{"id":"bgbl2-2015-27-12","kind":"bgbl2","year":2015,"number":27,"date":"2015-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/27#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-27-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_27.pdf#page=20","order":12,"title":"Bekanntmachung der Ergänzung zur deutsch-amerikanischen Vereinbarung über Verbindungspersonal im Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers","law_date":"2015-09-17T00:00:00Z","page":1192,"pdf_page":20,"num_pages":5,"content":["1192 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2015\nBekanntmachung\nder Ergänzung zur deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber Verbindungspersonal\nim Hinblick auf die Entsendung\neines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nVom 17. September 2015\nDie in Washington D.C. am 3. Juni 2015 unterzeichnete Ergänzung zur\nVereinbarung vom 6. Dezember 2001 zwischen dem Bundesministerium der Ver-\nteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika über Verbindungspersonal (BGBl. 2015 II\nS. 1186, 1187) im Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luftwaffen-\nverbindungsoffiziers zum Joint Functional Component Command for Integrated\nMissile Defense, U.S. Strategic Command ist nach ihrem Artikel II Absatz 1\nam 3. Juni 2015\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 17. September 2015\nBundesministerium der Verteidigung\nIm Auftrag\nDr. W e i n g ä r t n e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2015                  1193\nErgänzung\nzur Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Verbindungspersonal\nim Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nzum Joint Functional Component Command for Integrated Missile Defense,\nU.S. Strategic Command\nPräambel                              c) Bereitstellung von unabhängigen, objektiven Bewertun-\ngen der Wirksamkeit von Flugkörperabwehrprogrammen\nDies ist eine Ergänzung zu der am 6. Dezember 2001 in Kraft         und -grundsätzen an das Verteidigungsministerium der\ngetretenen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der             Vereinigten Staaten von Amerika;\nVerteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Vertei-\ndigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über        d) Erhaltung, Schaffung und Feststellung von Möglichkeiten\nVerbindungspersonal (nachfolgend als „Vereinbarung“ bezeich-           für effektive Arbeitsbeziehungen mit USSTRATCOM-\nnet). Diese Ergänzung unterliegt den Bestimmungen der Verein-          Organisationen, die ähnliche Flugkörperabwehrunterstüt-\nbarung.                                                                zungsaufgaben wahrnehmen.\n2. Information der entsendenden Vertragspartei:\nDiese Ergänzung legt die Aufgabenbeschreibung und die Ver-\nfahren für die Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbin-        a) Vertretung der entsendenden Vertragspartei bei sämt-\ndungsoffiziers zum Joint Functional Component Command for              lichen die Flugkörperabwehr betreffenden Aktivitäten und\nIntegrated Missile Defense, U.S. Strategic Command fest.               Foren der aufnehmenden Vertragspartei;\nIn Bezug auf diese Entsendung ist das Bundesministerium         b) Beteiligung der entsendenden Vertragspartei an den\nder Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland die „entsen-           Ergebnissen von Flugkörperabwehrversuchen und -plan-\ndende Vertragspartei“ und das Verteidigungsministerium der             spielen;\nVereinigten Staaten von Amerika, vertreten durch das Joint         c) Unterrichtung und Information der entsendenden Ver-\nFunctional Component Command for Integrated Missile Defense,           tragspartei über Programme der aufnehmenden Vertrags-\nU.S. Strategic Command, die „aufnehmende Vertragspartei“.              partei;\nd) Förderung von Besuchen von Personal der entsendenden\nArtikel I                                Vertragspartei bei entsprechenden Einrichtungen der\nAufgabenbeschreibung für die Verwendung                      Flugkörperabwehr der aufnehmenden Vertragspartei;\neines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\ne) Sichtung von und, wenn möglich, Teilnahme an einschlä-\nbeim Joint Functional Component Command for\ngigen Flugkörperabwehrplanungskonferenzen, -tagungen\nIntegrated Missile Defense, U.S. Strategic Command\nund -planspielen. Kosten im Zusammenhang mit der\n(1) Bezeichnung: Deutscher Luftwaffenverbindungsoffizier            Teilnahme an solchen Veranstaltungen werden nach\n(2) Aufgabenbeschreibung: Das Joint Functional Component            Artikel VI der Vereinbarung (Finanzielle Regelungen)\nCommand for Integrated Missile Defense (JFCC IMD) ist eine             getragen.