{"id":"bgbl2-2013-36-5","kind":"bgbl2","year":2013,"number":36,"date":"2013-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/36#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-36-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_36.pdf#page=5","order":5,"title":"Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN-Biodiversitätszentrum über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2013-11-27T00:00:00Z","page":1605,"pdf_page":5,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2013                        1605\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Übereinkommens der Vereinten Nationen\ngegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität\nVom 26. November 2013\nDas Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen\ndie grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. 2005 II S. 954, 956) ist\nnach seinem Artikel 38 Absatz 2 für\nThailand*                                                               am 16. November 2013\nnach Maßgabe einer Erklärung nach Artikel 35 Absatz 3 des Überein-\nkommens\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n7. Oktober 2013 (BGBl. II S. 1525).\n* Vorbehalte und Erklärungen:\nVorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, werden\nim Bundesgesetzblatt Teil II nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf\nder Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar.\nBerlin, den 26. November 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y\nBekanntmachung\nder Vereinbarung\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund dem ASEAN-Biodiversitätszentrum\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 27. November 2013\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 16. April 2013/14. Mai\n2013 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN-\nBiodiversitätszentrum über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach ihrer lnkraft-\ntretensklausel\nam 14. Mai 2013\nin Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht.\nBonn, den 27. November 2013\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nKathrin Oellers","1606 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2013\nDer Botschafter/Die Botschafterin                                Manila, den 16. April 2013\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Exekutivdirektor,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf die am 22. November 2012 erfolgte Mittelzusage der Botschaft der Bun-\ndesrepublik Deutschland in der Finanziellen Zusammenarbeit sowie unter Bezugnahme auf\ndas Verhandlungsprotokoll zwischen dem ASEAN Center for Biodiversity und der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland vom 16. November 2011 folgende Vereinbarung\nüber das gemeinsame Programm „Small Grants Programme“ vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es dem ASEAN Center\nfor Biodiversity, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungs-\nbeitrag in Höhe von insgesamt 10 000 000 Euro (in Worten: zehn Millionen Euro) für das\ngemeinsame Programm „Small Grants Programme“ zu erhalten, wenn nach Prüfung\ndessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist.\n2. Das unter Nummer 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN Center for Biodiversity\ndurch andere Vorhaben ersetzt werden.\n3. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es dem ASEAN Center for\nBiodiversity zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur\nVorbereitung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleit-\nmaßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorhabens\nvon der KfW zu erhalten, findet diese Vereinbarung Anwendung.\n4. Die Verwendung des unter Nummer 1 genannten Betrages, die Bedingungen, zu denen\ner zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der\nzwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrages zu schließende Ver-\ntrag, der den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter-\nliegt.\n5. Die Zusage des in Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb einer\nFrist von acht Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag\ngeschlossen wurde. Für einen Betrag über 5 000 000 Euro (Zusage 2011) endet die Frist\nmit Ablauf des 31. Dezember 2019, für einen Betrag über 5 000 000 Euro (Zusage 2012)\nendet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2020.\n6. Das ASEAN Center for Biodiversity, soweit es nicht selbst Empfänger des Finanzie-\nrungsbeitrages ist, wird etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund des nach Num-\nmer 4 zu schließenden Finanzierungsvertrages entstehen können, gegenüber der KfW\ngarantieren.\n7. Das ASEAN Center for Biodiversity bemüht sich darum, dass Abschluss und Aus-\nführung des in Nummer 4 erwähnten Vertrags von Steuern und sonstigen Abgaben in\nihren Mitgliedsländern befreit werden.\n8. Das ASEAN Center for Biodiversity bemüht sich darum, dass bei den sich aus der\nGewährung des Finanzierungsbeitrages ergebenden Transporten von Personen und\nGütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl\nder Verkehrsunternehmen überlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen werden,\nwelche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bun-\ndesrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und dass gegebenenfalls die\nfür eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen erteilt\nund eingeholt werden.\n9. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich das ASEAN Center for Biodiversity mit den unter den Nummern 1 bis 9 ge-\nmachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständ-\nnis des ASEAN Center for Biodiversity zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Verein-\nbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN Center\nfor Biodiversity bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.\nGenehmigen Sie, Herr Exekutivdirektor, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten\nHochachtung.\nHeidorn\nAn den\nExekutivdirektor\ndes ASEAN-Biodiversitätszentrums\nHerrn Demetrio L. Ignacio Jr.\n4031 Los Baños, Laguna"]}