{"id":"bgbl2-2013-32-4","kind":"bgbl2","year":2013,"number":32,"date":"2013-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/2013/32#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-2013-32-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/2013/bgbl2_2013_32.pdf#page=8","order":4,"title":"Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen  „M.C. Dean, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-53-03)","law_date":"2013-09-03T00:00:00Z","page":1464,"pdf_page":8,"num_pages":2,"content":["1464 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2013\neinigten Staaten von Amerika teilt dem Auswärtigen Amt die Beendigung oder Ver-\nlängerung des Vertrags unverzüglich mit.\n8. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen der Rahmenvereinbarung oder dieser\nVereinbarung durch das oben genannte Unternehmen kann eine Vertragspartei dieser\nVereinbarung jederzeit diese Vereinbarung nach vorhergehenden Konsultationen durch\nNotifikation kündigen; die Vereinbarung tritt drei Monate nach ihrer Kündigung außer\nKraft. Maßgebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag ihres Eingangs bei\nder anderen Vertragspartei.\nFalls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den unter den Nummern 1\nbis 8 gemachten Vorschlägen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einver-\nstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland zum Ausdruck bringende Antwortnote des Auswärtigen Amts\neine Vereinbarung zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der\nRegierung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkom-\nmens zum NATO-Truppenstatut bilden, die am 24. April 2013 in Kraft tritt.\nDie Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika benutzt diesen Anlass, das Auswär-\ntige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.“\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit-\nzuteilen, dass sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit den Vorschlägen\nder Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika einverstanden erklärt. Demgemäß\nbilden die Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 213 vom\n24. April 2013 und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bun-\ndesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß\nArtikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die am 24. April 2013\nin Kraft tritt und deren deutscher und englischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\nDas Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Vereinigten Staaten von\nAmerika erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.\nAn die\nBotschaft der\nVereinigten Staaten von Amerika\nBerlin\nBekanntmachung\nder deutsch-amerikanischen Vereinbarung\nüber die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen\nan das Unternehmen „M.C. Dean, Inc.“\n(Nr. DOCPER-AS-53-03)\nVom 3. September 2013\nNach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem\nAbkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechts-\nstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland\nstationierten ausländischen Truppen in der durch das Abkommen vom 21. Okto-\nber 1971, die Vereinbarung vom 18. Mai 1981 und das Abkommen vom 18. März\n1993 geänderten Fassung (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218; 1973 II S. 1021, 1022;\n1982 II S. 530, 531; 1994 II S. 2594, 2598) ist in Berlin durch Notenwechsel vom\n24. April 2013 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die\nGewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an das Unternehmen „M.C.\nDean, Inc.“ (Nr. DOCPER-AS-53-03) geschlossen worden. Die Vereinbarung ist\nnach ihrer Inkrafttretensklausel\nam 24. April 2013\nin Kraft getreten; die deutsche Antwortnote wird nachstehend veröffentlicht.\nBerlin, den 3. September 2013\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nDr. M a r t i n N e y","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2013          1465\nAuswärtiges Amt                                                  Berlin, den 24. April 2013\nVerbalnote\nDas Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika den\nEingang der Verbalnote Nr. 216 vom 24. April 2013 zu bestätigen, die wie folgt lautet:\n„Die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika beehrt sich, dem Auswärtigen Amt\nunter Bezugnahme auf die Vereinbarung in der Form des Notenwechsels vom 29. Juni\n2001 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 28. Juli 2005 zwischen der