{"id":"bgbl2-2015-25-14","kind":"bgbl2","year":2015,"number":25,"date":"2015-09-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/25#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-25-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_25.pdf#page=24","order":14,"title":"Bekanntmachung der deutsch-peruanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-08-13T00:00:00Z","page":1140,"pdf_page":24,"num_pages":2,"content":["1140 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 3. September 2015\nFalls sich die Regierung des Plurinationalen Staates Bolivien mit den unter den Num-\nmern 1 bis 8 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die\ndas Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz\neine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Ant-\nwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nPeter Linder\nSeiner Exzellenz\nDavid Choquehuanca Céspedes\nMinister für Auswärtige Angelegenheiten\ndes Plurinationalen Staates Bolivien\nLa Paz\nBekanntmachung\nder deutsch-peruanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 13. August 2015\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 2. Oktober 2013/19. Dezember 2013 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Peru über Finanzielle Zusammen-\narbeit (Vorhaben „Wasserverlustreduktion“) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 6. Januar 2015\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. August 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 3. September 2015        1141\nDer Botschafter                                                     Lima, 2. Oktober 2013\nder Bundesrepublik Deutschland\nFrau Ministerin,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Verbalnote\nNr. 1449/2011 vom 15. Dezember 2011) folgende Vereinbarung über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der Re-\npublik Peru oder anderen, von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Emp-\nfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungsbeitrag\n(Schenkung) in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro (in Worten: zehn Millionen Euro)\nfür folgendes Vorhaben im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“\nzu erhalten:\n„Programm Wasserverlustreduktion (Programa de Reducción de Pérdidas de Agua)“\nbis zu 10 Millionen Euro (in Worten: zehn Millionen Euro),\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens festgestellt worden\nist sowie die Finanzierungs- bzw. Durchführungsvereinbarung mit der KfW in Kraft ge-\ntreten ist.\n2. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland weist besonders darauf hin, dass diese\nZusage bis zum 31. Dezember 2017 vollständig verausgabt werden muss. Bis dahin\nnicht verausgabte Mittel verfallen ersatzlos.\n3. Sollte das erwähnte Vorhaben nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, kann es\nin Übereinstimmung zwischen beiden Regierungen durch ein anderes Vorhaben ersetzt\nwerden. Ein solches Ersatz-Vorhaben muss jedoch ebenfalls als Hauptziel die Unter-\nstützung zur Anpassung an den Klimawandel verfolgen und nach den im vorstehenden\nAbsatz benannten Vorgaben bis zum 31. Dezember 2017 in vollem Umfang realisiert\nworden sein. Bis dahin nicht verausgabte Mittel verfallen ersatzlos.\n4. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der Regierung der Republik\nPeru zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vor-\nbereitung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleitmaß-\nnahmen zur Durchführung und Betreuung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens\nvon der KfW zu erhalten, findet dieser Notenwechsel Anwendung.\n5. Die Verwendung des unter Nummer 1 genannten Betrages, die Bedingungen, zu denen\ner zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der\nzwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrages (Schenkung) zu\nschließende Vertrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-\nvorschriften unterliegt.\n6. Die Regierung der Republik Peru, soweit sie nicht selbst Empfänger des Finanzierungs-\nbeitrages (Schenkung) ist, wird etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund des\nnach Nummer 1 zu schließenden Finanzierungsvertrages entstehen können, gegenüber\nder KfW garantieren.\n7. Die Regierung der Republik Peru stellt die KfW von sämtlichen Steuern und sonstigen\nöffentlichen Abgaben frei, die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des\nunter Nummer 1 erwähnten Vertrages in Peru erhoben werden.\n8. Die Regierung der Republik Peru überlässt bei den sich aus der Gewährung des\nFinanzierungsbeitrages ergebenden Transporten von Personen und Gütern im See-,\nLand- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrs-\nunternehmen, trifft keine Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der\nVerkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen oder\nerschweren, und erteilt gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunter-\nnehmen erforderlichen Genehmigungen.\n9. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Peru mit den unter den Nummern 1 bis 9 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwi-\nschen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum in Kraft tritt, an dem die Regierung"]}