{"id":"bgbl2-2015-35-15","kind":"bgbl2","year":2015,"number":35,"date":"2015-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/35#page=54","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-35-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_35.pdf#page=54","order":15,"title":"Bekanntmachung über das Entfallen von Bekanntmachungen zu Beitrittsprotokollen, sprachlichen Berichtigungen und zum Geltungsbereich bei Drittstaatenabkommen","law_date":"2015-12-02T00:00:00Z","page":1682,"pdf_page":54,"num_pages":1,"content":["1682 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2015\nBekanntmachung\nüber das Entfallen von Bekanntmachungen\nzu Beitrittsprotokollen, sprachlichen Berichtigungen und zum Geltungsbereich\nbei Drittstaatenabkommen\nVom 2. Dezember 2015\nBeitrittsprotokolle zu und sprachliche Berichtigungen von Übereinkommen der\nEuropäischen Gemeinschaft* bzw. der Europäischen Union und ihrer Mitglied-\nstaaten einerseits und weiteren Vertragsparteien andererseits („Drittstaatenab-\nkommen“) ebenso wie die aktuellen Vertragsparteien dieser Übereinkommen\nwerden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie sind im Internet\nsowohl unter http://eur-lex.europa.eu als auch unter http://ec.europa.eu/world/\nagreements/default.home.do und unter http://www.consilium.europa.eu/en/\ndocuments-publications/agreements-conventions/ einsehbar.\nBisher parallel erfolgte, entsprechende Bekanntmachungen im Bundesgesetz-\nblatt (Teil II) werden ab sofort in der Regel e n t f a l l e n . Die Veröffentlichung der\nÜbereinkommenstexte im Bundesgesetzblatt (Teil II) sowie die Bekanntmachun-\ngen zum Inkrafttreten dieser Übereinkommen und sprachliche Berichtigungen\nder deutschen Fassungen erfolgen weiter wie bisher.\nDie alten Listen der Vertragsparteien zu diesen Übereinkommen werden aus\ndem Fundstellennachweis B g e l ö s c h t , da sie mit aktuellstem Stand auf den\no. g. Internetseiten zu finden sind. Die Internetlinks auf die o. g. Internetseiten\nwerden im Fundstellennachweis B vermerkt.\n* Gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union in seiner durch den Vertrag von\nLissabon geänderten Fassung (BGBl. 2008 II S. 1038, 1039), der am 1. Dezember 2009 in Kraft\ngetreten ist (vgl. die Bekanntmachung vom 13. November 2009, BGBl. II S. 1223), ist seit dem 1. De-\nzember 2009 anstelle der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union als Vertragspartei aller\nvölkerrechtlichen Verträge, deren Vertragspartner die Europäische Gemeinschaft war, anzusehen\n(BGBl. 2010 II S. 250).\nBerlin, den 2. Dezember 2015\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h"]}