{"id":"bgbl2-2015-13-3","kind":"bgbl2","year":2015,"number":13,"date":"2015-05-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2015/13#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2015-13-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2015/bgbl2_2015_13.pdf#page=4","order":3,"title":"Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2015-03-24T00:00:00Z","page":492,"pdf_page":4,"num_pages":3,"content":["492                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2015\nArtikel 3                                ausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für\neine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nGenehmigungen.\nKfW von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben\nfrei, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durch-\nführung der in Artikel 2 Absatz 1 erwähnten Verträge in der So-                                   Artikel 5\nzialistischen Republik Vietnam erhoben werden.\n(1) Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nArtikel 4                                Kraft.\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überlässt         (2) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\nbei den sich aus der Gewährung der Darlehen und der Finanzie-        Vereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\nrungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und                Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\nGütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lie-       Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die andere Vertrags-\nferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine        partei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der\nMaßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-         erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat\nkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland          der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.\nGeschehen zu Hanoi am 30. Juni 2014 in zwei Urschriften,\njede in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-\nlegung des deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJutta Frasch\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nTruong Chi Trung\nBekanntmachung\ndes deutsch-vietnamesischen Abkommens\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. März 2015\nDas in Hanoi am 2. Dezember 2014 unterzeichnete\nAbkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen\nRepublik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit\nund über Sondermaßnahmen im Rahmen des Sonder-\nvermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKF) 2013/2014\nist nach seinem Artikel 6 Absatz 1\nam 2. Dezember 2014\nin Kraft getreten; es wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. März 2015\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nBrunhilde Vest","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2015                             493\nAbkommen\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nund über Sondermaßnahmen im Rahmen des Sondervermögens\n„Energie- und Klimafonds“ (EKF)\n2013/2014\nDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland                   wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Vorha-\nben festgestellt worden ist;\nund\n2. Einen Finanzierungsbeitrag aus dem Sondervermögen „Ener-\ndie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam –\ngie- und Klimafonds“ (EKF) von bis zu 8 000 000 Euro (in\nWorten: acht Millionen Euro) für das Vorhaben „Schutz und\nim Geist der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen\nnachhaltige inklusive Bewirtschaftung von Waldökosystemen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialisti-\nin Zentralvietnam“, wenn nach Prüfung dessen Förderungs-\nschen Republik Vietnam,\nwürdigkeit festgestellt und bestätigt worden ist, dass es als\nim Wunsch, diese freundschaftlichen Beziehungen durch part-           Vorhaben des Umweltschutzes oder der sozialen Infrastruk-\nnerschaftliche Finanzielle Zusammenarbeit zu festigen und zu             tur oder als Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe\nvertiefen,                                                               oder als selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Armuts-\nbekämpfung oder als Maßnahme, die zur Verbesserung der\nim Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung dieser Beziehun-           gesellschaftlichen Stellung der Frau dient, die besonderen\ngen die Grundlage dieses Abkommens ist,                                  Voraussetzungen für die Förderung im Wege eines Finanzie-\nrungsbeitrags erfüllt.\nin der Absicht, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung       (2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht\nin der Sozialistischen Republik Vietnam beizutragen,                es der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam darüber\nhinaus, für das Vorhaben „Netzanschluss Wasserkraftwerk Lai\nunter Bezugnahme auf                                             Chau“ ein vergünstigtes Darlehen der KfW, das im Rahmen der\n–    das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 25. Juli         öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gewährt wird, von bis\n2013,                                                          zu 45 000 000 Euro (in Worten: fünfundvierzig Millionen Euro) zu\nerhalten, wenn nach Prüfung die entwicklungspolitische Förde-\n–    die Verbalnote 9600 BKHDT-KTDN des Ministeriums für Pla-       rungswürdigkeit des Vorhabens festgestellt worden ist und die\nnung und Investitionen der Sozialistischen Republik Vietnam    gute Kreditwürdigkeit der Sozialistischen Republik Vietnam\nvom 28. November 2013,                                         weiterhin gegeben ist und die Regierung der Sozialistischen\n–    die Verbalnote 273/2014 der Botschaft der Bundesrepublik       Republik Vietnam eine Staatsgarantie gewährt, sofern sie nicht\nDeutschland in Hanoi vom 13. Juni 2014,                        selbst Kreditnehmer wird. Das Vorhaben kann nicht durch ande-\nre Vorhaben ersetzt werden.