{"id":"bgbl2-2015-21-11","kind":"bgbl2","year":2015,"number":21,"date":"2015-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/21#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-21-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_21.pdf#page=22","order":11,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-07-06T00:00:00Z","page":1034,"pdf_page":22,"num_pages":3,"content":["1034 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2015\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 6. Juli 2015\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 18. September 2014/13. November 2014 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Föderativen Republik Brasilien über Finan-\nzielle Zusammenarbeit (Vorhaben: „Transitionsfonds für\nARPA 4 Life“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 24. November 2014\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 6. Juli 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea\nDer Geschäftsträger a. i.                                Brasilia, den 18. September 2014\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 11. September 2009\n(Nummer 3.3.3), der Regierungskonsultationen vom 30. Oktober 2012 (Nummer 2.2.2.2),\nder Regierungsverhandlungen vom 10. Dezember 2013 (Nummer 2.2.3.1) und der gemein-\nsamen Absprache vom 22. Mai 2014 folgende Vereinbarung über die Reprogrammierung\nnicht rückzahlbarer deutscher Finanzierungsbeiträge im Rahmen der dem Ziel der Entwick-\nlung der Föderativen Republik Brasilien zugutekommenden bilateralen Zusammenarbeit\nvorzuschlagen:\n1. In Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts-\nvorschriften werden Finanzmittel in Form von nicht rückzahlbaren Finanzierungsbei-\nträgen (nachfolgend als „Finanzierungsbeiträge“ bezeichnet) im Wert von bis zu\n9 704 839,77 Euro (in Worten: neun Millionen siebenhundertviertausendachthundert-\nneununddreißig Euro und siebenundsiebzig Cent) von der Regierung der Bundesre-\npublik Deutschland über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend als „KfW“\nbezeichnet) an einen von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden Empfän-\nger (nachfolgend als „Empfänger“ bezeichnet) für das Vorhaben „Transitionsfonds für\nARPA 4 Life“ mit dem Ziel reprogrammiert, dieses in Übereinstimmung mit den in der\nFöderativen Republik Brasilien geltenden Rechtsvorschriften in der Föderativen Re-\npublik Brasilien durchzuführen.\nDie nachfolgend aufgeführten, zu reprogrammierenden Restmittel wurden bei den Re-\ngierungsverhandlungen vom 14. November 1990 und 4. November 1992 für folgende\nVorhaben zugesagt:\n– Demarkierung von Indianergebieten (Demarcação de Terras Indígenas) bis zu\n1 255 109,71 Euro (in Worten: eine Million zweihundertfünfundfünfzigtausendein-\nhundertneun Euro und einundsiebzig Cent);\n– Naturressourcenpolitik Programm (NRPP) (Política de Recursos Naturais) bis zu\n6 662 357,44 Euro (in Worten: sechs Millionen sechshundertzweiundsechzigtau-\nsenddreihundertsiebenundfünfzig Euro und vierundvierzig Cent);","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2015           1035\n– Integrierte Naturwaldbewirtschaftung (Apoio ao Manejo Florestal Sustentável-\nPROMANEJO) bis zu 881 836,16 Euro (in Worten: achthunderteinundachtzig-\ntausendachthundertsechsunddreißig Euro und sechzehn Cent);\n– Management der Naturressourcen der amazonischen Überschwemmungsgebiete\n(Projeto de Manejo dos Recursos Naturais da Várzea – ProVárzea) bis zu\n905 536,46 Euro (in Worten: neunhundertfünftausendfünfhundertsechsunddreißig\nEuro und sechsundvierzig Cent).\n2. a) Die Bereitstellung der Finanzierungsbeiträge erfolgt über einen Finanzierungsver-\ntrag, der zwischen dem Empfänger und der KfW zu schließen ist.\nb) Der in unter Buchstabe a erwähnte Finanzierungsvertrag wird geschlossen, nach-\ndem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Durchführbarkeit des an\ndiesen Vertrag geknüpften Vorhabens „Transitionsfonds für ARPA 4 Life“ aner-\nkannt hat.\nc) Die entsprechenden Auszahlungszeiträume können mit Einwilligung der zustän-\ndigen Stellen beider Regierungen verlängert werden.\n3. a) Die Finanzierungsbeiträge werden dem brasilianischen Projektträger für die voll-\nständige oder anteilige Finanzierung von Warenkäufen und/oder Dienstleistungen\nzur Verfügung gestellt, die zur Durchführung des Vorhabens „Transitionsfonds für\nARPA 4 Life“ erforderlich sind, wie zum Beispiel Zahlungen an Lieferanten, Bau-\nunternehmen und/oder Gutachter.\nb) Ein Teil der Finanzierungsbeiträge kann zur Deckung der wechselkursbedingten\nKosten dienen, die bei der Umrechnung in die einheimische Währung zwecks\nDurchführung des Vorhabens „Transitionsfonds für ARPA 4 Life“ entstehen.