{"id":"bgbl2-2014-9-2","kind":"bgbl2","year":2014,"number":9,"date":"2014-04-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/9#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-9-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_9.pdf#page=5","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-chilenischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2014-02-25T00:00:00Z","page":261,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 3. April 2014            261\nBekanntmachung\nder deutsch-chilenischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 25. Februar 2014\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 4. Juli 2013/13. September 2013 zwischen der Re-\ngierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-\nrung der Republik Chile über Finanzielle Zusammenarbeit\n(„Erneuerbare Energien und Energieeffizienz V“) ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 13. September 2013\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 25. Februar 2014\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea\nDer Botschafter                                         Santiago de Chile, den 4. Juli 2013\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf Verbalnote Wz-444-00 Nummer 367/2011 vom 21.12.2011 sowie auf das\nam 20. November 2007 unterzeichnete Abkommen zwischen unseren beiden Regierun-\ngen über Finanzielle Zusammenarbeit 2005 folgende Vereinbarung über das Vorhaben\n„Erneuerbare Energien und Energieeffizienz V“ vorzuschlagen:\n1. Das vergünstigte Darlehen für das in Artikel 1 Absatz 4 des Abkommens vom 20. No-\nvember 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Chile über Finanzielle Zusammenarbeit 2005 genannte Vorha-\nben „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ wird durch ein weiteres vergünstig-\ntes Darlehen in Höhe von 65 000 000,– EUR (in Worten: fünfundsechzig Millionen Euro)\naufgestockt, wenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Die Zusage des in Artikel 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb einer\nFrist von acht Jahren nach dem Zusagejahr die entsprechenden Finanzierungsverträge\ngeschlossen wurden. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember\n2019. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens auch\nfür diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Chile mit den unter den Nummern 1 bis 3 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis\nIhrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nHans-Henning Blomeyer\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Chile\nHerrn Alfredo Moreno\nSantiago de Chile"]}