{"id":"bgbl2-2014-2-9","kind":"bgbl2","year":2014,"number":2,"date":"2014-01-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/2#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-2-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_2.pdf#page=9","order":9,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland und über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen  Verordnung","law_date":"2013-12-13T00:00:00Z","page":89,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 20. Januar 2014 89\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Abkommens\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen\nüber das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen\nin der Bundesrepublik Deutschland\nund über das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung\nVom 13. Dezember 2013\nNach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 7. März 2013 zu dem Abkom-\nmen vom 17. Mai 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro\ndes Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik\nDeutschland (BGBl. 2013 II S. 294, 295) wird bekannt gemacht, dass das Ab-\nkommen nach seinem Artikel 5 Absatz 1\nam 22. Oktober 2013\nin Kraft getreten ist.\nGleichzeitig wird nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 7. März 2013\nbekannt gemacht, dass diese nach ihrem Artikel 3 Absatz 1 am 22. Oktober 2013\nin Kraft getreten ist.\nBerlin, den 13. Dezember 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber den Austausch von technischen Informationen\nund die Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit\nVom 13. Dezember 2013\nDie in Wien am 17. September 2013 unterzeichnete Vereinbarung zwischen\ndem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der\nBundesrepublik Deutschland und der Nuclear Regulatory Commission der Ver-\neinigten Staaten von Amerika über den Austausch von technischen Informatio-\nnen und die Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit ist nach ihrem\nArtikel 17 Absatz 1\nam 17. September 2013\nin Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 13. Dezember 2013\nBundesministerium\nfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit\nIm Auftrag\nHennenhöfer"]}