{"id":"bgbl2-2015-2-11","kind":"bgbl2","year":2015,"number":2,"date":"2015-01-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/2#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-2-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_2.pdf#page=36","order":11,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern","law_date":"2014-12-17T00:00:00Z","page":60,"pdf_page":36,"num_pages":1,"content":["60 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 27. Januar 2015\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit,\ndas anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung\nund Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung\nund der Maßnahmen zum Schutz von Kindern\nVom 17. Dezember 2014\nI.\nDas Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit,\ndas anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammen-\narbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum\nSchutz von Kindern (BGBl. 2009 II S. 602, 603) wird nach seinem Artikel 61 Ab-\nsatz 2 für\nGeorgien*                                                                        am 1. März 2015\nnach Maßgabe von Erklärungen gemäß den Artikeln 34 und 44 sowie von\nVorbehalten gemäß Artikel 60 des Übereinkommens\nin Kraft treten.\nII.\nB e l g i e n * hat bei Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde am 28. Mai 2014\nErklärungen zu den Artikeln 23, 26 und 52 des Übereinkommens abgegeben.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n5. August 2014 (BGBl. II S. 526).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net einseh-\nbar. Gleiches gilt für die ggf. gemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder\nKontaktstellen.\nBerlin, den 17. Dezember 2014\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}