\n4. Die Verwendung der Finanzierungsmittel für die vollständige oder anteilige Zahlung\nder unter Nummer 3 Buchstabe a genannten Waren und/oder Dienstleistungen hat in\nÜbereinstimmung mit den Richtlinien der KfW für die Beauftragung von Consultants\nsowie für die Vergabe von Liefer- und Leistungsaufträgen in der Finanziellen Zusam-\nmenarbeit zu erfolgen, die unter anderem die bei der Ausschreibung internationaler\nWettbewerbe einzuhaltenden Verfahren festlegen, es sei denn, solche Verfahren fin-\nden keine Anwendung oder sind nicht geeignet.\n5. In Bezug auf den Seetransport und die entsprechende Versicherung von Waren, die\nganz oder teilweise mit Finanzierungsmitteln erworben werden, vermeiden die beiden\nRegierungen im Rahmen ihrer jeweils anzuwendenden Gesetze und Verordnungen\nRestriktionen, die einem fairen und freien Wettbewerb der Transport- und Versiche-\nrungsunternehmen beider Länder schaden könnten.\n6. Für deutsche Staatsangehörige, deren Dienstleistungen in der Föderativen Republik\nBrasilien zur Lieferung der unter Nummer 3 Buchstabe a aufgeführten Waren und/oder\nDienstleistungen erforderlich sind, gelten zwecks Ausübung ihrer Tätigkeit in der Fö-\nderativen Republik Brasilien in Übereinstimmung mit der brasilianischen Ausländer-\ngesetzgebung erleichterte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.\n7. Die KfW übernimmt nicht die Zahlung von Steuern, Gebühren und öffentlichen Abga-\nben, die in der Föderativen Republik Brasilien in Zusammenhang mit dem Abschluss\nund der Durchführung des unter Nummer 2 genannten Vertrages anfallen.\n8. Das Vorhaben „Transitionsfonds für ARPA 4 Life“ kann im Einvernehmen zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen\nRepublik Brasilien durch andere Vorhaben ersetzt werden, sofern sie als Vorhaben\ndes Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruktur oder als Kreditgarantiefonds für\nmittelständische Betriebe oder als Maßnahmen zur Armutsbekämpfung oder zur Ver-\nbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau die besonderen Voraussetzungen\nfür die Förderung im Wege eines Finanzierungsbeitrags erfüllen. Erfüllt das neue Vor-\nhaben nicht die Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzierungsbei-\ntrags, so kann ein Darlehen gewährt werden.\n9. Der Empfänger der Finanzierungsbeiträge stellt der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der KfW im Rahmen des abzuschließenden Einzelvertrags Informa-\ntionen und Daten über den Fortschritt des Vorhabens „Transitionsfonds für ARPA 4\nLife“ zur Verfügung.\n10. Die beiden Regierungen konsultieren sich gegenseitig bezüglich eventuell auftauchen-\nder Fragen, die mit der gegenwärtigen Vereinbarung in Zusammenhang stehen.\n11. Diese Vereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlossen,\nwobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit den unter Nummern 1 bis 11\ngemachten Vorschlägen einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese\nNote und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote\nEurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, deren Wortlaut\nals verbindlich und endgültig festgelegt wird. Sie tritt für das Vorhaben „Transitionsfonds","1036                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2015\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz\nPostanschrift: 11015 Berlin\nHausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (0 30) 18 580-0\nRedaktion: Bundesamt für Justiz\nSchriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II\nPostanschrift: 53094 Bonn\nHausanschrift: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn\nTelefon: (02 28) 99 410-40\nVerlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH\nPostanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nHausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0\nSatz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige\nBekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundes-\ngesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnement-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 63,00 €.             Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nBezugspreis dieser Ausgabe: 4,85 € (3,80 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten).          Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 1998 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1109\nfür ARPA 4 Life“ an dem Datum in Kraft, an dem bei der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland eine schriftliche Notifizierung der Regierung der Föderativen Republik Brasi-\nlien darüber eingeht, dass die innerbrasilianischen Voraussetzungen zur Unterzeichnung\ndes Finanzierungsvertrags gegeben sind.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nDr. C l a u d i u s F i s c h b a c h\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Luiz Alberto Figueiredo Machado\nBrasilia"]}