{"id":"bgbl2-2015-21-5","kind":"bgbl2","year":2015,"number":21,"date":"2015-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/21#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-21-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_21.pdf#page=15","order":5,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität","law_date":"2015-06-24T00:00:00Z","page":1027,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2015                         1027\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls\nzur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels,\ninsbesondere des Frauen- und Kinderhandels,\nzum Übereinkommen der Vereinten Nationen\ngegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität\nVom 24. Juni 2015\nDas Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und\nBestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinder-\nhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000\ngegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. 2005 II S. 954,\n995) wird nach seinem Artikel 17 Absatz 2 für\nSri Lanka*                                                                        am 15. Juli 2015\nnach Maßgabe eines bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrach-\nten Vorbehalts gemäß Artikel 15 Absatz 3\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n21. Januar 2015 (BGBl. II S. 277).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Zusatzprotokoll, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\nzu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 24. Juni 2015\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}