{"id":"bgbl2-2014-9-3","kind":"bgbl2","year":2014,"number":9,"date":"2014-04-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/9#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-9-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_9.pdf#page=6","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2014-02-25T00:00:00Z","page":262,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["262 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2014\nBekanntmachung\nder deutsch-chilenischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 25. Februar 2014\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 4. Juli 2013/13. September 2013 zwischen der Re-\ngierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Republik Chile über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Begleitmaßnahme „Programm zur Förderung von Ener-\ngieeffizienz und erneuerbarer Energien in Chile“) ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 13. September 2013\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 25. Februar 2014\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea\nDer Botschafter                                         Santiago de Chile, den 4. Juli 2013\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das am 20. November 2007 unterzeichnete Abkommen zwischen unse-\nren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit 2005 sowie den Notenwechsel\nvom 24. April/18. Mai 2009 folgende Vereinbarung über das Vorhaben „Erneuerbare Ener-\ngien und Energieeffizienz“ vorzuschlagen:\n1. Die vergünstigten Darlehen für das in Artikel 1 Absatz 4 des Abkommens vom 20. No-\nvember 2007 und im Notenwechsel vom 24. April/18. Mai 2009 zwischen unseren\nbeiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit 2005 genannte Vorhaben „Erneu-\nerbare Energien und Energieeffizienz“ werden durch einen Finanzierungsbeitrag von bis\nzu 1 586 599,18 Euro (in Worten: eine Million fünfhundertsechsundachtzigtausend fünf-\nhundertneunundneunzig Euro achtzehn Cent) für eine Begleitmaßnahme aufgestockt,\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieser Maßnahme festgestellt worden\nist.\n2. Durch die Begleitmaßnahme sollen die Finanzintermediäre bei der Produktentwicklung\nund Investitionsevaluierung und die Endkreditnehmer zur Projektidentifizierung und\n-planung unterstützt werden.\n3. Die Zusage des in Artikel 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb einer\nFrist von acht Jahren nach dem ursprünglichen Zusagejahr der entsprechende Finan-\nzierungsvertrag geschlossen wurde. Für einen Teilbetrag in Höhe von 41 696,16 Euro\nerfolgte die Zusage im Jahr 2005. Demnach endet für diesen Betrag die Verfallsfrist mit\nAblauf des 31. Dezember 2013. Für einen Teilbetrag in Höhe von 1 544 903,02 Euro\nerfolgte die Zusage im Jahr 2007. Demnach endet für diesen Betrag die Verfallsfrist mit\nAblauf des 31. Dezember 2015. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs\nerwähnten Abkommens auch für diese Vereinbarung."]}