{"id":"bgbl2-2015-26-2","kind":"bgbl2","year":2015,"number":26,"date":"2015-09-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/26#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-26-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_26.pdf#page=4","order":2,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Mekong-Kommission über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-07-23T00:00:00Z","page":1152,"pdf_page":4,"num_pages":2,"content":["1152 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2015\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Mekong-Kommission\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. Juli 2015\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 8. September\n2014/3. Dezember 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Mekong-Kommission über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben „Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten in der unteren\nMekong-Region“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 3. Dezember 2014\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. Juli 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M a r i o n E d e l","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2015         1153\nEmbassy                                                       Vientiane, 8 September 2014\nof the Federal Republic of Germany\nVientiane\nHerr Hauptgeschäftsführer,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll zwischen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland\nund der Mekong-Kommission vom 17. Februar 2012 folgende Vereinbarung über Finan-\nzielle Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Mekong-Kommis-\nsion und/oder anderen von beiden Partnern gemeinsam auszuwählenden Empfängern,\nvon der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von\ninsgesamt 8 000 000 EUR (in Worten: acht Millionen Euro) für das Vorhaben „Schutz\nund nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten in der unteren Mekong-Region“ zu\nerhalten, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Das unter Nummer 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Mekong-Kommission durch\nandere Vorhaben ersetzt werden.\n3. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der Mekong-Kommission zu\neinem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung\ndes unter Nummer 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleitmaßnahmen\nzur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorhabens von der KfW\nzu erhalten, findet diese Vereinbarung Anwendung.\n4. Die Verwendung des unter Nummer 1 genannten Betrages, die Bedingungen, zu denen\ner zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der\nzwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrages zu schließende\nVertrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften\nunterliegt.\n5. Die Zusage des in Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb einer\nFrist von acht Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag\ngeschlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember\n2020.\n6. Die Mekong-Kommission, soweit sie nicht selbst Empfänger des Finanzierungsbeitra-\nges ist, wird etwaige Rückzahlungsansprüche bezüglich des Finanzierungsbeitrags der\nRegionalkomponente, die aufgrund des nach Nummer 4 zu schließenden Finanzie-\nrungsvertrages entstehen können, gegenüber der KfW garantieren.\n7. Die Mekong-Kommission bemüht sich darum, dass Abschluss und Ausführung des\nunter Nummer 4 erwähnten Vertrags von Steuern und sonstigen Abgaben in ihren\nMitgliedsländern befreit werden.\n8. Die Mekong-Kommission bemüht sich darum, dass bei den sich aus der Gewährung\ndes Finanzierungsbeitrages ergebenden Transporten von Personen und Gütern im\nSee-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der\nVerkehrsunternehmen überlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen werden,\nwelche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der\nBundesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und dass gegebenenfalls\ndie für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen\nerteilt und eingeholt werden.\n9. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Mekong-Kommission mit den unter den Nummern 1 bis 9 gemachten\nVorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der\nMekong-Kommission zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Mekong-Kommission bilden, die\nmit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Hauptgeschäftsführer, die Versicherung meiner ausgezeich-\nnetsten Hochachtung.\nMichael Zinn\nGeschäftsträger a.i.\nAn den Hauptgeschäftsführer des\nSekretariats der Mekong-Kommission\nHerrn Hans Guttman\nVientiane"]}