{"id":"bgbl2-2015-25-13","kind":"bgbl2","year":2015,"number":25,"date":"2015-09-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/25#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-25-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_25.pdf#page=22","order":13,"title":"Bekanntmachung der deutsch-bolivianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-08-13T00:00:00Z","page":1138,"pdf_page":22,"num_pages":2,"content":["1138 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 3. September 2015\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Protokolls von 1988\nzu dem Internationalen Übereinkommen von 1974\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See\nVom 12. August 2015\nDas Protokoll vom 11. November 1988 zu dem Internationalen Überein-\nkommen vom 1. November 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf\nSee (BGBl. 1994 II S. 2458, Anlageband zum BGBl. 1994 II Nr. 44; 2003 II\nS. 747, 748) ist nach seinem Artikel V Absatz 3 für\nKongo                                                   am     19. August 2014\nin Kraft getreten.\nEs wird ebenfalls nach seinem Artikel V Absatz 3 für\nNigeria                                                 am 18. September 2015\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n17. Mai 2013 (BGBl. II S. 990).\nBerlin, den 12. August 2015\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M i c h a e l K o c h\nBekanntmachung\nder deutsch-bolivianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 13. August 2015\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 4./10. Dezember 2014 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung des Pluri-\nnationalen Staates Bolivien über Finanzielle Zusammen-\narbeit (Reprogrammierungsnotenwechsel 2013) ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 10. Dezember 2014\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. August 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 3. September 2015         1139\nDer Botschafter                                             La Paz, den 4. Dezember 2014\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle\nZusammenarbeit vom 2. April 1996, 3. Juli 2007 und 13. September 2011 sowie auf das\nProtokoll der Regierungsverhandlungen vom 29. Mai 2013 folgende Vereinbarung über die\nReprogrammierung von Zusagen der Finanziellen Zusammenarbeit vorzuschlagen:\n1. Das im Abkommen vom 3. Juli 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Plurinationalen Staates Bolivien über Finanzielle\nZusammenarbeit 2006 vorgesehene Darlehen für das Vorhaben „Bewässerung Yungas\nde Vandiola“ (Proyecto de riego Yungas de Vandiola) in Höhe von 6 000 000 Euro\n(sechs Millionen Euro) wird in voller Höhe auf die zweite Phase des Vorhabens\n„Bewässerungsprogramm Wasser und Klimawandel“ (Programa de Riego Agua y\nCambio Climático, PACC II) reprogrammiert, wenn nach Prüfung die Förderungs-\nwürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Von dem im Abkommen vom 13. September 2011 über Finanzielle Zusammenarbeit\n2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des\nPlurinationalen Staates Bolivien für das Vorhaben „Projekt zur Unterstützung der\nInitiative zur Reduzierung der Entwaldung und zum umfassenden Waldmanagement“\n(Proyecto de Apoyo a la Iniciativa de Reducción de la Deforestación y Gestión\nIntegral del Bosque) vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von ursprünglich\n8 000 000 Euro (acht Millionen Euro) wird ein nicht rückzahlbarer Finanzierungsbeitrag\nin Höhe von insgesamt 2 000 000 Euro (zwei Millionen Euro) als neue Begleitmaßnahme\nfür die zweite Phase des Vorhabens „Bewässerungsprogramm Wasser und Klima-\nwandel“ (Programa de Riego Agua y Cambio Climático, PACC II) reprogrammiert, wenn\nnach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n3. Von dem im Abkommen vom 13. September 2011 über Finanzielle Zusammenarbeit\n2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des\nPlurinationalen Staates Bolivien für das Vorhaben „Projekt zur Unterstützung der\nInitiative zur Reduzierung der Entwaldung und zum umfassenden Waldmanagement“\n(Proyecto de Apoyo a la Iniciativa de Reducción de la Deforestación y Gestión\nIntegral del Bosque) vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von ursprünglich\n8 000 000 Euro (acht Millionen Euro) wird ein nicht rückzahlbarer Finanzierungsbeitrag\nin Höhe von insgesamt 1 000 000 Euro (eine Million Euro) als neue Begleitmaßnahme\nfür das Vorhaben „Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Guadalquivir“ (Programa\nde Agua Potable y Alcantarillado Guadalquivir) reprogrammiert, wenn nach Prüfung die\nFörderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n4. Von dem im Abkommen vom 13. September 2011 über Finanzielle Zusammenarbeit\n2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des\nPlurinationalen Staates Bolivien für das Vorhaben „Projekt zur Unterstützung der\nInitiative zur Reduzierung der Entwaldung und zum umfassenden Waldmanagement“\n(Proyecto de Apoyo a la Iniciativa de Reducción de la Deforestación y Gestión\nIntegral del Bosque) vorgesehenen Finanzierungsbeitrag in Höhe von ursprünglich\n8 000 000 Euro (acht Millionen Euro) wird ein nicht rückzahlbarer Finanzierungsbeitrag\nin Höhe von insgesamt 5 000 000 Euro (fünf Millionen Euro) auf das Vorhaben\n„Integriertes Wassereinzugsgebietsmanagement Ravelo“ (Manejo Integral de la Cuenca\nRavelo) reprogrammiert, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt\nworden ist.\n5. Von dem im Abkommen vom 2. April 1996 über Finanzielle Zusammenarbeit 1995\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der da-\nmaligen Republik Bolivien vorgesehenen Darlehen für das Vorhaben „Trinkwasser-\nversorgung Potosí“ (Abastecimiento de Agua Potable en Potosí) wird ein Betrag in\nHöhe von 902 710,05 Euro (neunhundertzweitausendsiebenhundertzehn Euro und\nfünf Cent) auf das Vorhaben „Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in Stadtrand-\ngebieten II“ (Programa de Agua Potable y Alcantarillado en Áreas Periurbanas II)\nreprogrammiert, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n6. Für das unter Nummer 1 genannte reprogrammierte Darlehen in Höhe von insgesamt\n6 000 000 Euro (sechs Millionen Euro) und die unter Nummer 5 genannten reprogram-\nmierten Darlehensmittel in Höhe von 902 710,05 Euro (neunhundertzweitausendsieben-\nhundertzehn Euro und fünf Cent) gelten folgende Konditionen: 0,75 % Zinsen p. a. bei\neiner Laufzeit von 40 Jahren unter Einschluss von zehn tilgungsfreien Jahren.\n7. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähnten Abkommen über Finan-\nzielle Zusammenarbeit vom 2. April 1996, 3. Juli 2007 und 13. September 2011 auch\nfür diese Vereinbarung.\n8. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist."]}