{"id":"bgbl2-2014-19-16","kind":"bgbl2","year":2014,"number":19,"date":"2014-08-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/19#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-19-16/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_19.pdf#page=15","order":16,"title":"Bekanntmachung der deutsch-niederländischen Vereinbarung über die Gewährung von Freifahrten für niederländische Angehörige von auf Kriegsgräberstätten in Deutschland Ruhenden (2015 – 2019)","law_date":"2014-07-10T00:00:00Z","page":511,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2014 511\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens\nzur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen\nVom 7. Juli 2014\nDas Internationale Übereinkommen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung\nnuklearterroristischer Handlungen (BGBl. 2007 II S. 1586, 1587) ist nach seinem\nArtikel 25 Absatz 2 für\nKorea, Republik                                            am 28. Juni 2014\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n13. Mai 2014 (BGBl. II S. 405).\nBerlin, den 7. Juli 2014\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. P a s c a l H e c t o r\nBekanntmachung\nder deutsch-niederländischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Freifahrten\nfür niederländische Angehörige\nvon auf Kriegsgräberstätten in Deutschland Ruhenden\n(2015 – 2019)\nVom 10. Juli 2014\nDie in Den Haag durch Notenwechsel vom 24. April 2014 und 28. Mai 2014\ngeschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Ge-\nwährung von Freifahrten für niederländische Angehörige von auf Kriegsgräber-\nstätten in Deutschland Ruhenden in den Jahren 2015 bis 2019 gemäß Artikel 15\ndes Abkommens vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Königreich der Niederlande über niederländische Kriegsgräber in\nder Bundesrepublik Deutschland (Kriegsgräberabkommen, BGBl. 1963 II\nS. 458, 648) wird nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 1. Januar 2015\nin Kraft treten; die niederländische Einleitungsnote vom 24. April 2014 und die\ndeutsche Antwortnote vom 28. Mai 2014 werden nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 10. Juli 2014\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. P a s c a l H e c t o r","512 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2014\nMinister of Foreign Affairs                                       Den Haag, 24. April 2014\nExzellenz!\nIch beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung des Königreichs der Niederlande unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich der Niederlande über niederländische Kriegsgräber in\nder Bundesrepublik Deutschland (Kriegsgräberabkommen) vorzuschlagen, dass für die ge-\nmäß Artikel 15 des genannten Abkommens zu gewährenden Besuchsfahrten ab dem Jahr\n2015 bis einschließlich 2019 ein jährliches Kontingent von 500 Fahrten vereinbart wird und\ndass für die danach folgende Zeit die Möglichkeit bestehen bleibt, eine neue Regelung für\ndie Anzahl der Besucher zu treffen.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit diesen Vorschlägen ein-\nverstanden erklärt, werden dieses Schreiben und das das Einverständnis Ihrer Regierung\nzum Ausdruck bringende Schreiben Eurer Exzellenz eine Regelung zwischen unseren bei-\nden Regierungen bilden, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.\nGern benutze ich diesen Anlass, Eure Exzellenz erneut meiner ganz ausgezeichneten\nHochachtung zu versichern.\nFrans Timmermans\nMinister für auswärtige Angelegenheiten\ndes Königreichs der Niederlande\nSeiner Exzellenz\ndem Botschafter der\nBundesrepublik Deutschland\nHerrn Franz Josef Kremp\nDen Haag\nDer Botschafter                                                 Den Haag, den 28.05.2014\nder Bundesrepublik Deutschland\nDe Ambassadeur\nvan de Bondsrepubliek Duitsland\nExzellenz,\nich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 24. April 2014 zu bestätigen, mit der Sie\nim Namen Ihrer Regierung den Abschluss einer Vereinbarung über die Zahl der jährlichen\nBesuchsfahrten gem. Art. 15 des Abkommens vom 08. April 1960 zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über niederländische Kriegs-\ngräber in der Bundesrepublik Deutschland (Kriegsgräberabkommen) vorschlagen.\nIch beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass meine Regierung mit den in Ihrer Note ent-\nhaltenen Vorschlägen vollumfänglich einverstanden ist. Ihre Note und diese Antwortnote\nbilden somit eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen, die mit dem 1. Ja-\nnuar 2015 in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nFranz Josef Kremp\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\ndes Königreichs der Niederlande\nHerrn Frans Timmermans\nDen Haag"]}