{"id":"bgbl2-2013-32-7","kind":"bgbl2","year":2013,"number":32,"date":"2013-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/32#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-32-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_32.pdf#page=14","order":7,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „Sterling Medical Associates, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-07-25)","law_date":"2013-09-05T00:00:00Z","page":1470,"pdf_page":14,"num_pages":2,"content":["1470 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2013\n8. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder dieser\nVereinbarung durch das oben genannte Unternehmen kann eine Vertragspartei dieser\nVereinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch\nNotifikation kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer\nKraft. Maßgebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag ihres Eingangs bei\nder anderen Vertragspartei.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 12. Juni 2013 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Aus-\nwärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß bil-\nden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 327 vom 12. Juni\n2013 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesre-\npublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Arti-\nkel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am 12. Juni 2013 in\nKraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „Sterling Medical Associates, Inc.“\n(Nr. DOCPER-TC-07-25)\nVom 5. September 2013\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland sta-\ntionierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Oktober\n1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n12. Juni 2013 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über\ndie Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen\n„Sterling Medical Associates, Inc.“ (Nr. DOCPER-TC-07-25) geschlossen wor-\nden. Die Vereinbarung ist nach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 12. Juni 2013\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 5. September 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2013           1471\nAuswärtiges Amt                                                    Berlin, den 12. Juni 2013\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 304 vom 12. Juni 2013 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom\n27. März 1998 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 18. November 2009 zwi-\nschen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unter-\nnehmen, die mit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Truppenbetreuung für die in der\nBundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika\nbeauftragt sind, nachfolgend „die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Gefolges sowie die Angehöri-\ngen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts mit Dienstleistungen versorgen zu können,\nhat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen Sterling\nMedical Associates, Inc. einen Vertrag zur Truppenbetreuung auf der Grundlage der bei-\ngefügten Vertragsniederschrift Nummer DOCPER-TC-07-25 geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem Un-\nternehmen Sterling Medical Associates, Inc. zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen\nund Vergünstigungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ge-\nwährt werden könnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland vor, eine Vereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-\nTruppenstatut zu schließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. wird im Rahmen seines Vertrags\nzur Truppenbetreuung für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland statio-\nnierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen Ge-\nfolges sowie die Angehörigen beider im Sinne des NATO-Truppenstatuts ausschließ-\nlich folgende Dienstleistungen erbringen:\nDer Auftragnehmer erstellt und pflegt Verfahren zur rechtzeitigen Ermittlung von Fami-\nlienangehörigen mit besonderen medizinischen und pädagogischen Bedürfnissen. Der\nAuftragnehmer folgt einem interdisziplinären und auf Kooperation mit anderen wich-\ntigen Serviceanbietern wie den Jugend- und Kinderbetreuungseinrichtungen der Stand-\norte und Vereinigungen von Ehepartner von Offizieren und Soldaten beruhenden An-\nsatz, um die Betroffenen tatsächlich zu erreichen und die besonderen Bedürfnisse\neffektiv zu ermitteln. Der Auftragnehmer ermittelt aktiv Familienangehörige mit beson-\nderen Bedürfnissen, um amtlich angeordnete begleitete Reisen und Familienumzüge\nzu koordinieren. Dieser Vertrag umfasst die folgende Tätigkeit: „Social Worker“.\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung werden diesem Unternehmen die Be-\nfreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b des Zusatzab-\nkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. wird in der Bundesrepublik\nDeutschland ausschließlich für die Mitglieder der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten Truppen der Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitglieder ihres zivilen\nGefolges sowie die Angehörigen beider tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Bestim-\nmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen der\nVereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von\nAmerika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei je-\nder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-TC-07-25 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen Sterling Medical Associates, Inc. endet. Sie tritt\naußerdem außer Kraft, wenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach\nAblauf der vorausgegangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsauf-\nforderung erhält. Eine Zusammenfassung dieses Vertrags mit einer Laufzeit vom\n1. April 2013 bis 30. September 2017 (Memorandum for Record) ist dieser Vereinbarung\nbeigefügt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der"]}