{"id":"bgbl2-2015-35-6","kind":"bgbl2","year":2015,"number":35,"date":"2015-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/35#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-35-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_35.pdf#page=47","order":6,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten","law_date":"2015-11-13T00:00:00Z","page":1675,"pdf_page":47,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2015                         1675\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls\nzum Übereinkommen über die Rechte des Kindes\nbetreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten\nVom 13. November 2015\nDas Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen vom 20. No-\nvember 1989 über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern\nan bewaffneten Konflikten (BGBl. 2004 II S. 1354, 1355) ist nach seinem Artikel 10\nAbsatz 2 für die\nBahamas*                                                               am      28. Oktober 2015\nnach Maßgabe einer Erklärung zu den Voraussetzungen für einen Eintritt in\ndie nationalen Streitkräfte\nin Kraft getreten.\nEs wird nach seinem Artikel 10 Absatz 2 für\nMikronesien*, Föderierte Staaten von                                   am 26. November 2015\nnach Maßgabe einer Erklärung, dergemäß die Föderierten Staaten von\nMikronesien keine nationalen Streitkräfte haben und daher eine Erklärung\ngemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls entfalle,\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n28. September 2015 (BGBl. II S. 1220).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Protokoll, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden im Bun-\ndesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der\nWebseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß\nProtokoll zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 13. November 2015\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}