{"id":"bgbl2-2014-4-9","kind":"bgbl2","year":2014,"number":4,"date":"2014-02-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/4#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-4-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_4.pdf#page=13","order":9,"title":"Bekanntmachung der deutsch-honduranischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2014-01-21T00:00:00Z","page":133,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 11. Februar 2014         133\nBekanntmachung\nder deutsch-honduranischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 21. Januar 2014\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 30. Oktober 2013/7. November 2013 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Honduras über Finanzielle\nZusammenarbeit (Vorhaben „Programm zur Verbesserung\nder Schulinfrastruktur“) unter Bezugnahme auf das\nAbkommen vom 22. Juni 2009 über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit 2008 (BGBl. 2009 II S. 1150, 1151) ist nach\nihrer Inkrafttretensklausel\nam 7. November 2013\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 21. Januar 2014\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKlaus Krämer\nDer Botschafter                                            Tegucigalpa, den 30.10.2013\nder Bundesrepublik Deutschland\nFrau Ministerin,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die Zusage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Verbalnote\nNr. 57/2013 vom 20.08.2013) sowie auf das Abkommen vom 22. Juni 2009 über Finan-\nzielle Zusammenarbeit 2008 folgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Das in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1 des zwischen unseren beiden Regierungen\ngeschlossenen Abkommens vom 22. Juni 2009 über Finanzielle Zusammenarbeit 2008\nvorgesehene Darlehen in Höhe von 10 000 000 Euro (in Worten: zehn Millionen Euro) für\ndas Vorhaben „Öffentliches Finanzmanagement“ wird mit dem Betrag von bis zu\n10 000 000 Euro (in Worten: zehn Millionen Euro) reprogrammiert und zusätzlich als\nDarlehen für das Vorhaben „Programm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ ver-\nwendet, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb\nvon acht Jahren nach dem Zusagejahr 2008 der entsprechende Darlehensvertrag\ngeschlossen wurde. Für diesen Betrag aus dem Zusagejahr 2008 endet die Frist mit\nAblauf des 31. Dezember 2016."]}