\nKomponente des U.S. Strategic Command (USSTRATCOM) und          3. Unterstützung der Abteilung Internationale Zusammen-\nführt Programme zur Förderung der internationalen Zusammen-        arbeitsprogramme des JFCC IMD:\narbeit und Integration von Bündnispartnern im Bereich der Flug-\nkörperabwehr durch. Hauptaufgabe des deutschen Luftwaffen-         a) Einbringung von Fachwissen und Unterstützung bei der\nverbindungsoffiziers ist die Unterstützung sowohl seines               Leitung von internationalen Zusammenarbeitsprogram-\nHeimatlandes als auch des JFCC IMD beim koordinierten Infor-           men und -initiativen der aufnehmenden Vertragspartei;\nmationsaustausch über Aktivitäten im Bereich der Flugkörper-       b) Erarbeitung von Zeitplänen für Planspiele, Koordinierung\nabwehr. Der Verbindungsoffizier soll die Durchführung von              der Einbeziehung von Bündnispartnern in Integrations-\nFlugkörperabwehrversuchen und -planspielen unterstützen. Die           programme, Förderung von Diskussionen und Halten der\nAufgaben des deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers sind             Verbindung zwischen den internationalen Teilnehmern\nfolgende:                                                              und Organisationsstellen der aufnehmenden Vertrags-\n1. Information der aufnehmenden Vertragspartei:                        partei;\na) Einbringung von Fachwissen in Bezug auf internationale      c) Hilfeleistung bei der Entwicklung und Durchführung von\nZusammenarbeit, um Flugkörperabwehraktivitäten der            Versuchen und Planspielen, bei denen die Einbindung\nAbteilung Internationale Zusammenarbeitsprogramme zu          von NATO-Fähigkeiten in Abwehrsysteme der Koalition\nunterstützen;                                                 gegen ballistische Flugkörper untersucht wird;\nb) Einbringung von Fachwissen zur Unterstützung                d) nach Bedarf Einbringung von Fachwissen zur Unter-\neventueller anderer Aufgaben von JFCC IMD und                 stützung der Teilnehmer während der Versuche und Plan-\nUSSTRATCOM;                                                   spiele.","1194          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2015\n4. Der deutsche Luftwaffenverbindungsoffizier ist dem Direktor,     Kommando Luftwaffe\nJ5 Internationale Zusammenarbeitsprogramme des JFCC              Postfach 220053\nIMD unterstellt.                                                 14061 Berlin.\n(3) Verwendungsdauer: 36 – 72 Monate.                                (8) Vorbereitende Maßnahmen: Vor Dienstantritt des deut-\nschen Luftwaffenverbindungsoffiziers ist eine Bestätigung nach\n(4) Kommando/Organisation/Einheit/Standort im Geschäfts-          Anlage A (Aufgabenbereich und rechtliche Stellung) zu dieser\nbereich des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten       Ergänzung auszufüllen.\nvon Amerika:\nJFCC IMD, USSTRATCOM                                                                              Artikel II\n720 Irwin Avenue\nInkrafttreten, Änderung,\nSchriever Air Force Base, Colorado 80912-7200.\nGeltungsdauer und Beendigung\n(5) Qualifikationen:\n(1) Diese Ergänzung tritt mit Unterzeichnung durch beide Ver-\n1. Geheimschutzermächtigung: Geheim;                                tragsparteien in Kraft und bleibt es für die Dauer der Entsendung\ndes deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers.\n2. Dienstgrad: Oberstleutnant/O-5;\n(2) Diese Ergänzung kann jederzeit im beiderseitigen Einver-\n3. erforderliche Formalausbildung: Keine;                           nehmen der Vertragsparteien schriftlich geändert oder beendet\n4. Kenntnisse/Fertigkeiten: Es wird erwartet, dass der deutsche     werden.\nLuftwaffenverbindungsoffizier über ein operatives Verständ-         (3) Jede Vertragspartei kann diese Ergänzung durch schrift-\nnis der Aufgabe der integrierten Flugkörperabwehr verfügt,       liche Benachrichtigung der anderen Vertragspartei unter Ein-\num die Pflichten dieses Dienstpostens wahrnehmen zu              haltung einer Frist von neunzig (90) Tagen kündigen. Die Frist be-\nkönnen.                                                          ginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung bei der anderen\n(6) Mit der administrativen und operativen Aufsicht über den      Vertragspartei.\ndeutschen Luftwaffenverbindungsoffizier betraute Organisation          (4) Tritt die Vereinbarung außer Kraft, verliert auch diese\nder aufnehmenden Vertragspartei:                                    Ergänzung ihre Gültigkeit.\nJFCC IMD, USSTRATCOM                                                   (5) Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien\n720 Irwin Avenue                                                    nach Artikel VI (Finanzielle Regelungen) und Artikel VII (Sicherheit)\nSchriever Air Force Base, Colorado 80912-7200.                      der Vereinbarung bleiben ungeachtet der Beendigung oder des\nAußerkrafttretens dieser Ergänzung bestehen.\n(7) Mit der administrativen und operativen Aufsicht über den\ndeutschen Luftwaffenverbindungsoffizier betraute Organisation          (6) Diese Ergänzung besteht aus zwei (2) Artikeln und einer\nder entsendenden Vertragspartei:                                    (1) Anlage.\nZu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unter-\nzeichneten diese Ergänzung unterschrieben.\nGeschehen zu Washington D.C. am 3. Juni 2015 in deutscher\nund englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen\nverbindlich ist.\nFür das Bundesministerium der Verteidigung\nder Bundesrepublik Deutschland\nBernhard Altersberger\nFür das Verteidigungsministerium\nder Vereinigten Staaten von Amerika,\nvertreten durch das U.S. Strategic Command\nDavid D. Thompson","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2015                               1195\nAnlage A\nzur Ergänzung\nzur Vereinbarung\nzwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika\nüber Verbindungspersonal\nim Hinblick auf die Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nzum Joint Functional Component Command for Integrated Missile Defense,\nU.S. Strategic Command\nAufgabenbereich und rechtliche Stellung\nZulassung\nArtikel I                              meiner Zulassung über meinen Ansprechpartner koordinieren\nmuss. Mir ist außerdem bekannt, dass Informationsersuchen, die\nRechtliche Stellung infolge\nüber den Rahmen meiner Zulassung hinausgehen, über das Büro\nder Zulassung als Verbindungsoffizier\ndes Verteidigungsattachés bei der Botschaft der Bundesrepublik\nAls Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung            Deutschland in Washington, D.C. zu stellen sind.\nder Bundesrepublik Deutschland unterliege ich kraft einer Ge-\nnehmigung zum längerfristigen Besuch des Joint Functional              (5) Sonstige Besuche: Mir ist bekannt, dass Besuche von Ein-\nComponent Command for Integrated Missile Defense, U.S.              richtungen, deren Zweck nicht in unmittelbarer Beziehung zu den\nStrategic Command (JFCC IMD, USSTRATCOM), vorbehaltlich             Aufgaben im Rahmen meiner Zulassung steht, über das Büro\nvertraglicher Bestimmungen, sonstiger besonderer Rechtsbefug-       des Verteidigungsattachés bei der Botschaft der Bundesrepublik\nnisse oder der Bedingungen einer mir gegebenenfalls gewährten       Deutschland in Washington, D.C. zu organisieren sind.\ndiplomatischen Immunität oder der mir durch das NATO-                  (6) Uniform: Mir ist bekannt, dass ich, soweit nicht anders\nTruppenstatut eingeräumten Rechtsstellung den bundes- und           befohlen, bei Ausübung meines Dienstes beim JFCC IMD,\neinzelstaatlichen sowie kommunalen Rechtsvorschriften der           USSTRATCOM, oder in sonstigen Einrichtungen des Verteidi-\nVereinigten Staaten von Amerika. Mir ist bekannt, dass mir durch    gungsministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika die\ndie Übernahme der Funktion als Verbindungsoffizier beim JFCC        Uniform meiner nationalen Streitkräfte zu tragen habe. Ich werde\nIMD, USSTRATCOM, keine diplomatischen oder sonstigen Vor-           die Anzugordnung der entsendenden Vertragspartei einhalten.\nrechte zuteilwerden.