Regie-\nrung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika über die Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen an Unternehmen, die\nmit Dienstleistungen auf dem Gebiet analytischer Tätigkeiten für die in der Bundesrepublik\nDeutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten beauftragt sind, nachfolgend\n„die Rahmenvereinbarung“, Folgendes mitzuteilen:\nUm die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staa-\nten von Amerika mit Dienstleistungen versorgen zu können, hat die Regierung der Vereinig-\nten Staaten von Amerika mit dem Unternehmen M.C. Dean, Inc. einen Vertrag auf Basis\nder beigefügten Vertragsniederschrift Nummer DOCPER-AS-53-03 über die Erbringung\nvon Analytischen Dienstleistungen geschlossen.\nDie Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika würde es begrüßen, wenn dem\nUnternehmen M.C. Dean, Inc. zur Erleichterung der Tätigkeit Befreiungen und Vergünsti-\ngungen nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt werden\nkönnten, und schlägt deshalb der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vor, eine\nVereinbarung nach Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu\nschließen, die folgenden Wortlaut haben soll:\n1. Das Unternehmen M.C. Dean, Inc. wird im Rahmen seines Vertrags zur Bereitstellung\nvon Analytischen Dienstleistungen für die im Sinne des NATO-Truppenstatuts in\nder Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten Staaten von\nAmerika folgende Dienstleistungen erbringen:\nDie Arbeiten umfassen Konzeption, Beschaffung, Installation, Wartung und technische\nUnterstützung in Bezug auf Führungs-, Computer- und Fernmeldesysteme. Dazu ge-\nhören die Erarbeitung technischer Pläne, technische Entwürfe und Dokumentation,\nBeschaffung von Ausrüstung und Material, die Fertigung, der Zusammenbau und die\nPrüfung von Material, die Installation, das Training der Anwender, die Unterstützung\nder Logistik-Dokumentation, die Reparatur und Instandsetzung von Systemausrüstung,\ndie Erstellung technischer Berichte sowie die technische Unterstützung. Dieser Vertrag\numfasst die folgenden Tätigkeiten: „Functional Analyst“ (Anhang II Nummer 6 der\nRahmenvereinbarung) und „Program/Project Manager“ (Anhang V Nummer 1 der\nRahmenvereinbarung).\n2. Unter Bezugnahme auf die Rahmenvereinbarung und nach Maßgabe der darin verein-\nbarten Rahmenbedingungen, insbesondere auch der Nummer 4, werden diesem Unter-\nnehmen die Befreiungen und Vergünstigungen nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b\ndes Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gewährt.\n3. Das Unternehmen M.C. Dean, Inc. wird in der Bundesrepublik Deutschland ausschließ-\nlich für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der Vereinigten\nStaaten von Amerika tätig.\n4. Nach Maßgabe der unter Nummer 5 der Rahmenvereinbarung vereinbarten Be-\nstimmungen, insbesondere auch der Beschränkungen nach Artikel 72 Absatz 5 Buch-\nstabe b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, werden Arbeitnehmern des\noben genannten Unternehmens, deren Tätigkeiten unter Nummer 1 aufgeführt sind,\nwenn sie ausschließlich für dieses Unternehmen tätig sind, die gleichen Befreiungen\nund Vergünstigungen gewährt wie Mitgliedern des zivilen Gefolges der Truppen\nder Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, dass die Vereinigten Staaten von\nAmerika sie ihnen beschränken.\n5. Für das Verfahren zur Gewährung dieser Befreiungen und Vergünstigungen gelten die\nBestimmungen der Rahmenvereinbarung.\n6. Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache geschlossen, wobei\njeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.\n7. Diese Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn der Vertrag über die Erbringung der unter\nNummer 1 genannten Dienstleistungen auf der Grundlage der Vertragsniederschrift\nNummer DOCPER-AS-53-03 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von\nAmerika und dem Unternehmen M.C. Dean, Inc. endet. Sie tritt außerdem außer Kraft,\nwenn das Auswärtige Amt nicht spätestens zwei Wochen nach Ablauf der vorausge-\ngangenen Leistungsaufforderung eine nachfolgende Leistungsaufforderung erhält. Eine\nZusammenfassung dieses Vertrags mit einer Laufzeit vom 10. Oktober 2012 bis 9. April\n2018 (Memorandum for Record) ist dieser Vereinbarung beigefügt. Die Regierung der\nVereinigten Staaten von Amerika stellt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\neine einfache Kopie des Vertrags zur Verfügung. Die Botschaft der Vereinigten Staaten"]}