{"id":"bgbl2-2015-28-3","kind":"bgbl2","year":2015,"number":28,"date":"2015-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/28#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-28-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_28.pdf#page=11","order":3,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption","law_date":"2015-09-08T00:00:00Z","page":1207,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2015      1207\ndes Rahmenabkommens von Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben in der Ukraine\nbefreit.\n9. Diese Vereinbarung gilt bis Ende 2017 und kann durch einen Verbalnotenaustausch,\nder das Einvernehmen der deutschen und der ukrainischen Vertragspartei zum Aus-\ndruck bringt, verlängert werden.\n10. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung dieses Vertrags\nwerden durch die Vertragsparteien ausschließlich auf diplomatischem Wege beige-\nlegt.\n11. Diese Vereinbarung wird in deutscher und ukrainischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich das Ministerkabinett der Ukraine mit den vorstehenden Vorschlägen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt, werden diese Verbal-\nnote und die das Einverständnis des Ministerkabinetts der Ukraine zum Ausdruck bringen-\nde Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine eine Ver-\neinbarung (in Form des Notenwechsels) zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Be-\nreichen der biologischen und chemischen Sicherheit sowie der nuklearen/radiologischen\nSicherung im Rahmen der G7-Initiative „Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von\nMassenvernichtungswaffen und -materialien“ bilden, die mit dem Eingang der Antwortnote\ndes Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine bei der Botschaft der\nBundesrepublik Deutschland in Kiew in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, das Ministerium\nfür Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung\nzu versichern.\nAn das\nMinisterium für Auswärtige Angelegenheiten der Ukraine\n– Allgemeines Sekretariat –\nKiew\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption\nVom 8. September 2015\nDas Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen\nKorruption (BGBl. 2014 II S. 762, 763) wird nach seinem Artikel 68 Absatz 2 für\nTuvalu                                                          am 4. Oktober 2015\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n13. Juli 2015 (BGBl. II S. 1044).\nBerlin, den 8. September 2015\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. P a s c a l H e c t o r"]}