{"id":"bgbl2-2013-34-18","kind":"bgbl2","year":2013,"number":34,"date":"2013-11-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/34#page=24","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-34-18/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_34.pdf#page=24","order":18,"title":"Bekanntmachung der deutsch-brasilianischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit","law_date":"2013-11-05T00:00:00Z","page":1568,"pdf_page":24,"num_pages":2,"content":["1568 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2013\nBekanntmachung\nüber den Geltungsbereich\ndes Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung\nin der Wirtschafts- und Währungsunion\nVom 5. November 2013\nDer Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in\nder Wirtschafts- und Währungsunion (BGBl. 2012 II S. 1006, 1008) ist nach sei-\nnem Artikel 14 Absatz 3 für die\nNiederlande                                                   am 1. November 2013\nin Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom\n23. September 2013 (BGBl. II S. 1454).\nBerlin, den 5. November 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. G ö t z S c h m i d t - B r e m m e\nBekanntmachung\nder deutsch-brasilianischen Vereinbarung\nüber Finanzielle Zusammenarbeit\nVom 5. November 2013\nDie Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels\nvom 2./22. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Födera-\ntiven Republik Brasilien über Finanzielle Zusammenarbeit\n(Vorhaben: „Investitionsprogramm Erneuerbare Ener-\ngien/Eletrobras“) wird in der einleitenden deutschen Note\nnachstehend veröffentlicht.\nDer Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrer Inkraft-\ntretensklausel in Kraft tritt, wird im Bundesgesetzblatt\nbekannt gegeben.\nBonn, den 5. November 2013\nBundesministerium\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung\nIm Auftrag\nPaul Garaycochea","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2013            1569\nDer Geschäftsträger a.i.                                            Brasília, den 2. Mai 2012\nder Bundesrepublik Deutschland\nHerr Minister,\nich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter\nBezugnahme auf das Abkommen vom 27. November 2003 zwischen unseren beiden\nRegierungen über Finanzielle Zusammenarbeit – im Folgenden „Abkommen“ genannt –\nsowie auf das Ergebnis der deutsch-brasilianischen Regierungsverhandlungen vom\n9. bis 11. September 2009 folgende Zusatzvereinbarung über das Vorhaben „Investitions-\nprogramm Erneuerbare Energien / Eletrobras“ („Programa de Construção de Pequenas\nCentrais Hidroelétricas / Eletrobras“) vorzuschlagen:\n1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland stellt der Regierung der Föderativen\nRepublik Brasilien durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend bezeichnet als\n„KfW“), für das in Artikel 1 Absatz 1 des Abkommens genannte Vorhaben „Investitions-\nprogramm Erneuerbare Energien / Eletrobras“ unter Bezugnahme auf das Protokoll der\nRegierungsverhandlungen vom 9. bis 11. September 2009 durch Reprogrammierung\nfolgende Darlehensbeträge zur Verfügung, wenn nach Prüfung durch beide Seiten die\nFörderungswürdigkeit festgestellt worden ist:\na) ein Darlehen in Höhe von bis zu insgesamt 361 696,31 EUR (in Worten: dreihun-\nderteinundsechzigtausendsechshundertsechsundneunzig Euro und einunddreißig\nCent) aus dem ursprünglich für das Vorhaben „Basisgesundheitsversorgung\nCeará“ („Programa de Acoes Básicas da Saúde no Ceará“) vorgesehenen Dar-\nlehensbetrag;\nb) ein Darlehen in Höhe von bis zu insgesamt 11 070 083,91 EUR (in Worten:\nelf Millionen siebzigtausenddreiundachtzig Euro und einundneunzig Cent) aus\ndem ursprünglich für das Vorhaben „Abwasserentsorgung Natal“ („Esgotamento\nSanitário Natal“) vorgesehenen Darlehensbetrag.\n2. Für die unter Nummer 1, Buchstaben a und b genannten Reprogrammierungen in Höhe\nvon insgesamt 11 431 780,22 EUR (in Worten: elf Millionen vierhunderteinunddreißig-\ntausendsiebenhundertachtzig Euro und zweiundzwanzig Cent) gelten folgende\nKonditionen: Darlehen zu 4,50 % Zinsen p. a. bei einer Laufzeit von 20 Jahren unter\nEinschluss von fünf tilgungsfreien Jahren.\n3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des eingangs erwähnten Abkommens vom\n27. November 2003 über Finanzielle Zusammenarbeit auch für diese Vereinbarung.\n4. Diese Zusatzvereinbarung wird in deutscher und portugiesischer Sprache geschlos-\nsen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nFalls sich die Regierung der Föderativen Republik Brasilien mit der oben dargestellten\nÜbereinkunft einverstanden erklärt, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note\nund die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote\nEurer Exzellenz eine Zusatzvereinbarung zwischen unseren Regierungen bilden, die an dem\nTag in Kraft tritt, an dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland von der Regierung\nder Föderativen Republik Brasilien die Mitteilung erhält, dass die innerstaatlichen Voraus-\nsetzungen für die Unterzeichnung der Darlehensverträge erfüllt sind.\nGenehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch-\nachtung.\nBernhard Kampmann\nSeiner Exzellenz\ndem Außenminister\nder Föderativen Republik Brasilien\nHerrn Antonio de Aguiar Patriota\nBrasília"]}