{"id":"bgbl2-2013-8-9","kind":"bgbl2","year":2013,"number":8,"date":"2013-03-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/8#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-8-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_8.pdf#page=34","order":9,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Technische Zusammenarbeit","law_date":"2013-02-12T00:00:00Z","page":370,"pdf_page":34,"num_pages":2,"content":["370 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 26. März 2013\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten\ndes deutsch-kroatischen Rückübernahmeabkommens\nund des Protokolls zur Durchführung des Abkommens\nsowie über das Außerkrafttreten\ndes früheren Abkommens vom 25. April 1994\nund des dazugehörigen Durchführungsprotokolls\nVom 11. Februar 2013\nDas in Brüssel am 8. März 2012 unterzeichnete Abkommen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik\nKroatien über die Rückübernahme von unerlaubt aufhältigen Personen und das\nProtokoll über die Umsetzung des Abkommens vom selben Tage (BGBl. 2012 II\nS. 1340, 1341, 1344) sind nach Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens\nam 14. November 2012\nin Kraft getreten.\nGleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 14 dieses Abkommens\ndas Abkommen vom 25. April 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Kroatien über die Rücküber-\nnahme von Personen (Rückübernahmeabkommen) und das Protokoll zur Durch-\nführung des Abkommens vom selben Tage (BGBl. 1998 II S. 9, 10, 12) mit Ablauf\ndes 13. November 2012 außer Kraft getreten sind.\nBerlin, den 11. Februar 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Technische Zusammenarbeit\nVom 12. Februar 2013\nDie in Brasilia am 30. März 2012/22. Mai 2012 in der\nForm eines Notenwechsels geschlossene Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Föderativen Republik Brasilien\nüber Technische Zusammenarbeit („Ergänzungsvereinba-\nrung zum Rahmenabkommen vom 17. September 1996\nüber Technische Zusammenarbeit (BGBl. 1998 II S. 1375,\n1376) zur Absicherung von DED-Fachkräften in Brasilien“)\nist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 22. Mai 2012\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird\nnachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 12. Februar 2013\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 26. März 2013             371\nDer Botschafter                                                Brasilia, den 30. März 2012\nder Bundesrepublik Deutschland\nExzellenz,\nich beehre mich, Sie im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland davon\nin Kenntnis zu setzen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2011 der Deutsche Entwicklungs-\ndienst gGmbH (DED) sowie die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH\n(InWEnt) mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ)\nfusioniert wurden. Die GTZ hat die anderen beiden Gesellschaften aufgenommen und ist\nsomit Rechtsnachfolgerin von DED und InWEnt. Sie setzt deren bisherige Tätigkeiten fort.\nDie GTZ wurde außerdem in Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit\n(GIZ) umbenannt.\nAuf dieser Grundlage schlage ich Ihnen unter Bezugnahme auf das Abkommen vom\n17. September 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nRegierung der Föderativen Republik Brasilien über Technische Zusammenarbeit sowie auf\ndie Zusatzvereinbarung vom 9. September 1999 über den DED (im Folgenden Zusatzver-\neinbarung genannt) folgende Ergänzungsvereinbarung vor:\n1. Sämtliche in der Zusatzvereinbarung vom 9. September 1999 in Bezug auf den DED\ngenannten Regelungen gelten für die GIZ als Rechtsnachfolgerin des DED fort, soweit\ndiese die Tätigkeiten des DED fortführt.\n2. Diese Zusatzvereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit den unter Nr. 1 bis 2 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständ-\nnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinba-\nrung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote\nin Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.\nWilfried Grolig\nSeiner Exzellenz\ndem Minister für Auswärtige Angelegenheiten\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Antonio de Aguiar Patriota\nBrasilia"]}