{"id":"bgbl2-2014-17-5","kind":"bgbl2","year":2014,"number":17,"date":"2014-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/17#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-17-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_17.pdf#page=12","order":5,"title":"Bekanntmachung der deutsch-bolivianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2014-05-06T00:00:00Z","page":452,"pdf_page":12,"num_pages":2,"content":["452                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2014\nnalen Staates Bolivien geschlossen wurden. Für diese Beträge                                          Artikel 5\nendet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2019.\nStreitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Ab-\nArtikel 4                                   kommens werden durch Verhandlungen auf diplomatischem\nWege beigelegt.\nDie Regierung des Plurinationalen Staates Bolivien stellt die\nKfW von direkten Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben\nfrei, die im Plurinationalen Staat Bolivien erhoben werden und                                        Artikel 6\nübernimmt die indirekten Steuern für den Kauf von Gütern und\nDienstleistungen auf bolivianischem Gebiet, die im Zusammen-                Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Re-\nhang mit der Durchführung von finanzierten Programmen und                gierung des Plurinationalen Staates Bolivien der Regierung der\nProjekten, und im Zusammenhang mit Abschluss und Durchfüh-               Bundesrepublik Deutschland mitteilt, dass die innerstaatlichen\nrung der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Verträge vorgesehen             Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, maßgebend\nsind.                                                                    hierfür ist der Tag des Empfangs der besagten Mitteilung.\nGeschehen zu La Paz am 13. Dezember 2012 in zwei Urschrif-\nten, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder\nWortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFür die Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nDr. P h i l i p p S c h a u e r\nFür die Regierung des Plurinationalen Staates Bolivien\nDavid Choquehuanca Céspedes\nBekanntmachung\nder deutsch-bolivianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 6. Mai 2014\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 19. November 2007/21. Dezember 2007 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Republik Bolivien über Finanzielle Zusam-\nmenarbeit („Programm Wasserversorgung und Abwas-\nserentsorgung im Chaco“) ist nach ihrer Inkrafttretens-\nklausel\nam 21. Dezember 2007\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 6. Mai 2014\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2014           453\nDer Botschafter                                             La Paz, den 19. November 2007\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Protokoll der Regierungsverhandlungen vom 23. Juni 2006 sowie\nauf die Abkommen vom 30. März 1993, vom 2. April 1996, vom 20. Dezember 2001 und\nvom 3. Juli 2007 zwischen unseren beiden Regierungen über Finanzielle Zusammenarbeit\nfolgende Vereinbarung vorzuschlagen:\n1. Das in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a vierter Anstrich des zwischen unseren beiden\nRegierungen geschlossenen Abkommens vom 30. März 1993 genannte Vorhaben „Er-\nziehungsreform“ wird in Höhe von bis zu 359,90 EUR (in Worten: dreihundertneunund-\nfünzig Euro und neunzig Cent), das in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) und bb) zwischen\nunseren beiden Regierungen geschlossenen Abkommens vom 2. April 1996 genannte\nVorhaben „Abwasserentsorgung Potosí“ wird in Höhe von bis zu 589 060,10 EUR\n(in Worten: fünfhundertneunundachtzigtausendundsechzig Euro und zehn Cent) und\ndas in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b genannte Vorhaben „Nationales Bewässerungs-\nprogramm SIRIC II“ des zwischen unseren beiden Regierungen geschlossenen Ab-\nkommens vom 3. Juli 2007 wird in Höhe von 1 410 580,00 EUR (in Worten: eine Million\nvierhundertundzehntausendfünfhundertundachtzig Euro) durch das Vorhaben „Pro-\ngramm Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Chaco“ ersetzt.\n2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der eingangs erwähnten Abkommen vom\n30. März 1993, vom 2. April 1996, vom 20. Dezember 2001 und vom 3. Juli 2007 auch\nfür diese Vereinbarung.\n3. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Republik Bolivien mit den unter Nummern 1 bis 3 gemach-\nten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer\nRegierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung\nzwischen unseren Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nErich Riedler\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Republik Bolivien\nHerrn David Choquehuanca Céspedes\nLa Paz"]}