{"id":"bgbl2-2015-16-15","kind":"bgbl2","year":2015,"number":16,"date":"2015-06-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/16#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-16-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_16.pdf#page=17","order":15,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern (revidiert)","law_date":"2015-05-07T00:00:00Z","page":813,"pdf_page":17,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2015                          813\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Europäischen Übereinkommens\nüber die Adoption von Kindern (revidiert)\nVom 7. Mai 2015\nDas Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption\nvon Kindern (revidiert) (BGBl. 2015 II S. 2, 3) wird nach seinem Artikel 24\nAbsatz 4 für\nMalta*                                                                         am 1. August 2015\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n18. März 2015 (BGBl. II S. 463).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite des Europarats unter www.conventions.coe.int einsehbar. Gleiches gilt für die ggf.\ngemäß Übereinkommen zu benennenden Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.\nBerlin, den 7. Mai 2015\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. P a s c a l H e c t o r\nBekanntmachung\nder deutsch-rumänischen Vereinbarung\nüber die Zusammenarbeit im militärischen Bereich\nund der Änderungsvereinbarung hierzu\nVom 12. Mai 2015\nDie in Bonn am 18. Oktober 1993 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem\nBundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Ministerium der Verteidigung von Rumänien über die Zusammenarbeit im\nmilitärischen Bereich ist nach ihrem Artikel 6 Absatz 1\nam 25. Februar 1994\nin Kraft getreten.\nDie in Berlin am 24. September 2014 unterzeichnete Änderungsvereinbarung\nzu der in Bonn am 18. Oktober 1993 unterzeichneten Vereinbarung zwischen\ndem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Ministerium der Nationalen Verteidigung von Rumänien über die\nZusammenarbeit im militärischen Bereich ist nach ihrem Artikel 8\nam 24. März 2015\nin Kraft getreten; die Vereinbarung und die Änderungsvereinbarung werden\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 12. Mai 2015\nBundesministerium der Verteidigung\nIm Auftrag\nDr. W e i n g ä r t n e r"]}