{"id":"bgbl2-2013-33-3","kind":"bgbl2","year":2013,"number":33,"date":"2013-11-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/33#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-33-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_33.pdf#page=5","order":3,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Sentient Neurocare Services, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-48-01)","law_date":"2013-09-11T00:00:00Z","page":1517,"pdf_page":5,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2013 1517\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Sentient Neurocare Services, Inc.“\n(Nr. DOCPER-TC-48-01)\nVom 11. September 2013\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Okto-\nber 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n29. Januar 2013 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über\ndie Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen\n„Sentient Neurocare Services, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-48-01) geschlossen wor-\nden. Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 29. Januar 2013\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 11. September 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y","1518 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 22. November 2013\nAuswärtiges Amt                                                Berlin, den 29. Januar 2013\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 513 vom 29. Januar 2013 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 27. März\n1998 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. November 2009 zwischen der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten\nvon Amerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen,\ndie mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der Bundesrepu-\nblik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika beauftragt\nsind, nachfolgend „die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Ver-\neinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehörigen\nbeider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat\ndie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Sentient\nNeurocare Services, Inc. einen Vertrag zur Truppenbetreuung auf der Grundlage der bei-\ngefügten Vertragsniederschrift Nummer DOCPER-TC-48-01 geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem Un-\nternehmen Sentient Neurocare Services, Inc. zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen\nund Vergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ge-\nwährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-\nTruppenstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen Sentient Neurocare Services, Inc. wird im Rahmen seines Vertrags\nzur Truppenbetreuung für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland statio-\nnierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Ge-\nfolges sowie die Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts ausschließ-\nlich folgende Dienstleistungen erbringen:\nDer Auftragnehmer führt Untersuchungen mit transkranieller Dopplersonographie an\nPatienten mit Schädel-Hirn-Trauma (SHT) durch; überprüft die Blutflussgeschwindig-\nkeit im vorderen und hinteren Hirnkreislauf auf Anzeichen von Vasospasmus oder\nintrakranieller Hypertonie, führt bei Bedarf andere Untersuchungen durch, darunter\nEEG, somatosensibel evozierte Potenziale und Neuromonitoring, erstellt Forschungs-\nprotokolle für speziell ausgewiesene Patienten und entwirft Untersuchungsberichte, die\nvom Arzt geprüft werden. Dieser Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit: „Persons\nengaged in Testing and Training“.\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung werden diesem Unternehmen die\nBefreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatz-\nabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen Sentient Neurocare Services, Inc. wird in der Bundesrepublik\nDeutschland ausschließlich für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen\nGefolges sowie die Angehörigen beider tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Bestim-\nmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von Ame-\nrika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-TC-48-01 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Sentient Neurocare Services, Inc. endet. Sie tritt außer-\ndem außer Kraft, wenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach Ablauf\nder vorausgegangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsaufforde-\nrung erhält. Eine Zusammenfassung dieses Vertrags mit einer Laufzeit vom 27. Sep-\ntember 2011 bis 26. September 2014 (Memorandum for Record) ist dieser Verein-\nbarung beigefügt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland eine einfache Kopie des Vertrags zur Ver-"]}