\n–    das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik        (3) Die in Absatz 1, Nummer 1 bezeichneten Vorhaben können\nVietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2010 vom 11. Ok-       im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\ntober 2011 und                                                 Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik\nVietnam durch andere Vorhaben ersetzt werden.\n–    das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik     Das in Absatz 1, Nummer 2 genannte Vorhaben des Sonderver-\nVietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2011 vom 11. Ok-       mögens kann, falls es nicht oder nur teilweise durchgeführt wird,\ntober 2012 und                                                 im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik\n–    das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik         Vietnam durch ein anderes Vorhaben ersetzt werden. Ein solches\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik     Ersatzvorhaben muss ebenfalls als Hauptziel den Wald-/Bio-\nVietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2006/2007 vom          diversitätserhalt oder ersatzweise die Minderung von Treibhaus-\n12. Juli 2007 –                                                gasemissionen oder die Anpassung an den Klimawandel verfol-\ngen.\nsind wie folgt übereingekommen:\n(4) Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es\nder Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem\nArtikel 1                             späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzie-\n(1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht      rungsbeiträge zur Vorbereitung oder weitere Finanzierungsbei-\nes der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam von           träge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und\nder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Beträge zu        Betreuung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Vorhaben von\nerhalten:                                                           der KfW zu erhalten, findet dieses Abkommen Anwendung.\n1. Darlehen von insgesamt 25 500 000 Euro (in Worten: fünf-\nundzwanzig Millionen fünfhunderttausend Euro) für die Vor-                                   Artikel 2\nhaben                                                             (1) Die Verwendung der in Artikel 1 genannten Beträge, die\nBedingungen, zu denen sie zur Verfügung gestellt werden, sowie\na) „Programm Reform der Berufsbildung“ bis zu 6 500 000\ndas Verfahren der Auftragsvergabe bestimmen die zwischen der\nEuro (in Worten: sechs Millionen fünfhunderttausend Euro),\nKfW und den Empfängern der Darlehen und der Finanzierungs-\nb) „Programm Stadtentwicklung/Abwasser“ bis zu 13 000 000      beiträge zu schließenden Verträge, die den in der Bundesrepublik\nEuro (in Worten: dreizehn Millionen Euro),                 Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unterliegen.\nc) „Programm Dezentrale Gesundheitsversorgung“ bis zu             (2) Die Zusage der in Artikel 1, Absatz 1, Nummer 1 genannten\n6 000 000 Euro (in Worten: sechs Millionen Euro),          Beträge entfällt, soweit nicht innerhalb von sieben Jahren nach","494                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2015\ndem Zusagejahr die entsprechenden Darlehens- und Finanzie-               (2) Die im Abkommen vom 12. Juli 2007 zwischen der Regie-\nrungsverträge geschlossen wurden. Für diese Beträge endet die         rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nFrist mit Ablauf des 31. Dezember 2020.                               Sozialistischen Republik Vietnam über Finanzielle Zusammen-\narbeit 2006/2007 genannte Begleitmaßnahme für das Vorhaben\nDie Zusage für das in Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 genannte\n„Abwasser- und Abfallentsorgung in Industriezonen“, für die bis-\nVorhaben oder Ersatzvorhaben muss bis zum 31. Dezember\nher Finanzierungsbeiträge in Höhe von 500 000 Euro (in Worten:\n2019 vollständig realisiert worden sein. Bis dahin nicht veraus-\nfünfhunderttausend Euro) vorgesehen sind, wird durch eine Be-\ngabte Mittel verfallen ersatzlos.\ngleitmaßnahme für das im Abkommen zwischen der Regierung\nDie Zusage für das in Artikel 1, Absatz 2 genannte Vorhaben           der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozia-\nentfällt, soweit nicht bis zum 31. Dezember 2017 die entspre-         listischen Republik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit\nchenden Darlehens- und Finanzierungsverträge geschlossen              2011 vom 11. Oktober 2012 erwähnte Vorhaben „Förderung von\nwurden.                                                               