{"id":"bgbl2-2014-16-8","kind":"bgbl2","year":2014,"number":16,"date":"2014-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2014/16#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2014-16-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2014/bgbl2_2014_16.pdf#page=10","order":8,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008 – 2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet","law_date":"2014-05-22T00:00:00Z","page":434,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["434 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil II Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2014\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes Internen Abkommens\nzwischen den im Rat vereinigten Vertretern\nder Regierungen der Mitgliedstaaten\nüber die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen\nfür den Zeitraum 2008 – 2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe\nim Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens\nund über die Bereitstellung von Finanzhilfe\nfür die überseeischen Länder und Gebiete,\nauf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet\nVom 22. Mai 2014\nI.\nNach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b des Gesetzes vom 20. Juli 2007 zu dem\nAbkommen vom 25. Juni 2005 zur Änderung des Partnerschaftsabkommens vom\n23. Juni 2000 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im\nKaribischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen\nGemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EG-Partnerschafts-\nabkommen) (BGBl. 2007 II S. 995) wird bekannt gemacht, dass das in Brüssel\nam 27. Juni 2006 unterzeichnete Interne Abkommen zwischen den im Rat ver-\neinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung\nder im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008 – 2013 bereitgestellten\nGemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und\nüber die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebie-\nte, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (BGBl. 2007 II\nS. 995, 1019), nach seinem Artikel 13 Absatz 2 für die\nBundesrepublik Deutschland                                     am 1. Mai 2008\nin Kraft getreten ist.\nDie deutsche Ratifikationsurkunde ist am 23. November 2007 beim General-\nsekretär des Rates der Europäischen Union in Brüssel hinterlegt worden.\nII.\nDas Interne Abkommen ist nach seinem Artikel 13 Absatz 2 ferner am 1. Mai\n2008 für\nBelgien                                     Niederlande\nBulgarien                                   Österreich\nDänemark                                    Polen\nEstland                                     Portugal\nFinnland                                    Rumänien\nFrankreich                                  Schweden\nGriechenland                                Slowakei\nIrland                                      Slowenien\nItalien                                     Spanien\nLettland                                    Tschechische Republik\nLitauen                                     Ungarn\nLuxemburg                                   Vereinigtes Königreich\nMalta                                       Zypern\nin Kraft getreten.\nBerlin, den 22. Mai 2014\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}