\n(7) Dienstzeit: Mir ist bekannt, dass mein Dienst von montags\nbis freitags jeweils von [Zeit] bis [Zeit] dauert. Sollte ich außerhalb\nArtikel II                             der Dienststunden meinen Arbeitsbereich betreten müssen, bin\nBedingungen für die Zulassung als Verbindungsoffizier           ich verpflichtet, über meinen Ansprechpartner um die Genehmi-\ngung des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu ersuchen. Mir\n(1) Aufgaben: Mir ist bekannt, dass sich meine Tätigkeit auf     ist ferner bekannt, dass es [notwendig ist] [nicht notwendig ist],\nAufgaben der Vertretung des Bundesministeriums der Verteidi-        mir bei diesem Zugang außerhalb der Dienststunden einen\ngung der Bundesrepublik Deutschland beschränkt und dass von         Begleitoffizier der Vereinigten Staaten von Amerika zur Seite zu\nmir erwartet wird, die Auffassungen des Bundesministeriums der      stellen. Alle infolge dieses Zugangs außerhalb der Dienststunden\nVerteidigung der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf         gegebenenfalls anfallenden Zusatzkosten sind der Regierung der\nAngelegenheiten, die von beiderseitigem Interesse für das Bun-      Vereinigten Staaten von Amerika zu erstatten.\ndesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten          (8) Sicherheit:\nvon Amerika sind, zu vertreten. Ich werde keine Funktionen          a. Mir ist bekannt, dass mir Informationen der Regierung der\nwahrnehmen, die kraft Gesetzes oder einer Vorschrift Offizieren          Vereinigten Staaten von Amerika nur in dem Umfang zugäng-\noder Zivilbediensteten der Regierung der Vereinigten Staaten von         lich gemacht werden, die nach dem Ermessen meines An-\nAmerika vorbehalten sind.                                                sprechpartners für die Wahrnehmung meiner Aufgaben als\n(2) Kosten: Mir ist bekannt, dass alle im Zusammenhang mit            Verbindungsoffizier entsprechend meiner Aufgabenbeschrei-\nmeinen Pflichten als Verbindungsoffizier anfallenden Kosten, zu          bung erforderlich ist. Weiterhin ist mir bekannt, dass ich\ndenen unter anderem die Aufwendungen für Reisen, Büroraum,               keinen Zugang zu Rechnersystemen der Regierung der Ver-\nBüroarbeiten, Unterkunft, Verpflegung sowie ärztliche und zahn-          einigten Staaten von Amerika habe, es sei denn, die über den\närztliche Leistungen gehören, vorbehaltlich abweichender Ver-            Rechner zugänglichen Informationen sind nach den gelten-\neinbarungen in einschlägigen internationalen Übereinkommen               den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Richtlinien der Ver-\nvom Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik                einigten Staaten von Amerika zur Weitergabe an die Regie-\nDeutschland zu tragen sind.                                              rung der Bundesrepublik Deutschland freigegeben.\n(3) Verlängerungen und Neuzulassung: Mir ist bekannt, dass       b. Alle Informationen, die mir während des Zeitraums meiner\ndas Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik                Zulassung zugänglich gemacht werden, sind als der Regie-\nDeutschland für den Fall, dass es über die ursprüngliche Dauer           rung der Bundesrepublik Deutschland vertraulich zur Verfü-\nmeiner Zulassung hinaus um eine Verlängerung meiner Verwen-              gung gestellte Informationen zu behandeln und dürfen von\ndung oder meine diesbezügliche Neuzulassung ersuchen möch-               mir nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der\nte, spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen länger-        Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur weiteren\nfristigen Besuchsgenehmigung einen neuen Besuchsantrag stel-             Nutzung freigegeben oder an andere Personen, Unter-\nlen muss.                                                                nehmen, Organisationen oder Regierungen weitergegeben\nwerden.