{"id":"bgbl2-2015-20-5","kind":"bgbl2","year":2015,"number":20,"date":"2015-07-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/20#page=41","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-20-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_20.pdf#page=41","order":5,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD) über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-06-11T00:00:00Z","page":1005,"pdf_page":41,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 2015      1005\nFalls sich das Generalsekretariat des Fondo Indígena mit den unter den Nummern 1\nbis 9 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Ein-\nverständnis des Generalsekretariats des Fondo Indígena zum Ausdruck bringende Ant-\nwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Generalsekretariat des Fondo Indígena bilden, die mit dem Datum\nIhrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Vorsitzender des Verwaltungsrats, die Versicherung meiner aus-\ngezeichnetsten Hochachtung.\nPeter Linder\nAn den\nVorsitzenden des Verwaltungsrats des Entwicklungsfonds\nder indigenen Völker Lateinamerikas und der Karibik\nHerrn Carlos Enrique Batzin Chojoj\nLa Paz\nPlurinationaler Staat Bolivien\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD)\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 11. Juni 2015\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 14. November\n2014/19. November 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung\n(CCAD) über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben „Beitrag zum Stiftungs-\nkapital des Fondo para el Sistema Arrecifal Mesoamericano (Fondo SAM) zur\nRettung von Korallenriffen“) unter Bezugnahme auf das Abkommen vom 12. Ok-\ntober 2009 über Finanzielle Zusammenarbeit 2006 (BGBl. 2010 II S. 1565, 1566)\nund die Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 14. Dezember 2011\nüber Finanzielle Zusammenarbeit (BGBl. 2013 II S. 520, 521) ist nach ihrer\nInkrafttretensklausel\nam 19. November 2014\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 11. Juni 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKlaus Krämer","1006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. Juli 2015\nDer Botschafter                                       San Salvador, 14. November 2014.\nder Bundesrepublik Deutschland\nFrau Exekutivsekretärin,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 12. Oktober 2009 über Finanzielle Zusammenarbeit\n2006 und die Vereinbarung vom 14. Dezember 2011 über Finanzielle Zusammenarbeit zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralamerikanischen\nKommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD) folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Der in Artikel 1 Absatz 1 des Abkommens vom 12. Oktober 2009 vorgesehene Finan-\nzierungsbeitrag in Höhe von bis zu 6 000 000 Euro (in Worten: sechs Millionen Euro)\nsowie der unter Nummer 1 in der Vereinbarung vom 14. Dezember 2011 vorgesehene\nFinanzierungsbeitrag in Höhe von 1 000 000 Euro (in Worten: eine Million Euro) für das\nVorhaben „Integriertes Umweltmanagement mit indigenen Völkern in Zentralamerika“\nwerden mit dem Betrag von bis zu 7 000 000 Euro (in Worten: sieben Millionen Euro)\nfür das Vorhaben „Beitrag zum Stiftungskapital des Fondo para el Sistema Arrecifal\nMesoamericano (Fondo SAM) zur Rettung von Korallenriffen“ reprogrammiert, wenn\nnach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n12. Oktober 2009 sowie der eingangs erwähnten Vereinbarung vom 14. Dezember\n2011 auch für diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Zentralamerikanische Kommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD)\nmit den unter Nummern 1 bis 3 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden die-\nse Note und die das Einverständnis der CCAD zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer\nExzellenz eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und\nder CCAD bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Exekutivsekretärin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nHeinrich Haupt\nIhrer Exzellenz\nder Exekutivsekretärin\nder Zentralamerikanischen Kommission\nfür Umwelt und Entwicklung (CCAD)\nFrau Christa Castro Varela\nSan Salvador"]}