{"id":"bgbl2-2013-35-12","kind":"bgbl2","year":2013,"number":35,"date":"2013-12-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/35#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-35-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_35.pdf#page=11","order":12,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme","law_date":"2013-11-11T00:00:00Z","page":1587,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2013        1587\nBotschaft                                                    Tokyo, den 4. Februar 2013\nder Bundesrepublik Deutschland\nTokyo\nVerbalnote\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Rektor der United\nNations University (UNU) Folgendes mitzuteilen:\nHerr Rektor,\nich beehre mich, den Eingang Ihrer Note vom 15. Januar 2013 zu bestätigen, mit der Sie\nunter Bezugnahme auf Nummer 1 der Vereinbarung vom 25. Mai 2011 mitteilen, dass das\nUNV-Abkommen im Einklang mit seinem Artikel 4 Absatz 2 sinngemäß für das UNU-ViE\nund das UNU-EHS gilt. Dieser Feststellung stimme ich mit der Maßgabe zu, dass diese\nRechtswirkung am 17. Dezember 2012 eingetreten ist, dem Tag, an dem beide Seiten\neinander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen internen Voraussetzungen für das\nInkrafttreten erfüllt sind.\nUnter Bezugnahme auf Nummer 5 der Vereinbarung ersuchen Sie darum, dass die ge-\nnannte Vereinbarung sinngemäß auch für die neuen UNU-Büros (UNU-ISP-SCYCLE und\nUNU-FLORES) in Bonn beziehungsweise Dresden gilt. Die Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland erklärt ihre Zustimmung zur sinngemäßen Anwendung der Vereinbarung auf\ndie genannten Büros. Diese Zustimmungserklärung entfaltet Rechtswirkung ab dem Ein-\ngang dieser Verbalnote bei der Universität der Vereinten Nationen. Im HinbIick auf Num-\nmer 5 Buchstabe b der Vereinbarung bitte ich um Mitteilung des Datums des Eingangs\ndieser Verbalnote.\nGenehmigen Sie, Herr Rektor, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.\nDie Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt diesen Anlass, der United\nNations University erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nUnited Nations University (UNU)\nTokyo\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme\nVom 11. November 2013\nDas Internationale Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geisel-\nnahme (BGBl. 1980 II S. 1361, 1362) ist nach seinem Artikel 18 Absatz 2 für\nNigeria                                                      am 24. Oktober 2013\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n3. September 2013 (BGBl. II S. 1335).\nBerlin, den 11. November 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y"]}