{"id":"bgbl2-2015-27-3","kind":"bgbl2","year":2015,"number":27,"date":"2015-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/27#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-27-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_27.pdf#page=3","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-08-25T00:00:00Z","page":1175,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2015 1175\nBekanntmachung\ndes deutsch-albanischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 25. August 2015\nDas in Tirana am 22. April 2014 unterzeichnete Abkom-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Ministerrat der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2011 für das Vorhaben\n„Umweltschutzprogramm Shkodra-See“ ist nach seinem\nArtikel 5\nam 4. September 2014\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 25. August 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDirk Schattschneider","1176          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2015\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerrat der Republik Albanien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2011\nfür das Vorhaben „Umweltschutzprogramm Shkodra-See“\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                (3) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einverneh-\nmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund\nund dem Ministerrat der Republik Albanien durch andere Vorha-\nder Ministerrat der Republik Albanien –              ben ersetzt werden. Wird das Vorhaben durch ein Vorhaben\nersetzt, das als Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen\nim Geiste der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen       Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Al-      Betriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbe-\nbanien,                                                           kämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der gesell-\nschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen Vorausset-\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-\nzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nerfüllt, so kann ein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Darle-\nvertiefen,\nhen gewährt werden.\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-       (4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                           dem Ministerrat der Republik Albanien zu einem späteren Zeit-\npunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungsbeiträge\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung  zur Vorbereitung des in Absatz 1 genannten Vorhabens oder wei-\nin der Republik Albanien beizutragen,                             tere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen\nzur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vor-\nunter Bezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundes-\nhabens von der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen An-\nrepublik Deutschland (Verbalnote Nr. 197/2011 vom 23. Novem-\nwendung.\nber 2011) und den Ergebnisvermerk der Konsultationen über die\nEntwicklungszusammenarbeit vom 5. November 2013 –                    (5) Finanzierungsbeiträge für Vorbereitungs- und Begleitmaß-\nnahmen nach Absatz 1 und Absatz 4 werden in Darlehen umge-\nsind wie folgt übereingekommen:                                wandelt, wenn sie nicht für solche Maßnahmen verwendet wer-\nden.\nArtikel 1\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht                                   Artikel 2\nes dem Ministerrat der Republik Albanien oder anderen, von bei-      (1) Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrages, die\nden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfängern, von          Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgenden Betrag zu er-  Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der KfW\nhalten:                                                           und den Empfängern des Finanzierungsbeitrages zu schließen-\nFinanzierungsbeitrag von insgesamt 3 000 000 Euro (in Wor-     den Verträge, die den in der Bundesrepublik Deutschland gel-\nten: Drei Millionen Euro) für das Vorhaben „Umweltschutz-      tenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nprogramm Shkodra-See“, wenn nach Prüfung dessen Förde-            (2) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrages\nrungswürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, dass es entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jahren nach dem Zusage-\nals Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infra-       jahr die entsprechenden Finanzierungsverträge geschlossen\nstruktur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische     wurden. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. De-\nBetriebe oder als selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-  zember 2019.\nbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der\ngesellschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen        (3) Der Ministerrat der Republik Albanien, soweit er nicht\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-      Empfänger des Finanzierungsbeitrages ist, wird etwaige Rück-\nrungsbeitrags erfüllt.                                         zahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1 zu schließen-\nden Finanzierungsverträge entstehen können, gegenüber der\n(2) Kann bei dem in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben die dort    KfW garantieren.\ngenannte Bestätigung nicht erfolgen, so ermöglicht es die\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland dem Ministerrat der\nArtikel 3\nRepublik Albanien, von der KfW für dieses Vorhaben bis zur\nHöhe des vorgesehenen Finanzierungsbeitrags ein Darlehen zu          Der Ministerrat der Republik Albanien stellt die KfW von sämt-\nerhalten.                                                         lichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei, die im"]}