{"id":"bgbl2-2015-25-3","kind":"bgbl2","year":2015,"number":25,"date":"2015-09-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/25#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-25-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_25.pdf#page=6","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-08-03T00:00:00Z","page":1122,"pdf_page":6,"num_pages":2,"content":["1122 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 3. September 2015\nBekanntmachung\ndes deutsch-indonesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 3. August 2015\nDas in Jakarta am 16. März 2015 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2012 und 2013 (Vor-\nhaben „Forstprogramm III Sulawesi“) ist nach seinem\nArtikel 7 Absatz 1\nam 16. März 2015\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 3. August 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nBrunhilde Vest","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 3. September 2015                    1123\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Indonesien\nüber Finanzielle Zusammenarbeit 2012 und 2013\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland               (3) Das in Absatz 1 bezeichnete Vorhaben kann im Ein-\nvernehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nund\nDeutschland und der Regierung der Republik Indonesien durch\ndie Regierung der Republik Indonesien –             andere Vorhaben ersetzt werden. Wird das in Absatz 1 bezeich-\nnete Vorhaben durch ein Vorhaben ersetzt, das als Vorhaben\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen       des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik         Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe oder als\nIndonesien,                                                      selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung oder als\nMaßnahme, die zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-\nder Frau dient, die besonderen Voraussetzungen für die\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu\nFörderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllt, so kann\nvertiefen,\nein Finanzierungsbeitrag, anderenfalls ein Darlehen gewährt wer-\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-   den.\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                             (4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Regierung der Republik Indonesien zu einem späteren\nin der Republik Indonesien beizutragen,                          Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungs-\nbeiträge zur Vorbereitung des in Absatz 1 genannten Vorhabens\nunter Bezugnahme auf die Verbalnote Nr. 718/2012 vom          oder weitere Finanzierungsbeiträge für notwendige Begleit-\n30. November 2012 über Finanzielle Zusagen des Jahres 2012       maßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1\nund das Protokoll der Regierungsverhandlungen über Entwick-      genannten Vorhabens von der KfW zu erhalten, findet dieses\nlungszusammenarbeit vom 15. November 2013 –                      Abkommen Anwendung.\nsind wie folgt übereingekommen:\nArtikel 2\nArtikel 1                              (1) Die Verwendung des in Artikel 1 genannten Betrages, die\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht   Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das\nes der Regierung der Republik Indonesien, von der Kreditanstalt  Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der KfW\nfür Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungsbeitrag von bis zu     und der Regierung der Republik Indonesien, vertreten durch den\n13 500 000 Euro (in Worten: dreizehn Millionen fünfhundert-      Finanzminister, zu schließende Vertrag. Dieser Vertrag muss im\ntausend Euro) für das Vorhaben „Forstprogramm III Sulawesi“ zu   Einklang mit dem vorliegenden Abkommen stehen und unterliegt\nerhalten, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit             den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-\nfestgestellt und bestätigt worden ist, dass es als Maßnahme zur  vorschriften.\nVerbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen, selbst-    (2) Die Zusage des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Betrages\nhilfeorientierte Maßnahme zur Armutsbekämpfung, Kredit-          entfällt, soweit nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 der\ngarantiefonds für mittelständische Betriebe oder Vorhaben der    entsprechende Darlehens- und Finanzierungsvertrag geschlos-\nsozialen Infrastruktur oder des Umweltschutzes die besonderen    sen wurde.\nVoraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-\nrungsbeitrags erfüllt. Von diesem Betrag wurden 6 500 000 Euro\n(in Worten: sechs Millionen fünfhunderttausend Euro) im Jahr                                   Artikel 3\n2012 und 7 000 000 Euro (in Worten: sieben Millionen Euro) im\nDie Regierung der Republik Indonesien stellt die KfW von\nJahr 2013 zugesagt.\nsämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben frei,\n(2) Kann bei dem in Absatz 1 bezeichneten Vorhaben die dort   die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durch-\ngenannte Bestätigung nicht erfolgen, so ermöglicht es die        führung des in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Vertrags in der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung der       Republik Indonesien erhoben werden. Diese Steuerbefreiung\nRepublik Indonesien, von der KfW für dieses Vorhaben bis zur     erfolgt in Übereinstimmung mit indonesischen Steuergesetzen\nHöhe des vorgesehenen Finanzierungsbeitrags ein Darlehen zu      und -verordnungen und wird für die gesamte Gültigkeitsdauer\nerhalten.                                                        dieses Abkommens gewährt."]}