{"id":"bgbl2-2014-5-2","kind":"bgbl2","year":2014,"number":5,"date":"2014-02-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/5#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-5-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_5.pdf#page=5","order":2,"title":"Bekanntmachung der deutsch-honduranischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2014-01-24T00:00:00Z","page":149,"pdf_page":5,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 21. Februar 2014 149\nBekanntmachung\nder deutsch-honduranischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 24. Januar 2014\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 13. August 2013/27. August 2013 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Honduras über Finanzielle\nZusammenarbeit (Vorhaben „Friedliches Zusammen-\nleben und Schaffung sicherer Räume für Jugendliche\n(CONVIVIR)“) unter Bezugnahme auf das Abkommen vom\n30. März 2012 über Finanzielle Zusammenarbeit 2011\n(BGBl. 2012 II S. 661, 662) ist nach ihrer Inkrafttretens-\nklausel\nam 27. August 2013\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 24. Januar 2014\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKlaus Krämer","150 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 21. Februar 2014\nDer Botschafter                                           Tegucigalpa, den 13. August 2013\nder Bundesrepublik Deutschland\nFrau Ministerin,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Verbalnote\nNr. 96/2012) vom 14. Dezember 2012 sowie unter Bezugnahme auf das Abkommen vom\n30. März 2012 über Finanzielle Zusammenarbeit 2011 folgende Vereinbarung über Finan-\nzielle Zusammenarbeit zur Ergänzung des Vorhabens „Friedliches Zusammenleben und\nSchaffung sicherer Räume für Jugendliche (CONVIVIR)“ vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Regierung der Repu-\nblik Honduras oder anderen, von beiden Regierungen gemeinsam auszuwählenden\nEmpfängern, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen von bis zu\n6 000 000 Euro (in Worten: sechs Millionen Euro) für das Vorhaben „Friedliches Zusam-\nmenleben und Schaffung sicherer Räume für Jugendliche (CONVIVIR)“ zu erhalten,\nwenn nach Prüfung die Förderungswürdigkeit dieses Vorhabens festgestellt worden ist.\n2. Das unter Nummer 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Honduras\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden.\n3. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es der Regierung der Republik\nHonduras zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Darlehen oder Finanzierungs-\nbeiträge zur Vorbereitung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens oder weitere\nFinanzierungsbeiträge für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und\nBetreuung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens von der KfW zu erhalten, findet\ndiese Vereinbarung Anwendung.\n4. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb\nvon acht Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Darlehensvertrag geschlos-\nsen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2020.\n5. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens vom 30. März 2012 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Hon-\nduras über Finanzielle Zusammenarbeit 2011 auch für dieses Vorhaben.\n6. Die Registrierung dieser Vereinbarung beim Sekretariat der Vereinten Nationen nach\nArtikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird unverzüglich nach Inkrafttreten der\nVereinbarung von der Regierung der Republik Honduras veranlasst. Die andere\nVertragspartei wird unter Angabe der VN-Registrierungsnummer von der erfolgten\nRegistrierung unterrichtet, sobald diese vom Sekretariat der Vereinten Nationen bestä-\ntigt worden ist.\n7. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Honduras mit den unter den Nummern 1 bis 7\ngemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einver-\nständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Verein-\nbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in\nKraft tritt.\nGenehmigen Sie, Frau Ministerin, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochach-\ntung.\nJ o h a n n e s Tr o m m e r\nIhrer Exzellenz\nder Außenministerin der\nRepublik Honduras\nFrau Mireya Agüero de Corrales\nTegucigalpa"]}