Nachhaltiger Waldwirtschaft und Biodiversität zur Minderung von\nTreibhausgasen“ ersetzt, wenn nach Prüfung dessen Förde-\n(3) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, so-\nrungswürdigkeit festgestellt worden ist und bestätigt wurde, dass\nweit sie nicht selbst Darlehensnehmer ist, wird gegenüber der\nes als Maßnahme zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stel-\nKfW alle Zahlungen in Euro in Erfüllung von Verbindlichkeiten der\nlung von Frauen, selbsthilfeorientierte Maßnahme zur Armuts-\nDarlehensnehmer aufgrund der nach Absatz 1 zu schließenden\nbekämpfung, Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe\nVerträge garantieren.\noder Vorhaben der sozialen Infrastruktur oder des Umweltschut-\n(4) Die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, so-        zes die besonderen Voraussetzungen für die Förderung im Wege\nweit sie nicht Empfänger der Finanzierungsbeiträge ist, wird          eines Finanzierungsbeitrages erfüllt.\netwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund der nach Absatz 1\n(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens\nzu schließenden Finanzierungsverträge entstehen können, ge-\nvom 12. Juli 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\ngenüber der KfW garantieren.\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik\nArtikel 3                                Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2006/2007 auch für\ndiese Vorhaben.\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam stellt die\nKfW von sämtlichen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben            (4) Das im Abkommen zwischen der Regierung der Bundes-\nfrei, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durch-            republik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen\nführung der in Artikel 2, Absatz 1 erwähnten Verträge in der          Republik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2010 vom\nSozialistischen Republik Vietnam erhoben werden.                      11. Oktober 2011 sowie dem Abkommen zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der So-\nArtikel 4                                zialistischen Republik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit\n2011 vom 11. Oktober 2012 vorgesehene Vorhaben „O Mon IV\nDie Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam überlässt       – Gas- und Dampfkombikraftwerk“, für das bisher vergünstigte\nbei den sich aus der Gewährung der Darlehen und der Finanzie-         Darlehen der KFW, die im Rahmen der Entwicklungszusammen-\nrungsbeiträge ergebenden Transporten von Personen und                 arbeit gewährt wurden, in Höhe von insgesamt 330 000 000 Euro\nGütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lie-        (in Worten: dreihundertdreißig Millionen Euro) vorgesehen waren,\nferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen, trifft keine         wird annulliert. Das Vorhaben kann nicht durch ein anderes Vor-\nMaßnahmen, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Ver-          haben ersetzt werden. Die weiteren Regelungen des Abkom-\nkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland           mens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nausschließen oder erschweren, und erteilt gegebenenfalls die für      und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über\neine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen            Finanzielle Zusammenarbeit 2010 vom 11. Oktober 2011 sowie\nGenehmigungen.                                                        des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik\nArtikel 5                                Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit 2011 vom 11. Oktober\n2012 bleiben unberührt.\n(1) Das im Abkommen vom 12. Juli 2007 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der So-\nzialistischen Republik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit                                     Artikel 6\n2006/2007 für das Vorhaben „Abwasser- und Abfallentsorgung               (1) Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in\nin Industriezonen“ vorgesehene Darlehen wird mit einem Betrag         Kraft.\nvon 5 000 000 Euro (in Worten: fünf Millionen Euro) reprogram-\nmiert und für das im Abkommen zwischen der Regierung                     (2) Die Registrierung dieses Abkommens beim Sekretariat der\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozia-           Vereinten Nationen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten\nlistischen Republik Vietnam über Finanzielle Zusammenarbeit           Nationen wird unverzüglich nach seinem Inkrafttreten von der\n2011 vom 11. Oktober 2012 erwähnte Vorhaben „Förderung von            Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die andere Vertrags-\nNachhaltiger Waldwirtschaft und Biodiversität zur Minderung von       partei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der\nTreibhausgasen“ verwendet, wenn nach Prüfung dessen Förde-            erfolgten Registrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat\nrungswürdigkeit festgestellt worden ist.                              der Vereinten Nationen bestätigt worden ist.\nGeschehen zu Hanoi am 2. Dezember 2014 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher, vietnamesischer und englischer Sprache,\nwobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Aus-\nlegung des deutschen und des vietnamesischen Wortlauts ist der\nenglische Wortlaut maßgebend.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nJutta Frasch\nFür die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam\nTruong Chi Trung"]}