{"id":"bgbl2-2014-20-14","kind":"bgbl2","year":2014,"number":20,"date":"2014-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/20#page=35","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-20-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_20.pdf#page=35","order":14,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Secure Mission Solutions, LLC“ (Nr. DOCPER-IT-19-03)","law_date":"2014-07-31T00:00:00Z","page":563,"pdf_page":35,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2014 563\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Secure Mission Solutions, LLC“\n(Nr. DOCPER-IT-19-03)\nVom 31. Juli 2014\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Ok-\ntober 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom\n18. März 1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II\nS. 1021, 1022; 1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch\nNotenwechsel vom 16. April 2014 eine Vereinbarung zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das\nUnternehmen „Secure Mission Solutions, LLC“ (Nr. DOCPER-IT-19-03) ge-\nschlossen worden. Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 16. April 2014\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 31. Juli 2014\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y","564 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2014\nAuswärtiges Amt                                                   Berlin, den 16. April 2014\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nden Eingang der Verbalnote Nr. 26 vom 16. April 2014 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 27. März\n1998 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. November 2009 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten\nvon Amerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesre-\npublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika beauftragt\nsind, nachfolgend „die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Ver-\neinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen\nbeider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat\ndie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Secure Mission\nSolutions, LLC einen Vertrag zur Truppenbetreuung auf der Grundlage der beigefügten\nVertragsniederschrift Nummer DOCPER-IT-19-03 geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem Un-\nternehmen Secure Mission Solutions, LLC zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und\nVergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ge-\nwährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-\nTruppenstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen Secure Mission Solutions, LLC wird im Rahmen seines Vertrags zur\nTruppenbetreuung für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationier-\nten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges\nsowie die Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts ausschließlich\nfolgende Dienstleistungen erbringen:\nHauptaufgabe des Auftragnehmers ist die Bereitstellung standardisierter IT-Help-Desk-\nSupport-Dienstleistungen für die Air Force Medical Operations Agency, damit gewähr-\nleistet ist, dass die Endanwender klinischer Anwendungen einen eindeutigen Ansprech-\npartner im Bereich des Supports haben. Der Auftragnehmer nimmt Anfragen der\nmilitärischen Behandlungseinrichtungen per Telefon, E-Mail, systemgestütztem Web-\nTicket oder auf anderem Weg entgegen, dokumentiert die Probleme mit dem entspre-\nchenden IT-System umfassend und stellt diese Informationen in Form eines Service-\nTickets zusammen, welches an die zuständigen Support-Mitarbeiter weitergeleitet wird.\nDer Auftragnehmer ist auch für Fehlerbehebungsabläufe zuständig.\nIn Bezug auf alle Aspekte dieser Dienstleistungen wird deutsches Recht eingehalten.\nBeschäftigte des Auftragnehmers, die aufgrund dieses Vertrags tätig werden, sind nicht\nan nachrichtendienstlichen Dienstleistungen im Auftrag der US-Regierung beteiligt.\nDieser Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit: „Systems Administrator“.\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung werden diesem Unternehmen die\nBefreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen Secure Mission Solutions, LLC wird in der Bundesrepublik Deutsch-\nland ausschließlich für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationier-\nten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges\nsowie die Angehörigen beider tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Bestim-\nmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von Ame-\nrika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt hiermit, dass bei der Durch-\nführung des Vertrags über die Erbringung der unter Nummer 1 genannten Dienstleis-\ntungen nach Artikel II des NATO-Truppenstatuts das deutsche Recht geachtet wird.\nFerner wird sie alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass der\nAuftragnehmer, seine Unterauftragnehmer und ihre Arbeitnehmer bei der Erbringung\nder unter Nummer 1 genannten Dienstleistungen das deutsche Recht achten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2014       565\n7. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n8. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-IT-19-03 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Ame-\nrika und dem Unternehmen Secure Mission Solutions, LLC endet. Sie tritt außerdem\naußer Kraft, wenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der\nvorausgegangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsaufforderung\nerhält. Eine Zusammenfassung dieses Vertrags mit einer Laufzeit vom 26. September\n2013 bis 25. September 2014 (Memorandum for Record) ist dieser Vereinbarung bei-\ngefügt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Bot-\nschaft der Vereinigten Staaten von Amerika teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung\noder Verlängerung des Vertrags unverzüglich mit.\n9. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder dieser Ver-\neinbarung durch das oben genannte Unternehmen kann eine Vertragspartei dieser Ver-\neinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch\nNotifikation kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer\nKraft. Maßgebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag ihres Eingangs bei\nder anderen Vertragspartei.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 9 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 16. April 2014 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika\nmitzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß bil-\nden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 26 vom 16. April\n2014 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Arti-\nkel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am 16. April 2014\nin Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin"]}