei Unterzeichnung des Übereinkommens\nabgegebenen Erklärung (vgl. die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2014,\nBGBl. II S. 1318) anwendbar ist. Die deutsche Ratifikationsurkunde ist am\n28. Oktober 2015 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in\nBrüssel hinterlegt worden.\nDas Übereinkommen findet weiterhin nach seinem Artikel 12 Absatz 2 für\nfolgende Staaten seit dem 1. Januar 2016 Anwendung:\nBelgien\nEstland\nnach Maßgabe der unter II. dargelegten Erklärung\nFinnland\nnach Maßgabe der bei Unterzeichnung des Übereinkommens abgegebenen\nErklärung (vgl. die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2014, BGBl. II\nS. 1318), die am 13. Mai 2015 bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde\nwiederholt wurde\nFrankreich\nGriechenland\nIrland\nItalien\nLettland\nLitauen\nMalta\nnach Maßgabe der bei Unterzeichnung des Übereinkommens abgegebenen\nErklärung (vgl. die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2014, BGBl. II\nS. 1318)\nNiederlande\nÖsterreich\nPortugal\nSlowakei\nnach Maßgabe der bei Unterzeichnung des Übereinkommens abgegebenen\nErklärung (vgl. die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2014, BGBl. II\nS. 1318)\nSlowenien\nSpanien\nUngarn\nZypern."]}