{"id":"bgbl2-2015-14-7","kind":"bgbl2","year":2015,"number":14,"date":"2015-05-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/14#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-14-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_14.pdf#page=11","order":7,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)","law_date":"2015-04-01T00:00:00Z","page":515,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 15. Mai 2015                                 515\nArtikel 7                                                               Artikel 8\nBeilegung von Streitigkeiten\nInkrafttreten und Geltungsdauer\nStreitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten über die Aus-\nlegung oder Anwendung der Vereinbarung und ihrer Änderungen                Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.\nwerden erforderlichenfalls im Wege gegenseitiger Konsultationen          Sie kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von\nbeigelegt.                                                               sechs Monaten schriftlich gekündigt werden.\nGeschehen zu Berlin am 25. März 2015 in zwei Urschriften,\njede in deutscher Sprache, in Hindi und in englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-\nlegung des deutschen Wortlauts und des Wortlauts in Hindi ist\nder englische Wortlaut maßgeblich.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. M a r k u s E d e r e r\nFür die Regierung der Republik Indien\nSubrahmanyam Jaishankar\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich des Übereinkommens\nüber internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel\nund über die besonderen Beförderungsmittel,\ndie für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP)\nVom 1. April 2015\nDas Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderun-\ngen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungs-\nmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) (BGBl. 1974 II\nS. 565, 566), wird nach seinem Artikel 11 Absatz 2 für\nSaudi-Arabien                                                      am 13. Januar 2016\nin Kraft treten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n8. Januar 2013 (BGBl. II S. 160).\nBerlin, den 1. April 2015\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}