{"id":"bgbl2-2015-26-1","kind":"bgbl2","year":2015,"number":26,"date":"2015-09-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/26#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_26.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung der deutsch-tadschikischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-07-23T00:00:00Z","page":1150,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["1150 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2015\nBekanntmachung\nder deutsch-tadschikischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 23. Juli 2015\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 7. Oktober 2014\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Republik Tadschikistan über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben\n„Kleinwasserkraftwerk Murgab“) unter Bezugnahme auf das Abkommen vom\n14. Mai 2009 über Finanzielle Zusammenarbeit 2008 – 2009 (BGBl. 2009 II\nS. 1030, 1031) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 7. Oktober 2014\nin Kraft getreten; die einleitende deutsche Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 23. Juli 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nDr. M a r i o n E d e l","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2015            1151\nBotschaft                                                    Duschanbe, 07. Oktober 2014\nder Bundesrepublik Deutschland\nDuschanbe\nDer Botschafter\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Verhandlungen über die Entwicklungszusammenarbeit\n2008-2009 zwischen der Regierung der Republik Tadschikistan und der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland am 8. und 9. Oktober 2008 in Duschanbe und auf das\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Republik Tadschikistan über Finanzielle Zusammenarbeit 2008-2009 vom 14. Mai 2009\nfolgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Der im Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammen-\narbeit 2008-2009 vom 14. Mai 2009 in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c für\ndas Vorhaben „Kreditfazilität für Erneuerbare Energie und Energieeffizienz (Investition)“\nvorgesehene Finanzierungsbeitrag wird mit einem Betrag von 4 000 000 Euro (in\nWorten: vier Millionen Euro) reprogrammiert.\n2. Der im Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammen-\narbeit 2008-2009 vom 14. Mai 2009 in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b für\ndas Vorhaben „Kreditfazilität für Erneuerbare Energie und Energieeffizienz (Begleit-\nmaßnahme)“ vorgesehene Finanzierungsbeitrag wird mit einem Betrag von 1 000 000\nEuro (in Worten: eine Million Euro) reprogrammiert.\n3. Die unter 1 und 2 genannten Reprogrammierungen in der Höhe von insgesamt\n5 000 000 Euro (in Worten: fünf Millionen Euro) werden für das Vorhaben „Kleinwasser-\nkraftwerk Murgab“ verwendet.\n4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähnten Abkommen zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nTadschikistan über Finanzielle Zusammenarbeit 2008-2009 vom 14. Mai 2009 auch für\ndiese Vereinbarung.\n5. Diese Vereinbarung wird in deutscher und russischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Tadschikistan mit den unter den Nummern 1 bis 5\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine\nVereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nHolger Green\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Tadschikistan\nSiroddschiddin Aslov\nDuschanbe"]}