\n(4) Ansprechpartner: Mir ist bekannt, dass mir nach Abschluss\ndes Zulassungsverfahrens ein Ansprechpartner als Betreuer           c. Sollte ich Informationen der Regierung der Vereinigten Staa-\nwährend meines Aufenthalts im JFCC IMD, USSTRATCOM,                      ten von Amerika, für die ich keine Zugangsberechtigung be-\nzugeteilt wird. Mir ist auch bekannt, dass ich alle Informations-        sitze, erhalten oder davon Kenntnis erlangen, melde ich dies\nersuchen, Besuche und sonstigen Dienstgeschäfte im Rahmen                umgehend meinem Ansprechpartner. Ferner erkläre ich mich","1196                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2015\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz\nPostanschrift: 11015 Berlin\nHausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (0 30) 18 580-0\nRedaktion: Bundesamt für Justiz\nSchriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II\nPostanschrift: 53094 Bonn\nHausanschrift: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn\nTelefon: (02 28) 99 410-40\nVerlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH\nPostanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nHausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0\nSatz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige\nBekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundes-\ngesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnement-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 63,00 €.              Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nBezugspreis dieser Ausgabe: 4,85 € (3,80 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten).          Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1109\nbereit, meinem Ansprechpartner jeden Vorfall zu melden, bei             digungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über\ndem mir Informationen angeboten oder zur Verfügung gestellt             Verbindungspersonal und im Einklang mit der am (Datum einfü-\nwerden, zu deren Besitz ich nicht ermächtigt bin.                       gen) in Kraft getretenen Ergänzung zur Vereinbarung zwischen\ndem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik\nd. Falls erforderlich, werde ich außen an meiner Kleidung deut-\nDeutschland und dem Verteidigungsministerium der Vereinigten\nlich sichtbar einen Sicherheitsausweis tragen. Dieser Ausweis\nStaaten von Amerika über Verbindungspersonal im Hinblick auf\nwird von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika\ndie Entsendung eines deutschen Luftwaffenverbindungsoffiziers\nzur Verfügung gestellt.\nzum Joint Functional Component Command for Integrated\n(9) Einhaltung der Bedingungen: Ich bin über die Bedingungen              Missile Defense, U.S. Strategic Command als Verbindungs-\nmeiner Zulassung belehrt worden, habe sie verstanden und                      offizier beim JFCC IMD, USSTRATCOM, zugelassen worden bin.\nwerde sie einhalten. Nichteinhaltung der Bedingungen kann zur                 Ferner bestätige ich, dass ich voll und ganz verstanden habe und\nAufhebung meiner Zulassung führen. Mir ist ferner bekannt, dass               belehrt wurde über: (1) meine rechtliche Stellung im Sinne meiner\ndie Aufhebung meiner Zulassung weitere Maßnahmen nach gel-                    Zulassung, (2) die Bedingungen meiner Zulassung und (3) die\ntenden Stationierungsabkommen oder sonstigen internationalen                  Einzelheiten meiner Zulassung. Außerdem erkläre ich, dass ich\nÜbereinkünften nicht ausschließt.                                             die Bedingungen meiner Zulassung und die daraus resultieren-\n(10) Begriffsbestimmungen: Für Begriffe, die hier nicht defi-             den Verpflichtungen einhalten werde.\nniert sind, gelten die Begriffsbestimmungen der einschlägigen\nVereinbarung, die meine Entsendung als Verbindungsoffizier\nregelt.\n(Unterschrift des Verbindungsoffiziers)\nArtikel III\nEinzelheiten der Zulassung als Verbindungsoffizier\n(Name des Verbindungsoffiziers in Druckbuchstaben)\n(1) Ansprechpartner: [Name des Ansprechpartners/der An-\nsprechpartner] ist/sind mir als Ansprechpartner zugewiesen\nworden.\n(2) Zulassung: Ich bin im gegenseitigen Einvernehmen der                  (Dienstgrad und/oder Amtsbezeichnung)\nVertragsparteien als Vertreter des Bundesministeriums der\nVerteidigung der Bundesrepublik Deutschland beim JFCC IMD,\nUSSTRATCOM, zugelassen.\n(Datum)\n(3) Reisen: Ich kann im Rahmen meiner Zulassung mit Geneh-\nmigung meines Ansprechpartners die folgenden Orte besuchen:\n[Betreffende Orte einfügen]\n(Unterschrift des Belehrenden)\nArtikel IV\nBestätigung des Verbindungsoffiziers über die Belehrung\n(Name in Druckbuchstaben)\nIch, [Name des Verbindungsoffiziers], nehme zur Kenntnis und\nbestätige, dass ich nach der am 6. Dezember 2001 in Kraft\ngetretenen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der\nVerteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Vertei-                   (Datum)"]}