{"id":"bgbl2-2014-9-4","kind":"bgbl2","year":2014,"number":9,"date":"2014-04-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/9#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-9-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_9.pdf#page=7","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-peruanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2014-02-25T00:00:00Z","page":263,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2014         263\n4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Chile mit den unter den Nummern 1 bis 4 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ih-\nrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nHans-Henning Blomeyer\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Chile\nHerrn Alfredo Moreno\nSantiago de Chile\nBekanntmachung\nder deutsch-peruanischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 25. Februar 2014\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 12./20. Dezember 2012 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der\nRepublik Peru über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorha-\nben: „Nationales Schutzgebietsprogramm (PRONANP)“)\nwird nachstehend veröffentlicht.\nDer Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, wird im\nBundesgesetzblatt bekannt gegeben.\nBonn, den 25. Februar 2014\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea"]}